Schwäbische Zeitung (Laupheim)
AfD-Fraktion droht Ärger wegen Kampagne zur Bundestagswahl
STUTTGART (lsw) - Der AfD-Landtagsfraktion steht Ärger im Zusammenhang mit Werbekampagnen zur Bundestagswahl
2017 ins Haus. Der Landesrechnungshof in Karlsruhe monierte, dass einzelne Maßnahmen nicht aus Fraktionsmitteln hätten finanziert werden dürfen.
Ein Sprecher der obersten Rechnungsprüfer bestätigte einen Bericht der „Südwest Presse“. Dabei geht es auch um eine Kampagne, die auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt wurde. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“verballhornt.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Sie argumentierte damals, die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen dürfe lediglich der Information über deren parlamentarische Arbeit dienen. Hinzu komme die Vermittlung ihrer politischen Standpunkte und der Dialog mit den Bürgern über parlamentarische Fragen. Die Landtagspressestelle teilte am Freitag mit, die Empfehlungen des Rechnungshofes würden derzeit von der Landtagsverwaltung fachlich geprüft.
AfD-Fraktionsvize Emil Sänze sagte, seine Fraktion teile die Auffassung des Rechnungshofes nicht. „Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe unbegründet.“Es habe sich bei den monierten Vorgängen nicht um Wahlwerbung, sondern um eine Reaktion der Fraktion auf aktuelle politische Ereignisse gehandelt.
Die Mittel der Landtagsfraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung.