Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Terrorgefahr am Flughafen
Islamisten spähen Stuttgarter Airport aus
STUTTGART (dpa) - Die Polizei sucht im Zusammenhang mit einem möglicherweise geplanten Anschlag auf einen Flughafen im Südwesten Deutschlands vier Personen. Sicherheitskreise bestätigten am Donnerstag einen Bericht des Südwestrundfunks (SWR). Mindestens einer der Verdächtigen gehört zum radikalislamischen Milieu. Nach Hinweisen auf Ausspähversuche am Stuttgarter Flughafen hatte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen an mehreren Airports in der Region, unter anderem auch in Friedrichshafen, erhöht.
Zwei der Gesuchten seien Vater und Sohn und stammten aus Nordrhein-Westfalen, hieß es. Sie seien bereits vergangene Woche der französischen Polizei aufgefallen, als sie am Pariser Flughafen Charles de Gaulle Fotos machten. Laut SWR waren dies auch die beiden Männer, die in Stuttgart gesichtet wurden. Sie konnten anhand von Videoaufnahmen identifiziert werden.
KARLSRUHE (epd) - Der Kriegsverbrecherprozess in Deutschland gegen den Anführer einer Miliz im Kongo geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Ignace M. auf.
Der in Mannheim lebende FDLR-Milizenchef war
2015 wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Kongo und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl M. als auch die Generalbundesanwaltschaft waren in Revision gegangen.
Der 3. Strafsenat des BHG in Karlsruhe entschied nun, das Urteil aufgrund von „Sachrügen des Angeklagten Dr. M. und der Generalbundesanwaltschaft“aufzuheben, hieß es in der Begründung. Die vorgebrachten Verfahrensrügen des Angeklagten seien hingegen erfolglos gewesen. Auch sei ein Großteil der Feststellungen aufrechterhalten worden. Im Falle des Angeklagten Straton M. verwarf der BGH die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Dieses Urteil sei rechtskräftig, urteilten die Karlsruher. Musoni war vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Die Angeklagten hatten in der Revision argumentiert, die FDLR sei keine Terrororganisation und ein Einfluss auf das Kriegsgeschehen in der Demokratischen Republik Kongo sei nicht belegt. Dagegen fordert die Bundesanwaltschaft eine schärfere Verurteilung, nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Täterschaft.