Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Schärfere Regeln für Investoreneinstieg
BERLIN (dpa) - Die Bundesregierung hat zum Schutz vor Spionage und des geistigen Eigentums die Hürden für ausländische Investoren erhöht. Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung senkte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann. Statt bisher ab einem Anteil von 25 Prozent wird nun schon ab zehn Prozent geprüft. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem „ausgesprochen wichtigen Beitrag“, um die nationale Sicherheit zu stärken.
Die Regelung, die für Investoren außerhalb der Europäischen Union gilt, bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigung oder kritische Infrastrukturen – und soll auch Spionageversuche abwehren. Ziel ist, dass die Bundesregierung frühzeitiger mitreden kann, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten. Künftig kann per Kabinettsbeschluss damit schon bei dem Versuch, zehn Prozent der Anteile eines Unternehmens zu kaufen, ein Stoppsignal durch die Regierung erfolgen.
Für die Prüfverfahren kommen unter anderem folgende Bereiche in Frage: Telekommunikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, Krankenhausinformationssysteme, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich. Auch der Medienbereich wurde in die Neuregelung aufgenommen, um zum Beispiel unliebsame Propaganda und Einflussnahme zu verhindern. Die Regelung gilt ab Januar 2019.