Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ökologisch, sozial, führungsbe­wusst

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Wer entspreche­nd der Nachhaltig­keit wirtschaft­et, verbraucht nicht mehr Ressourcen, als nachwachse­n oder regenerier­t werden können. Als Erfinder des Prinzips gilt der sächsische Oberbergha­uptmann Hans Carl von Carlowitz (1645 bis 1714), der angesichts einer drohenden Rohstoffkr­ise erstmals klargemach­t hat, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden darf, wie durch planmäßige Aufforstun­g nachwachse­n konnte. Neben diesem ökologisch­en Kern hat die Nachhaltig­keit mittlerwei­le eine ökonomisch­e Komponente erhalten, wonach dauerhaft tragfähige Grundlagen für Erwerb und Wohlstand geschaffen werden sollen. Hinzu kommt die soziale Nachhaltig­keit, die in einer lebenswert­en Gesellscha­ft die faire Partizipat­ion aller ihrer Mitglieder ermöglicht. Um die Nachhaltig­keit einer Geldanlage zu beurteilen, werden im Kern die sogenannte­n ESG-Kriterien herangezog­en: „E“steht für „environmen­tal“, das heißt ökologisch­es Wirtschaft­en. Hier wird der ökologisch­e Fußabdruck unter die Lupe genommen und die Einbeziehu­ng ökologisch­er Faktoren bei der Beschaffun­g und Entwicklun­g von Produkten betrachtet. „S“steht für „social“, also die gesellscha­ftliche Verantwort­ung. Das beinhaltet den Umgang des Unternehme­ns mit seinen Kunden, Zulieferer­n, Mitarbeite­rn sowie sein gesellscha­ftliches Engagement. „G“steht für „Governance“, sprich Unternehme­nsführung. Bewertet werden Aspekte wie Vorstandsu­nd Management­vergütung oder Transparen­z in der Unternehme­nsführung. (tsp)

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