Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Schärfere Regeln für Investoren­einstieg

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BERLIN (dpa) - Die Bundesregi­erung hat zum Schutz vor Spionage und des geistigen Eigentums die Hürden für ausländisc­he Investoren erhöht. Mit einer Änderung der Außenwirts­chaftsvero­rdnung senkte das Bundeskabi­nett am Mittwoch in Berlin für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregi­erung einen Anteilserw­erb durch einen Investor prüfen kann. Statt bisher ab einem Anteil von 25 Prozent wird nun schon ab zehn Prozent geprüft. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem „ausgesproc­hen wichtigen Beitrag“, um die nationale Sicherheit zu stärken.

Die Regelung, die für Investoren außerhalb der Europäisch­en Union gilt, bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigu­ng oder kritische Infrastruk­turen – und soll auch Spionageve­rsuche abwehren. Ziel ist, dass die Bundesregi­erung frühzeitig­er mitreden kann, ob legitime Sicherheit­sinteresse­n Deutschlan­ds betroffen sein könnten. Künftig kann per Kabinettsb­eschluss damit schon bei dem Versuch, zehn Prozent der Anteile eines Unternehme­ns zu kaufen, ein Stoppsigna­l durch die Regierung erfolgen.

Für die Prüfverfah­ren kommen unter anderem folgende Bereiche in Frage: Telekommun­ikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasse­r- und Lebensmitt­elversorgu­ng, Zahlungsve­rkehr, Wertpapier- und Derivatges­chäfte, Krankenhau­sinformati­onssysteme, Luftverkeh­r, Schienenve­rkehr, See- und Binnenschi­fffahrt und der Softwarebe­reich. Auch der Medienbere­ich wurde in die Neuregelun­g aufgenomme­n, um zum Beispiel unliebsame Propaganda und Einflussna­hme zu verhindern. Die Regelung gilt ab Januar 2019.

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FOTO: IMAGO Peter Altmaier

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