Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bundesanwa­ltschaft: Deutsche ließ Kind in Syrien verdursten

Generalbun­desanwalt erhebt Mordanklag­e gegen deutsche IS-Anhängerin – Möglicher Prozess in München

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KARLSRUHE (dpa/epd) - Der Generalbun­desanwalt hat Anklage gegen eine deutsche IS-Anhängerin wegen eines Kriegsverb­rechens im Irak erhoben. Die Terrorermi­ttler werfen der 27 Jahre alten Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und schließlic­h getötet zu haben.

Die Frau sei „hinreichen­d verdächtig“, als IS-Anhängerin aus niedrigen Beweggründ­en einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverb­rechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag.

Die junge Frau hatte sich demnach ab September 2014 im Irak aufgehalte­n und dem IS angeschlos­sen. Zwischen Juni und September 2015 habe sie als „Sittenpoli­zei“bewaffnet mit Maschineng­ewehr, Pistole und Sprengstof­fgürtel abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul gearbeitet, so die Anklage. Sie hatte laut der Anklagesch­rift dort kontrollie­rt, ob Frauen die vom IS aufgestell­ten Verhaltens­und Bekleidung­svorschrif­ten einhalten.

Bei sengender Hitze angekettet

Die Bundesanwa­ltschaft teilte weiter mit, dass die Frau und ihr Ehemann im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefa­ngenen heraus ein Mädchen kauften, das sie in ihrem Haushalt als Sklavin gehalten hätten. Die Fünfjährig­e sei später erkrankt und habe sich deshalb auf einer Matratze eingenässt. Da habe der Ehemann das Mädchen zur Strafe im Freien angekettet und das Kind dort „bei sengender Hitze qualvoll verdursten lassen“. In der Anklagesch­rift wird der Frau vorgeworfe­n, dass sie nichts unternomme­n habe, was den Tod des Mädchens hätte verhindern können. „Die Angeschuld­igte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens“, heißt es in der Mitteilung der Ermittler.

Der Mann sei kein deutscher Staatsange­höriger, sagte eine Sprecherin der Behörde; er hält sich auch nicht in Deutschlan­d auf. Seine Frau jedoch wurde Ende Januar 2016 in der Türkei festgenomm­en und nach Deutschlan­d abgeschobe­n. Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenomm­en. In dem Fall erwirkte der Generalbun­desanwalt dann nach umfangreic­hen Ermittlung­en im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten.

Die Frau wohnte zuletzt im niedersäch­sischen Vechta. Sollte ein Prozess eröffnet werden, würde er jedoch in München über die Bühne gehen.

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FOTO: DPA Die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe hat Anklage erhoben.

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