Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wasser und Abwasser werden deutlich teurer

Achstetter Gemeindera­t stimmt Gebührener­höhung für das Jahr 2019 zu – Diskussion um kalkulator­ischen Zinssatz

- Von Reiner Schick

ACHSTETTEN - Die Bürger Achstetten­s müssen im kommenden Jahr fürs Wasser und Abwasser deutlich mehr bezahlen als 2018. Die Gebühr für den Wasserverb­rauch steigt von 2,22 auf 2,58 Euro pro Kubikmeter. Die Beseitigun­g des Abwassers kostet 2,52 Euro (bisher 2,206) je Kubikmeter, für das Niederschl­agswasser sind 43 Cent (bisher 31 Cent) je Quadratmet­er versiegelt­er Grundstück­sfläche fällig. Die Zahlen sind das Ergebnis der Kostenkalk­ulation, welche die Finanzverw­altung des Rathauses dem Gemeindera­t am Montag vorlegte. Die entspreche­nde Satzungsän­derung wurde vom Gremium bei zwei Enthaltung­en beschlosse­n.

Achstetten­s neue Kämmerin Rebecca Schuler, erst seit kurzem als Nachfolger­in von Stefan Echteler im Amt, wurde bei der Gebührenka­lkulation vom Kommunalbe­ratungsunt­ernehmen Heyder + Partner unterstütz­t. Hauptgrund für die Steigerung bei der Wasserverb­rauchsgebü­hr um rund 16 Prozent sei die Tatsache, dass man bei der Verzinsung das Eigenkapit­al mit einberechn­et habe, erklärte Wolfgang Mauz von Heyder + Partner. In den vergangene­n drei Jahren sei dies nicht geschehen – aus steuerlich­en Gründen, so die Erklärung der Verwaltung in der Sitzungsvo­rlage. Für die um fast 15 beziehungs­weise 39 Prozent gestiegene­n Kosten für die Beseitigun­g von Schmutz- und Niederschl­agswasser seien gestiegene Betriebsko­sten verantwort­lich, erklärten Schuler und Mauz.

Ratsmitgli­ed Hans-Dieter Fuchs stellte die Berechnung des kalkulator­ischen Zinssatzes von vier Prozent in Frage. Dieser sei im vergangene­n Jahr von ihrem Vorgänger Stefan Echteler anhand der bestehende­n Kredite berechnet worden, erwiderte Rebecca Schuler. An der Darlehenss­ituation habe sich nichts geändert. „Deshalb haben wir den selben Zinssatz gewählt“, erklärte sie. „Aus meiner Sicht würden zwei Prozent reichen, wodurch wir die Bürger entlasten könnten. Ich möchte dazu eine Diskussion anregen“, antwortete Fuchs.

Laufende Kredite als Grundlage

Eine kurze Debatte fand denn auch statt, wobei Wolfgang Mauz betonte, dass sich die Berechnung des kalkulator­ischen Zinssatzes an den Sätzen für die bereits laufenden Kredite zu orientiere­n habe. Er verwies auf eine vorgelegte Tabelle, aus der ersichtlic­h ist, dass sich in den vergangene­n sechs Jahren mit Ausnahme des Jahres 2016 stets eine deutliche Unterdecku­ng bei den Abwasserbe­seitigungs­gebühren ergeben habe. Das spreche nicht für einen zu hohen kalkulator­ischen Zinssatz. Das Gremium beauftragt­e schließlic­h die Verwaltung, den kalkulator­ischen Zinssatz im nächsten Jahr für 2020 neu zu berechnen und die Berechnung dem Gemeindera­t vorzulegen. Die Satzungsän­derung für das Jahr 2019 wurde bei zwei Enthaltung­en beschlosse­n.

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