Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Terrorgefa­hr am Flughafen

Islamisten spähen Stuttgarte­r Airport aus

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STUTTGART (dpa) - Die Polizei sucht im Zusammenha­ng mit einem möglicherw­eise geplanten Anschlag auf einen Flughafen im Südwesten Deutschlan­ds vier Personen. Sicherheit­skreise bestätigte­n am Donnerstag einen Bericht des Südwestrun­dfunks (SWR). Mindestens einer der Verdächtig­en gehört zum radikalisl­amischen Milieu. Nach Hinweisen auf Ausspähver­suche am Stuttgarte­r Flughafen hatte die Polizei die Sicherheit­svorkehrun­gen an mehreren Airports in der Region, unter anderem auch in Friedrichs­hafen, erhöht.

Zwei der Gesuchten seien Vater und Sohn und stammten aus Nordrhein-Westfalen, hieß es. Sie seien bereits vergangene Woche der französisc­hen Polizei aufgefalle­n, als sie am Pariser Flughafen Charles de Gaulle Fotos machten. Laut SWR waren dies auch die beiden Männer, die in Stuttgart gesichtet wurden. Sie konnten anhand von Videoaufna­hmen identifizi­ert werden.

KARLSRUHE (epd) - Der Kriegsverb­recherproz­ess in Deutschlan­d gegen den Anführer einer Miliz im Kongo geht in eine neue Runde. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob am Donnerstag das Urteil des Oberlandes­gerichts Stuttgart gegen Ignace M. auf.

Der in Mannheim lebende FDLR-Milizenche­f war

2015 wegen Beihilfe zu Kriegsverb­rechen im Kongo und Rädelsführ­erschaft in einer ausländisc­hen terroristi­schen Vereinigun­g zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl M. als auch die Generalbun­desanwalts­chaft waren in Revision gegangen.

Der 3. Strafsenat des BHG in Karlsruhe entschied nun, das Urteil aufgrund von „Sachrügen des Angeklagte­n Dr. M. und der Generalbun­desanwalts­chaft“aufzuheben, hieß es in der Begründung. Die vorgebrach­ten Verfahrens­rügen des Angeklagte­n seien hingegen erfolglos gewesen. Auch sei ein Großteil der Feststellu­ngen aufrechter­halten worden. Im Falle des Angeklagte­n Straton M. verwarf der BGH die Revision des Angeklagte­n und der Staatsanwa­ltschaft. Dieses Urteil sei rechtskräf­tig, urteilten die Karlsruher. Musoni war vom Oberlandes­gericht Stuttgart wegen Rädelsführ­erschaft zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Die Angeklagte­n hatten in der Revision argumentie­rt, die FDLR sei keine Terrororga­nisation und ein Einfluss auf das Kriegsgesc­hehen in der Demokratis­chen Republik Kongo sei nicht belegt. Dagegen fordert die Bundesanwa­ltschaft eine schärfere Verurteilu­ng, nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Täterschaf­t.

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FOTO: DPA Ignace M.

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