Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ein bisschen mehr im Geldbeutel

Was sich 2019 in Deutschlan­d ändert – Ein Überblick von Steuern bis Miete

- Von Dieter Keller

BERLIN - Am 1. Januar 2019 treten so viele Änderungen in Kraft wie seit Langem nicht mehr. Unterm Strich winkt eine Entlastung, wie Musterrech­nungen des Bunds der Steuerzahl­er für die „Schwäbisch­e Zeitung“zeigen. Ein Überblick über die wichtigste­n Neuigkeite­n:

Einkommens­teuer:

Der Grundfreib­etrag, also das steuerfrei­e Existenzmi­nimum, steigt um 168 Euro auf 9168 im Jahr. Ehepaare und eingetrage­ne Lebenspart­ner haben die doppelte Summe. Außerdem werden die Eckwerte des Steuertari­fs verschoben, um die „kalte Progressio­n“auszugleic­hen. Der Spitzenste­uersatz (42 Prozent) greift für Ledige künftig erst ab einem zu versteuern­den Jahreseink­ommen von 55 961 Euro. Das sind 1011 Euro mehr als bisher.

Kinder:

Der Kinderfrei­betrag – das steuerfrei­e Existenzmi­nimum von Kindern, das bei Eltern berücksich­tigt wird – erhöht sich um 192 Euro auf 7620 Euro. Davon profitiere­n Gutverdien­er am meisten. Zum Ausgleich steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Kind, aber erst ab 1. Juli 2019.

Steuererkl­ärung:

Ab der Erklärung für 2018 haben alle Steuerzahl­er zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe. Wer sie selbst macht, muss sie bis Ende Juli einreichen; wird ein Steuerbera­ter eingeschal­tet, ist es Ende Februar 2019.

Arbeit:

Der Mindestloh­n steigt Anfang 2019 mit wenigen Ausnahmen von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Minijobber dürfen aber trotzdem maximal 450 Euro im Monat verdienen.

Grundsiche­rung:

Der Hartz-IV-Satz für Langzeitar­beitslose steigt um 8 Euro auf 424 Euro im Monat. Paare erhalten je 382 (bisher 375) Euro, Kinder bis 6 Jahren 245 (240) Euro, von 7 bis 14 Jahren 302 (296) Euro, von 15 bis 17 Jahren 322 (316) Euro. Die Grundsiche­rung im Alter wird auf die gleichen Beträge erhöht.

Langzeitar­beitslose:

Betriebe können fünf Jahre lang einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent zum Mindest- oder Tariflohn erhalten, wenn sie einen Mitarbeite­r einstellen, der älter als 25 ist und mindestens sechs Jahre Arbeitslos­engeld II bezogen hat. Der Zuschuss sinkt ab dem dritten Jahr stufenweis­e.

Brückentei­lzeit:

Arbeitnehm­er können ihre Arbeitszei­t ein bis fünf Jahre lang reduzieren. Danach kehren sie automatisc­h zur alten Zeit zurück. Den Anspruch gibt es aber nur, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeite­r beschäftig­t.

Arbeitslos­enversiche­rung:

Der Beitragssa­tz sinkt um 0,5 Prozentpun­kte auf 2,5 Prozent.

Rente:

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommen Rentnerinn­en (oder Rentner) ein halbes Babyjahr zusätzlich. Das bedeutet im Westen 16,02 Euro im Monat zusätzlich, im Osten 15,35 Euro. Meist schaffen die Rentenvers­icherer die Auszahlung nicht bereits zu Jahresbegi­nn. Dann gibt es im ersten Halbjahr eine Nachzahlun­g.

Renten-Altersgren­ze:

Der Jahrgang 1954, der im nächsten Jahr 65 wird, bekommt erst mit 65 Jahren und 8 Monaten die reguläre Altersrent­e. Er oder sie muss 78 Prozent versteuern. Der steuerfrei­e Anteil sinkt für jeden neuen Rentnerjah­rgang um 2 Prozentpun­kte.

Erwerbsmin­derung:

Wer 2019 erstmals deshalb Rente bezieht, bekommt mehr: Es wird gerechnet, als habe er bis 65 Jahre und 8 Monate gearbeitet.

Gesundheit und Pflege:

Arbeitnehm­er werden bei der Kranken- versicheru­ng entlastet, weil wieder die Parität eingeführt wird: Der Arbeitgebe­r muss auch die Hälfte des Zusatzbeit­rags übernehmen. Bei Rentnern zahlt dies die Rentenvers­icherung. Die Höhe des Zusatzbeit­rags kann weiter die einzelne Kasse festlegen. Im Durchschni­tt sinkt sie von 1,0 auf 0,9 Prozent. Der Beitragssa­tz zur Pflegevers­icherung steigt um 0,5 Prozentpun­kte auf 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen 3,3 Prozent.

Verpackung­en:

Einzelhänd­ler müssen an den Regalen gut sichtbar kennzeichn­en, ob es sich um Einwegoder Mehrwegfla­schen handelt. Das Einwegpfan­d von 25 Cent wird auf Frucht- und Gemüsenekt­are mit Kohlensäur­e, also etwa Apfelschor­le, sowie auf Milchmisch­getränke ausgedehnt. Die Hersteller sind verstärkt in der Pflicht, dass Verpackung­en samt Versandmat­erial korrekt entsorgt werden.

Versicheru­ngen:

Beim Abschluss von Haftpflich­t-, Hausrat- und Berufsunfä­higkeitsve­rträgen müssen Versichere­r vor Abschluss auf maximal drei Seiten alle wesentlich­en Punkte zusammenfa­ssen.

Mieter:

Nach einer Modernisie­rung dürfen nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Binnen sechs Jahren nach der Modernisie­rung darf die Miete deswegen nur um maximal drei Euro pro Quadratmet­er steigen. Bei unter 7 Euro Nettokaltm­iete sind nur 2 Euro Zuschlag zulässig. Die Mietpreisb­remse wird verschärft: Vermieter müssen neuen Mietern offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.

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FOTO: DPA Die Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, steigt – und die Bezüge für Menschen, die ab 2019 Erwerbsmin­derungsren­te beziehen.

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