Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landesweite Handelsbeschränkungen für Milchviehbetriebe
Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Rastatt ausgebrochen
BIBERACH/RASTATT (sz) - Das gesamte Bundesland Baden-Württemberg wird als Restriktionsgebiet ausgewiesen. Die seit 2011 geltende Freiheit von Blauzungenkrankheit ist somit erloschen. In einer Monitoring-Blutprobe eines Rinds aus einem Milchviehbetrieb im Landkreis Rastatt wurde durch die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) das Blauzungen-Virus (Typ BTV 8) nachgewiesen. Daraufhin wurde am 12. Dezember der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in diesem Betrieb amtlich festgestellt.
Für das gesamte Sperrgebiet gelten Handelsbeschränkungen und weitere Auflagen. Die entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis Biberach wurde heute am 17. Dezember auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht und ist ab Dienstag, 18. Dezember, gültig. Die Erkrankung ist gefährlich für Rinder sowie Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas). Alle Halter dieser Tierarten werden aufgefordert, sich beim Veterinäramt zu melden, sofern sie dort noch nicht registriert sind.
Übertragen wird die Blauzungenkrankheit durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen). Da es inzwischen schon Nachweise von infizierten Gnitzen im Winterhalbjahr gibt, kann auch nicht mehr von einer überträgerfreien Zeit gesprochen werden. Für den Menschen sowie für Hunde, Katzen und Pferde besteht keinerlei Gefahr.
Die Symptome der Erkrankung sind Fieber, Entzündungen der Kopf-, Maul- und Speiseröhrenschleimhaut, Zitzen und Klauen (Kronsaum). Von außen erkennbar sind Schwellungen im Kopfbereich (Lippen, Ohren, Zunge), die durch die Blaufärbung der Zunge aufgrund von Durchblutungsstörungen der Krankheit ihren Namen gegeben haben. Die Krankheitserscheinungen erkrankter Tiere können von leichten Symptomen bis hin zu einer schweren Erkrankung reichen.
Es gibt keine ursächliche Behandlung, eine Therapie beschränkt sich auf die Bekämpfung von Entzündungen und Schmerzen sowie allgemeine Pflege (Aufstallen, weiches Futter etc.). Schutz vor der Erkrankung bietet allein die Impfung. Es sind verschiedene Impfstoffe bereits auf dem Markt, neue Impfstoffe sollen im Frühjahr 2019 zugelassen werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Veterinäramts unter www.biberach.de/landratsamt/kreisveterinaeramt/aktuelles.html