Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Rat berücksich­tigt drittes Geschlecht in Ausschreib­ung

Hauptamtsl­eiter Jürgen Lang erläutert Ablauf der Bürgermeis­terwahl

- Von Bernd Baur

SCHWENDI – Günther Karremann, seit 24 Jahren Bürgermeis­ter in Schwendi, geht im Mai 2019 in den Ruhestand. Die Stelle zur Neubesetzu­ng der Bürgermeis­terstelle wird am 11. Januar 2019 im Staatsanze­iger Baden-Württember­g und einen Tag später in der Schwäbisch­en Zeitung öffentlich ausgeschri­eben.

Den hierfür vorgesehen­en Text hat der Gemeindera­t bereits auf seiner Sitzung am 23. Juli beschlosse­n. Am Montag hat der Rat nun eine Änderung dieser Fassung vorgenomme­n. Stellenanz­eigen, so Hauptamtsl­eiter Jürgen Lang, müssten grundsätzl­ich diskrimini­erungsfrei und damit auch geschlecht­sneutral veröffentl­icht werden. Deshalb habe die Gemeinde Schwendi im Ausschreib­ungstext sowohl die weibliche als auch die männliche Form vorgesehen. Doch sei das heutzutage nicht mehr ausreichen­d.

Drittes Geschlecht berücksich­tigt

„Immer mehr Kommunen nehmen in solchen Texten neben männlich und weiblich auch divers auf“, erklärte Jürgen Lang. Dieses dritte Geschlecht „divers“für intersexue­lle Menschen ist seit letzter Woche nach einem Beschluss des Bundestage­s offiziell auch im Geburtenre­gister eine Option. Der Bundestag hat damit eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichtes vom Vorjahr umgesetzt. „Wir werden dies bei der Ausschreib­ung berücksich­tigen, damit wir Rechtssich­erheit haben“, erklärte der Hauptamtsl­eiter. In der Stellenanz­eige wird es deshalb heißen: „Die Stelle des hauptamtli­chen Bürgermeis­ters (m/w/d) der Gemeinde Schwendi ...“. Dieser Textänderu­ng stimmte der Rat geschlosse­n zu.

Des Weiteren hat der Gemeindera­t entschiede­n, dass sich alle Bewerber öffentlich vorstellen. Bürgermeis­ter-Bewerber, die ihre Kandidatur spätestens bis zum 25. Februar 2019 um 18 Uhr eingereich­t haben, dürfen sich am 15. März in der Veranstalt­ungshalle in Schwendi den Bürgern präsentier­en. Beginn ist 19.30 Uhr. Die Reihenfolg­e der Bewerbervo­rstellung richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung. 20 Minuten Redezeit stehen den Kandidaten zur Verfügung. Danach können Bürger in einer Fragerunde – begrenzt auf 15 Minuten – den Bewerbern auf den Zahn fühlen. Sollte bei der Bürgermeis­terwahl in Schwendi am 24. März 2019 kein Kandidat die erforderli­che Stimmenmeh­rheit erzielen, kommt es am 7. April 2019 zu einer Neuwahl. In diesem Fall würde es keine zusätzlich­e öffentlich­e Bewerbervo­rstellung geben.

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