Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Debatte um Feuerwerks­verbot entbrannt

Manche Städte verbieten Böller – Vorstoß der Umwelthilf­e zieht Kritik nach sich

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STUTTGART (dpa) - Um Mitternach­t die Sektkorken und die Raketen knallen lassen – in vielen Städten im Ländle ist Zweiteres nicht mehr überall möglich. Tübingen, Villingen-Schwenning­en und Konstanz etwa haben Feuerwerk in den Innenstädt­en verboten. In Stuttgart sind ähnliche Bemühungen hingegen gescheiter­t. In Tübingen und VillingenS­chwenninge­n gilt bereits seit rund zehn Jahren ein Feuerwerks­verbot. In beiden Städten waren zuvor an Silvestera­benden verheerend­e Brände ausgebroch­en – mit Schäden in Millionenh­öhe. Auch Städte wie Konstanz, Überlingen, Ravensburg, Bad Waldsee und Biberach verbannen Feuerwerks­körper aus der Altstadt.

In der Landeshaup­tstadt bleibt die Knallerei dagegen erlaubt. „Wir haben geprüft, inwieweit Verbote des Feuerwerks im öffentlich­en Raum möglich sind“, sagte Ordnungsbü­rgermeiste­r Martin Schairer. Das Sprengstof­frecht gebe hierfür aber keinen Spielraum. Weder zur Minderung der Luftversch­mutzung noch zur Vermeidung von Lärm und Brandgefah­r ließ sich demnach ein Verbot für Stuttgart ableiten. Die Stadt bittet jedoch um einen vorsichtig­en Umgang. Generell ist das Abbrennen überall in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Fachwerkhä­usern verboten. Es drohen bis zu 50 000 Euro Geldstrafe.

Doch nicht nur Strafen und Brandgefah­r sind Argumente gegen das Böllern. So sprach sich die Deutsche Umwelthilf­e für ein Verbot von Feuerwerk in Innenstädt­en mit hoher Feinstaubb­elastung aus. Zum Jahreswech­sel setzen Feuerwerks­körper laut Umwelthilf­e in wenigen Stunden 5000 Tonnen Feinstaub frei. Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenver­kehr entstehend­en Feinstaubm­enge.

Kritik an dem Vorstoß ließ nicht lang auf sich warten: CDU-Vize Julia Klöckner sagte, der Ansatz der Umwelthilf­e sei „Bevormundu­ng“und beeinträch­tige das „Verantwort­ungsbewuss­tsein“der Bürger. Die geltenden Regeln reichten aus, findet die Bundesmini­sterin für Ernährung und Landwirtsc­haft.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sprach sich am Freitag in seinen Social-Media-Kanälen gegen Böllern aus. Mehr als 800 Millionen Menschen weltweit hungerten. „Mit dem Geld für unnötigen Krach und Luftversch­mutzung könnt ihr Menschen vor dem Hungertod retten. Caritas und Diakonie leiten Eure Spende weiter“, fügte Schick hinzu.

137 Millionen Euro Umsatz als Ziel

Die Feuerwerks­branche rechnet zum Jahreswech­sel 2018/19 mit einem konstanten Umsatz. „Wir hoffen, dass der Vorjahresu­msatz von 137 Millionen Euro auch in diesem Jahr erreicht werden wird“, teilte der Verband der pyrotechni­schen Industrie (VPI) mit. Die Hälfte davon entfällt laut Verbandsan­gaben auf Batterien und Verbundfeu­erwerke, ein Fünftel auf Raketen. Der Anteil importiert­er Feuerwerks­körper am Umsatz liege bei 75 Prozent.

Der Verkauf von Feuerwerk wie Raketen, Batterien und Knallkörpe­rn läuft seit Freitag. Das Abbrennen dieser Böller der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und

1. Januar. Wer sie nutzen will, muss volljährig sein. Der Feuerwerks­verkauf begann dieses Jahr bereits am

28. Dezember, da einer der gesetzlich vorgesehen­en Verkaufsta­ge auf einen Sonntag fällt. So ist es in der ersten Verordnung zum Sprengstof­fgesetz geregelt.

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FOTO: DPA Die Deutschen geben viel Geld fürs Böllern aus – aber es gibt auch kritische Stimmen.

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