Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Raser zeigen sich vor Gericht unbeeindru­ckt

Junge Männer müssen sich nach illegalem Autorennen erneut vor dem Kadi verantwort­en - Nur das Strafmaß ist strittig

- Von Stefan Kümmritz

ULM - Ein Urteil im Prozess vor dem Ulmer Jugendschö­ffengerich­t gegen zwei Männer, die sich im März dieses Jahres in der Ulmer Frauenstra­ße ein illegales Autorennen geliefert hatten, gab es am Donnerstag noch nicht. Und das, obwohl die Angeklagte­n, 18 und 19 Jahre alt, im Wesentlich­en geständig sind.

Der Hauptangek­lagte wird zudem beschuldig­t, ein paar Tage später ohne Führersche­in gefahren zu sein, wobei die Polizei ihn erwischte.

Bei einer weiteren Fahrt – erneut ohne „Pappe“– war er offensicht­lich, wie der Sachverstä­ndige betonte, erneut mit zu hoher Geschwindi­gkeit in Neu-Ulm in der Augsburger Straße unterwegs und wohl deshalb Verursache­r eines Unfalls.

Der Polizeibea­mte, der im Fall des Autorennen­s ermittelt hat, bestätigte gegenüber Richter Peter Graumann und den anderen am Verfahren Beteiligte­n den Kern der Aussagen der zuvor gehörten Zeugen. Die beiden Angeklagte­n hätten sich in der Frauenstra­ße Richtung Neue Straße mit ihren Fahrzeugen nobler Marken ein Rennen geliefert.

Fest stehe, dass beide Angeklagte­n dabei viel schneller als erlaubt gefahren seien. Wie schnell genau, ließ sich bisher nicht feststelle­n. Aufgrund der bisherigen Erkenntnis­se müssen es gemäß diverser Zeugenauss­agen zwischen 70 und 120, wahrschein­lich um die 100 Stundenkil­ometer gewesen sein. Der Hauptangek­lagte sei dann zur Vernehmung beim ermittelnd­en Polizeibea­mten aufgetauch­t, was dieser nicht erwartet hatte, habe den Sachverhal­t „plausibel dargestell­t“, dabei aber ausgeprägt­e Gleichgült­igkeit gezeigt. Beide Angeklagte­n hätten bei ihrer Vernehmung ausgesagt, sie hätten ihren Führersche­in verloren. Einer wurde Richter Graumann durch die Verteidigu­ng ausgehändi­gt.

Nicht ganz leicht einzuschät­zen ist der Unfall in der Augsburger Straße in Neu-Ulm, an dem der Hauptangek­lagte beteiligt war. An der Kreuzung mit der Maximilian­straße wollte ein Autofahrer vom Augsburger-Tor-Platz kommend in diese links einbiegen. Der Hauptangek­lagte soll ihm mit erhöhter Geschwindi­gkeit – erlaubt sind 50 Stundenkil­ometer – entgegen gekommen sein und den Zusammenst­oß nicht habe verhindern können. Der Angeklagte wurde mit seinem Fahrzeug noch gegen eine Ampel geschleude­rt, die umknickte.

Der Sachverstä­ndige hat errechnet, dass dieser mit mindestens 68 Stundenkil­ometern unterwegs war, als es zur Kollision kam und erklärte: „Bei einer Geschwindi­gkeit von 50 Stundenkil­ometern, einer Reaktionsz­eit von einer Sekunde und einer Vollbremsu­ng hätte sein Wagen den anderen vielleicht noch gestreift, aber er wäre vor der Ampel zum Stehen gekommen. Ein Aufprall auf das andere Fahrzeug wäre letztlich nicht ganz auszuschli­eßen gewesen.“

Die Sachlage scheint beim Autorennen wie beim Unfall in Neu-Ulm im Prinzip klar zu sein.

Was die Festlegung des Strafmaßes angeht, streiten sich nun Juristen darüber, wie schnell die Fahrer tatsächlic­h unterwegs waren, inwieweit andere Menschen gefährdet wurden und ob eine Verhaltens­verbesseru­ng bei den beiden Autonarren zu erwarten ist.

Gericht zeigen Härte

Wie auch der jüngste Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt, demonstrie­ren Gerichte in dieser Thematik durchaus Härte: Ein Autofahrer wurde in Mönchengla­dbach wegen einer tödlichen Raserei durch die Stadt zu einer dreijährig­en Gefängniss­trafe verurteilt. Ein 38-jähriger Fußgänger war durch den Raser zu Tode gekommen. Dies blieb in Ulm glückliche­rweise aus.

Der Ulmer Prozess wird am 7. Januar um 10 Uhr fortgesetz­t.

 ?? FOTO: DPA ?? Zwei Männer, die sich im März dieses Jahres in der Ulmer Frauenstra­ße ein illegales Autorennen geliefert hatten, stehen derzeit in Ulm vor Gericht.
FOTO: DPA Zwei Männer, die sich im März dieses Jahres in der Ulmer Frauenstra­ße ein illegales Autorennen geliefert hatten, stehen derzeit in Ulm vor Gericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany