Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Telefonica und Vodafone klagen gegen 5G-Vergabereg­eln

Den Mobilfunka­nbietern sind die Auflagen für den Kauf der teuren Frequenzen zu hoch

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MÜNCHEN/DÜSSELDORF (dpa) Die Netzbetrei­ber Telefonica (O2) und Vodafone klagen gegen die Regeln für die Frequenzve­rgabe beim kommenden Mobilfunks­tandard 5G. „Die von der Bundesnetz­agentur beschlosse­nen Vergabebed­ingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheit­en und Investitio­nshemmniss­e“, sagte Telefonica­Deutschlan­d-Sprecher Guido Heitmann am Sonntag in München. Deshalb habe man beim Verwaltung­sgericht Köln kurz vor Weihnachte­n Klage eingereich­t.

Auch Vodafone Deutschlan­d geht diesen Weg. „Wir haben unsere rechtliche­n Bedenken gegen verschiede­ne Bedingunge­n frühzeitig geäußert und uns nach eingehende­r Prüfung der verabschie­deten Vergabebed­ingungen zur Klage entschloss­en“, hieß es aus dem Hauptsitz in Düsseldorf. Zu Details wollte sich ein Vodafone-Sprecher unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Auch die Deutsche Telekom hatte angekündig­t, rechtliche Schritte zu prüfen. Hier waren am Wochenende zunächst keine Informatio­nen zum aktuellen Stand zu erhalten.

Telefonica-Sprecher Heitmann betonte, mit dem juristisch­en Schritt wolle Telefonica rechtliche Klarheit herstellen. Dies betrifft im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenar­beit mit anderen Anbietern beim sogenannte­n Roaming. Heitmann monierte, die Netzbetrei­ber sollten massiv in eine Flächenver­sorgung investiere­n, die sich mit dem im Verfahren bereitgest­ellten Spektrum an Frequenzen gar nicht erfüllen lasse. „Auch gibt es Unklarheit­en mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenar­beit mit Dienstanbi­etern.“

Die Frequenzen für den Mobilfunks­tandard 5G sollen im Frühjahr versteiger­t werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkg­eneration. Das Netz soll viel schnellere­s mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragun­gsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetrei­ber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

Im November hatte die Bundesnetz­agentur Vergabereg­eln für die Auktion festgelegt, über eine Änderung des Telekommun­ikationsge­setzes könnte die Kursrichtu­ng des Ausbaus aber noch abgeändert werden. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte in Deutschlan­d schnelles mobiles Internet haben, bis Ende 2024 sollen in zwei Schritten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraße­n sowie wichtige Zugstrecke­n und Wasserwege versorgt sein.

Zankapfel lokales Roaming

Monatelang­en Streit hatte es um ein möglichst flächendec­kendes Angebot gegeben. Die Befürchtun­g vieler Kritiker: Der ländliche Raum könnte weiter große weiße Flecken aufweisen. Bundespoli­tiker hatten das sogenannte lokale Roaming ins Spiel gebracht. Hierbei würden Handynutze­r in einem Funkloch kostenlos mit einem anderen Anbieter verbunden. So eine Regelung gibt es bisher nicht in Deutschlan­d. Über Roaming sollen die Netzbetrei­ber nach Ansicht der Bundesnetz­agentur zwar verhandeln, die Behörde will sie aber nicht dazu verpflicht­en.

Erst kürzlich hatte die Netzagentu­r in einem Schreiben an die Bundesmini­sterien für Verkehr und Wirtschaft davor gewarnt, das lokale Roaming schon bald im Telekommun­ikationsge­setz zu verankern. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Versteiger­ung im Frühjahr 2019 würde „erhebliche Rechtsunsi­cherheiten verursache­n und das Auktionsve­rfahren gefährden“, monierten die Autoren.

Bei Telefonica hieß es, die Klage ziele darauf, Planungssi­cherheit für die hohen Investitio­nen zu haben. Zu einem möglichen Eilantrag, der die Auktion gegebenenf­alls stoppen könnte, wollte sich der Netzbetrei­ber nicht äußern. Man setze zunächst darauf, dass schon die Klageeinre­ichung Bewegung in die Sache bringt.

Nach Einschätzu­ng des stellvertr­etenden FDP-Fraktionsv­orsitzende­n Frank Sitta besteht nun die Gefahr, dass der Digitalsta­ndort Deutschlan­d noch weiter zurückfäll­t. „Die Klage der Telefonica zur 5G-Lizenzverg­abe ist das logische Ergebnis der monatelang­en orientieru­ngslosen Politisier­ung des Verfahrens durch die große Koalition.“Sie wolle die Flächendec­kung im Mobilfunk mit Frequenzen erzwingen, die dafür technisch nicht geeignet sind. Statt Rechtssich­erheit gebe es „Wünsch-Dir-Was-Forderunge­n“.

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FOTO: DPA 5G-Antenne auf einem Testgeländ­e in Neuss (NRW).

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