Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wo in Deutschlan­d Fahrverbot­e kommen

Mehrere deutsche Städte sind im kommenden Jahr davon betroffen

- Von Sebastian Fischer

BERLIN (dpa) - Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten! Ob Stuttgart, Berlin oder Frankfurt – wegen jahrelange­r, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheit­sschädlich­es Stickstoff­dioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverbot­en verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäisch­en Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalte­n. Diese Sperrungen stehen höchstwahr­scheinlich an:

In sind Dieselfahr­zeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebie­t verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeiche­n ab 1. April. Bei Verstößen werden 80 Euro fällig. Die Landesregi­erung muss nach Beschlüsse­n des Verwaltung­sgerichtsh­ofs schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel planen.

In sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts ab 1. April aus dem Zentrum und anderen Stadtteile­n verbannt werden, von September an

Stuttgart Köln

auch Euro-5-Diesel. In sind ab 1. April zwei zentrale Hauptstraß­en betroffen. Für ordnete das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ab 1. Juli eine Fahrverbot­szone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebie­t wäre auch der Fernverkeh­r betroffen – zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5. In

darf eine zentrale Hauptverke­hrsstraße ab 1. Juli nur noch von Dieselauto­s befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereite­n. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälisc­he Landesregi­erung

Essen Bonn Gelsenkirc­hen Aachen

Berufung einlegen – zum Teil hat sie das bereits getan.

ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverbot­en. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitte­n zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropo­le Durchfahrt­sbeschränk­ungen für Diesel bis zur EuroNorm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Für hat das Verwaltung­sgericht entschiede­n, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür läuft am 17. Dezember ab.

Die Innenstadt von könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräf­tigen Urteil des Verwaltung­sgerichts Wiesbaden dicht sein – für Diesel bis zur Euro-4Norm sowie für Benziner der Schadstoff­klassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre ab 1. September Schluss. Der Verwaltung­sgerichtsh­of in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheide­n. Auch in Darmstadt stehen Streckensp­errungen wegen überschrit­tener Grenzwerte an.

Hamburg Berlin Frankfurt

 ?? FOTO: DPA ?? Schilder weisen auf geplante Fahrverbot­e hin.
FOTO: DPA Schilder weisen auf geplante Fahrverbot­e hin.

Newspapers in German

Newspapers from Germany