Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Wasser und Abwasser werden deutlich teurer
Achstetter Gemeinderat stimmt Gebührenerhöhung für das Jahr 2019 zu – Diskussion um kalkulatorischen Zinssatz
ACHSTETTEN - Die Bürger Achstettens müssen im kommenden Jahr fürs Wasser und Abwasser deutlich mehr bezahlen als 2018. Die Gebühr für den Wasserverbrauch steigt von 2,22 auf 2,58 Euro pro Kubikmeter. Die Beseitigung des Abwassers kostet 2,52 Euro (bisher 2,206) je Kubikmeter, für das Niederschlagswasser sind 43 Cent (bisher 31 Cent) je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche fällig. Die Zahlen sind das Ergebnis der Kostenkalkulation, welche die Finanzverwaltung des Rathauses dem Gemeinderat am Montag vorlegte. Die entsprechende Satzungsänderung wurde vom Gremium bei zwei Enthaltungen beschlossen.
Achstettens neue Kämmerin Rebecca Schuler, erst seit kurzem als Nachfolgerin von Stefan Echteler im Amt, wurde bei der Gebührenkalkulation vom Kommunalberatungsunternehmen Heyder + Partner unterstützt. Hauptgrund für die Steigerung bei der Wasserverbrauchsgebühr um rund 16 Prozent sei die Tatsache, dass man bei der Verzinsung das Eigenkapital mit einberechnet habe, erklärte Wolfgang Mauz von Heyder + Partner. In den vergangenen drei Jahren sei dies nicht geschehen – aus steuerlichen Gründen, so die Erklärung der Verwaltung in der Sitzungsvorlage. Für die um fast 15 beziehungsweise 39 Prozent gestiegenen Kosten für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser seien gestiegene Betriebskosten verantwortlich, erklärten Schuler und Mauz.
Ratsmitglied Hans-Dieter Fuchs stellte die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes von vier Prozent in Frage. Dieser sei im vergangenen Jahr von ihrem Vorgänger Stefan Echteler anhand der bestehenden Kredite berechnet worden, erwiderte Rebecca Schuler. An der Darlehenssituation habe sich nichts geändert. „Deshalb haben wir den selben Zinssatz gewählt“, erklärte sie. „Aus meiner Sicht würden zwei Prozent reichen, wodurch wir die Bürger entlasten könnten. Ich möchte dazu eine Diskussion anregen“, antwortete Fuchs.
Laufende Kredite als Grundlage
Eine kurze Debatte fand denn auch statt, wobei Wolfgang Mauz betonte, dass sich die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes an den Sätzen für die bereits laufenden Kredite zu orientieren habe. Er verwies auf eine vorgelegte Tabelle, aus der ersichtlich ist, dass sich in den vergangenen sechs Jahren mit Ausnahme des Jahres 2016 stets eine deutliche Unterdeckung bei den Abwasserbeseitigungsgebühren ergeben habe. Das spreche nicht für einen zu hohen kalkulatorischen Zinssatz. Das Gremium beauftragte schließlich die Verwaltung, den kalkulatorischen Zinssatz im nächsten Jahr für 2020 neu zu berechnen und die Berechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Satzungsänderung für das Jahr 2019 wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen.