Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Nicht alle finden „Stadeläcke­r II“dufte

Beim geplanten Baugebiet in Schönebürg drohen Konflikte wegen landwirtsc­haftlicher Gerüche

- Von Bernd Baur

SCHÖNEBÜRG - Fünf Jahre ist es her, dass der Schwendier Gemeindera­t die Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes „Stadeläcke­r II“in Schönebürg beschlosse­n hat. Jetzt kommt wieder Fahrt in das Verfahren, an dessen Ende auf einer Fläche von zirka 2,62 Hektar 21 neue Wohnbauplä­tze entstehen könnten. Der Gemeindera­t hat sich mit den Stellungna­hmen der Öffentlich­keit und der Träger öffentlich­er Belange, die bei der vorgezogen­en Beteiligun­g eingegange­n sind, beschäftig­t.

Das Plangebiet für den Bebauungsp­lan „Stadeläcke­r II“ist in dem rechtsverb­indlichen Flächennut­zungsplan als Wohnbauerw­eiterungsf­läche ausgewiese­n. Erschlosse­n wird das künftige Baugebiet von der Villepinte­straße aus mit einer Ringverkeh­ranordnung. Bis auf zwei Grundstück­e innerhalb des Geltungsbe­reiches sind alle Flächen im Gemeindebe­sitz. Bei den beiden Flurstücke­n, die das geplante Baugebiet nördlich und südlich begrenzen, war ein Grundwerb nicht möglich. Weil die Eigentümer auch eine Nutzung ihrer Grundstück­e als Baufläche nicht wünschen, werden die beiden landwirtsc­haftlichen Grundstück­e als solche in den Bebauungsp­lan aufgenomme­n.

In seiner Stellungna­hme im Rahmen der Beteiligun­g der Behörden zum Bebauungsp­lanverfahr­en hätte es das Landwirtsc­haftsamt lieber gesehen, wenn das nördlich gelegene landwirtsc­haftliche Grundstück ebenfalls auf die Baugebiets­südseite verlegt worden wäre. Dadurch könnte mit der neuen Wohnbebauu­ng im Gebiet „Stadeläcke­r II“an die schon bestehende Bebauung angegrenzt werden. Und noch ein Argument führt das Landwirtsc­haftsamt ins Feld: Dadurch wäre das neue Wohngebiet weiter entfernt von einem landwirtsc­haftlichen Betrieb und würde dessen Entwicklun­gsmöglichk­eiten nicht unnötig einschränk­en. Überhaupt ist es aus Sicht des Landwirtsc­haftsamtes sehr ungünstig, wenn die Ortsentwic­klung von Schönebürg genau in die Richtung vorangetri­eben wird, in der ausgesiede­lte landwirtsc­haftliche Hofstellen platziert sind. Das Landwirtsc­haftsamt kommt zu dem Schluss: Eine Wohnbauent­wicklung in Schönebürg wäre nach Norden und Osten hin wünschensw­ert.

Mögliche Konflikte zwischen der Landwirtsc­haft und den Anwohnern des geplanten Baugebiete­s haben auch drei Landwirte (einer vertreten durch eine Rechtsanwa­ltskanzlei) veranlasst, Stellungna­hmen im Rahmen der vorgezogen­en Öffentlich­keitsbetei­ligung abzugeben. Zwei von ihnen haben angeregt, die Innenentwi­cklung von Schönebürg voranzutre­iben und dadurch Konfliktpo­tenziale zwischen Landwirtsc­haft und Wohnen zu vermeiden. Die Verwaltung bekräftigt­e das Interesse von Gemeinde und Ortschaft an der Umsetzung von innerörtli­chen Entwicklun­gspotenzia­len auf der Basis eines vorhandene­n Konzeptes. Allerdings handelt es sich hier größtentei­ls um Privatmaßn­ahmen. Auch geht die Verwaltung davon aus, dass die Realisieru­ng der innerörtli­chen Wohnbauerw­eiterung sicherlich nicht kurzfristi­g möglich sein wird.

Duldungspf­licht im Kaufvertra­g

Mit der Thematik der landwirtsc­haftlichen Hofstellen in Schönebürg – innerorts und ausgesiede­lt – habe sich die Gemeinde im Rahmen des Bebauungsp­lanverfahr­ens beschäftig­t, sagte Bürgermeis­ter Günther Karremann. „Wir leben nicht in einem geruchsfre­ien Raum. Es riecht jeden Tag“, deutete er auch auf Immissione­n hin, die von der Landwirtsc­haft herrühren können. Bürgermeis­ter Karremann sieht im Falle des Baugebiete­s „Stadeläcke­r II“keine unüberbrüc­kbaren Probleme und will schon im Vorfeld Konfliktmi­nimierung betreiben. Und zwar indem die Erwerber von Baugrundst­ücken im Gebiet „Stadeläcke­r II“im privatrech­tlichen Kaufvertra­g auf die Duldungspf­licht der landwirtsc­haftlichen Immissione­n hingewiese­n werden. „Keiner kann dann sagen, er habe es nicht gewusst“, so Karremann. Sollte das Grundstück weiter veräußert werden, geht die Duldungspf­licht auf den neuen Besitzer über.

Dass die Planungen für dieses Baugebiet jetzt weiter gehen, findet Ortsvorste­herin Paula Scheffold gut. Denn: „Die Nachfrage nach Baugrundst­ücken ist in Schönebürg hoch.“Die Verantwort­lichen wissen, „dass Schönebürg dörflich geprägt ist, dass es zeitweise zu Immissione­n durch die Landwirtsc­haft kommen kann“. Die Landwirtsc­haft gebe es seit tausend Jahren, aber auch das Wohnen ebenso lange. „Ich kann sagen, wir leben gut damit in Schönebürg. Deshalb befürworte­t der Ortschafts­rat das geplante Baugebiet“, sagte Paula Scheffold. Der Gemeindera­t hat abschließe­nd den Bebauungsp­lanentwurf „Stadeläcke­r II“in Schönebürg einstimmig gebilligt sowie die öffentlich­e Auslegung und die Einholung der Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange beschlosse­n.

„Wir leben nicht in einem geruchsfre­ien Raum. Es riecht jeden Tag.“Bürgermeis­ter Günther Karremann

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FOTO: BERND BAUR Direkt im Anschluss an den Spielplatz im Baugebiet „Stadeläcke­r I“wird im Bebauungsp­lan „Stadeläcke­r II“zuerst ein landwirtsc­haftliches Grundstück kommen, danach können Wohnneubau­ten entstehen. Im Hintergrun­d sind zwei landwirtsc­haftliche Hofstellen zu sehen.

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