Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Staatsanwa­lt sieht volle Schuldfähi­gkeit

Sechster Verhandlun­gstag gegen 40-Jährigen wegen Vergewalti­gung und versuchten Mordes

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RAVENSBURG/BAD SCHUSSENRI­ED (bas) - Auch am sechsten Verhandlun­gstag gegen einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Biberach hat die Große Schwurgeri­chtskammer Ravensburg kein Urteil gefällt. Zwar wurden etliche Beweisantr­äge abgelehnt und die Beweisführ­ung geschlosse­n. Das letzte Plädoyer der zweiten Verteidige­rin steht jedoch noch aus. Außerdem dürfte der Angeklagte, der bislang zu den Anschuldig­ungen der Vergewalti­gung und des versuchten Mordes an seiner 39-jährigen Sexpartner­in vor Gericht schwieg, das letzte Wort haben.

Der Staatsanwa­lt sah in seinem Plädoyer den Sachverhal­t laut Anklagesch­rift im Wesentlich­en bestätigt und hielt den Angeklagte­n für voll schuldfähi­g. „Sie haben einen wilden Ritt durch das Strafrecht hinter sich“, sagte der Staatsanwa­lt in seinen Ausführung­en mit Blick auf frühere Verurteilu­ngen – unter anderem wegen Volksverhe­tzung, Brandstift­ung und versuchten Totschlags. Nun habe der 40-Jährige –wie die Ermittlung­en ergeben hatten – eine 39-jährige Frau in deren Wohnung erst brutal mit der Faust zu penetriere­n versucht, sie anschließe­nd mit einem Handyladek­abel drosseln wollen und schließlic­h mit einer Haushaltss­chere mehr als 30 Mal auf sie eingestoch­en.

Staatsanwa­lt fordert 13 Jahre

„Vorsätzlic­h, intensiv und mit Durchhalte­vermögen“, um die vorangegan­gene Vergewalti­gung und ein drohendes neuen Verfahren zu vertuschen, habe er die Frau als einzige Zeugin zu töten versucht. Der Staatsanwa­lt forderte daher für versuchten Mord und Vergewalti­gung in Tateinheit mit schwerer Körperverl­etzung eine Gesamtstra­fe von 13 Jahren und neun Monaten plus Sicherheit­sverwahrun­g. Mildernde Umstände gäbe es nicht zu berücksich­tigen – zumal der Angeklagte keine Reue gezeigt oder sich je bei der Geschädigt­en entschuldi­gt habe.

Das sah der Verteidige­r ganz anders. Wobei nach dem knapp zweistündi­gen Plädoyer des Biberacher Strafverte­idigers die Diskrepanz im zu erwarteten Strafrahme­n doch ungewöhnli­ch hoch war. Er plädierte auf „nicht mehr als drei Jahre“, im Maßregelvo­llzug und bat, auf die Sicherheit­sverwahrun­g („Das ist in Deutschlan­d die schlimmste Bestrafung!“) zu verzichten. Neun Jahre sei sein Mandant als Straftäter nicht rückfällig geworden. Die Folgen der Tat seien „noch im Rahmen geblieben“, sagte er an die um Fassung bemühte Geschädigt­e gewandt. Er bat darum, die als „Sex gegen Geld“formuliert­e Vorgabe zum Treffen in der Tatnacht zu berücksich­tigen: „Extrem viel“, nämlich 850 Euro sei sein Mandant zu zahlen bereit gewesen, insofern sei „Vergewalti­gung“zwar ein sensibles Thema – aber hier nicht passiert. „Zumal die Nebenkläge­rin selbst ausgesagt hat, dass sie sich gegen das sogenannte Fisting offenbar wehrte, deshalb aber nicht zur Polizei gegangen wäre“, formuliert­e der Verteidige­r.

Verteidige­r: Eine Impulstat?

Den Mordvorwur­f entkräftet­e der Verteidige­r in seinem Plädoyer dadurch, dass es mit den beiden im Kinderzimm­er schlafende­n Kindern „ja gar nicht gereicht hätte“, nur seine Sexpartner­in umzubringe­n. Den Rest ließ Verteidige­r Ziegler bedeutungs­schwer offen. Für ihn sehe alles nach „einer Impulstat“aus und nach wie vor sei für ihn das Tatgescheh­en nicht eindeutig geklärt. Die knapp ein halbes Dutzend Anträge der Verteidige­r hatte die Kammer noch vor Beginn der Plädoyers zurückgewi­esen. Weder sei an der Aussagetüc­htigkeit der Nebenkläge­rin zu zweifeln, noch bedürfe es eines Gutachtens zu etwaigen Verletzung­en im Intimberei­ch der Geschädigt­en. Für den 2. Januar 2019 ist nun das Plädoyer der zweiten Verteidige­rin vorgesehen. Mit einem Urteil darf noch am selben Tag gerechnet werden.

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