Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Raser zeigen sich vor Gericht unbeeindruckt
Junge Männer müssen sich nach illegalem Autorennen erneut vor dem Kadi verantworten - Nur das Strafmaß ist strittig
ULM - Ein Urteil im Prozess vor dem Ulmer Jugendschöffengericht gegen zwei Männer, die sich im März dieses Jahres in der Ulmer Frauenstraße ein illegales Autorennen geliefert hatten, gab es am Donnerstag noch nicht. Und das, obwohl die Angeklagten, 18 und 19 Jahre alt, im Wesentlichen geständig sind.
Der Hauptangeklagte wird zudem beschuldigt, ein paar Tage später ohne Führerschein gefahren zu sein, wobei die Polizei ihn erwischte.
Bei einer weiteren Fahrt – erneut ohne „Pappe“– war er offensichtlich, wie der Sachverständige betonte, erneut mit zu hoher Geschwindigkeit in Neu-Ulm in der Augsburger Straße unterwegs und wohl deshalb Verursacher eines Unfalls.
Der Polizeibeamte, der im Fall des Autorennens ermittelt hat, bestätigte gegenüber Richter Peter Graumann und den anderen am Verfahren Beteiligten den Kern der Aussagen der zuvor gehörten Zeugen. Die beiden Angeklagten hätten sich in der Frauenstraße Richtung Neue Straße mit ihren Fahrzeugen nobler Marken ein Rennen geliefert.
Fest stehe, dass beide Angeklagten dabei viel schneller als erlaubt gefahren seien. Wie schnell genau, ließ sich bisher nicht feststellen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse müssen es gemäß diverser Zeugenaussagen zwischen 70 und 120, wahrscheinlich um die 100 Stundenkilometer gewesen sein. Der Hauptangeklagte sei dann zur Vernehmung beim ermittelnden Polizeibeamten aufgetaucht, was dieser nicht erwartet hatte, habe den Sachverhalt „plausibel dargestellt“, dabei aber ausgeprägte Gleichgültigkeit gezeigt. Beide Angeklagten hätten bei ihrer Vernehmung ausgesagt, sie hätten ihren Führerschein verloren. Einer wurde Richter Graumann durch die Verteidigung ausgehändigt.
Nicht ganz leicht einzuschätzen ist der Unfall in der Augsburger Straße in Neu-Ulm, an dem der Hauptangeklagte beteiligt war. An der Kreuzung mit der Maximilianstraße wollte ein Autofahrer vom Augsburger-Tor-Platz kommend in diese links einbiegen. Der Hauptangeklagte soll ihm mit erhöhter Geschwindigkeit – erlaubt sind 50 Stundenkilometer – entgegen gekommen sein und den Zusammenstoß nicht habe verhindern können. Der Angeklagte wurde mit seinem Fahrzeug noch gegen eine Ampel geschleudert, die umknickte.
Der Sachverständige hat errechnet, dass dieser mit mindestens 68 Stundenkilometern unterwegs war, als es zur Kollision kam und erklärte: „Bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, einer Reaktionszeit von einer Sekunde und einer Vollbremsung hätte sein Wagen den anderen vielleicht noch gestreift, aber er wäre vor der Ampel zum Stehen gekommen. Ein Aufprall auf das andere Fahrzeug wäre letztlich nicht ganz auszuschließen gewesen.“
Die Sachlage scheint beim Autorennen wie beim Unfall in Neu-Ulm im Prinzip klar zu sein.
Was die Festlegung des Strafmaßes angeht, streiten sich nun Juristen darüber, wie schnell die Fahrer tatsächlich unterwegs waren, inwieweit andere Menschen gefährdet wurden und ob eine Verhaltensverbesserung bei den beiden Autonarren zu erwarten ist.
Gericht zeigen Härte
Wie auch der jüngste Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt, demonstrieren Gerichte in dieser Thematik durchaus Härte: Ein Autofahrer wurde in Mönchengladbach wegen einer tödlichen Raserei durch die Stadt zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein 38-jähriger Fußgänger war durch den Raser zu Tode gekommen. Dies blieb in Ulm glücklicherweise aus.
Der Ulmer Prozess wird am 7. Januar um 10 Uhr fortgesetzt.