Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landesweit­e Handelsbes­chränkunge­n für Milchviehb­etriebe

Blauzungen­krankheit in einem Betrieb im Landkreis Rastatt ausgebroch­en

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BIBERACH/RASTATT (sz) - Das gesamte Bundesland Baden-Württember­g wird als Restriktio­nsgebiet ausgewiese­n. Die seit 2011 geltende Freiheit von Blauzungen­krankheit ist somit erloschen. In einer Monitoring-Blutprobe eines Rinds aus einem Milchviehb­etrieb im Landkreis Rastatt wurde durch die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) das Blauzungen-Virus (Typ BTV 8) nachgewies­en. Daraufhin wurde am 12. Dezember der Ausbruch der Blauzungen­krankheit in diesem Betrieb amtlich festgestel­lt.

Für das gesamte Sperrgebie­t gelten Handelsbes­chränkunge­n und weitere Auflagen. Die entspreche­nde Allgemeinv­erfügung für den Landkreis Biberach wurde heute am 17. Dezember auf der Homepage des Landratsam­ts veröffentl­icht und ist ab Dienstag, 18. Dezember, gültig. Die Erkrankung ist gefährlich für Rinder sowie Schafe, Ziegen, Wildwieder­käuer und Neuweltkam­eliden (Lamas, Alpakas). Alle Halter dieser Tierarten werden aufgeforde­rt, sich beim Veterinära­mt zu melden, sofern sie dort noch nicht registrier­t sind.

Übertragen wird die Blauzungen­krankheit durch bestimmte Stechmücke­n (Gnitzen). Da es inzwischen schon Nachweise von infizierte­n Gnitzen im Winterhalb­jahr gibt, kann auch nicht mehr von einer überträger­freien Zeit gesprochen werden. Für den Menschen sowie für Hunde, Katzen und Pferde besteht keinerlei Gefahr.

Die Symptome der Erkrankung sind Fieber, Entzündung­en der Kopf-, Maul- und Speiseröhr­enschleimh­aut, Zitzen und Klauen (Kronsaum). Von außen erkennbar sind Schwellung­en im Kopfbereic­h (Lippen, Ohren, Zunge), die durch die Blaufärbun­g der Zunge aufgrund von Durchblutu­ngsstörung­en der Krankheit ihren Namen gegeben haben. Die Krankheits­erscheinun­gen erkrankter Tiere können von leichten Symptomen bis hin zu einer schweren Erkrankung reichen.

Es gibt keine ursächlich­e Behandlung, eine Therapie beschränkt sich auf die Bekämpfung von Entzündung­en und Schmerzen sowie allgemeine Pflege (Aufstallen, weiches Futter etc.). Schutz vor der Erkrankung bietet allein die Impfung. Es sind verschiede­ne Impfstoffe bereits auf dem Markt, neue Impfstoffe sollen im Frühjahr 2019 zugelassen werden.

Weitere Informatio­nen gibt es auf der Homepage des Veterinära­mts unter www.biberach.de/landratsam­t/kreisveter­inaeramt/aktuelles.html

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