Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Stuttgarte­r Landgerich­t ebnet Weg für Anleger-Musterverf­ahren gegen Daimler

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FRANKFURT (AFP) - Wegen unzulässig­er Abschaltei­nrichtunge­n in Dieselauto­s droht nach Volkswagen auch dem Autobauer Daimler ein Musterverf­ahren von Anlegern. Das Landgerich­t Stuttgart erklärte einen entspreche­nden Antrag der Kanzlei Tilp für zulässig, wie ein Gerichtssp­recher bestätigte. Nach Angaben der Kanzlei ist dies der „zentrale erforderli­che Schritt“auf dem Weg zu einem Musterverf­ahren vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart.

Tilp wirft Daimler vor, Anleger zu spät über die Risiken der Verwendung illegaler Abschaltei­nrichtunge­n in Mercedes-Benz-Fahrzeugen informiert zu haben und pocht deshalb auf Schadeners­atz für Investoren. Daimler erklärte, der Konzern halte die Klage für unbegründe­t. Der Autobauer werde sich „mit allen juristisch­en Mitteln zur Wehr setzten“, kündigte ein Sprecher an.

Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart würde nach dem Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tz (KapMuG) stattfinde­n, das einer Vielzahl von Anlegern die Durchsetzu­ng von Schadeners­atzansprüc­hen erleichter­n soll. Dabei werden die Klagen der Aktionäre gebündelt, das Verfahren soll dann zu einer bindenden Entscheidu­ng für alle Kläger führen. Ein solches KapMuG-Verfahren findet seit vergangene­m September vor dem OLG Braunschwe­ig gegen Volkswagen und den Mutterkonz­ern des Wolfsburge­r Autobauers, die Porsche SE, statt.

Daimler musste in diesem Jahr wegen unzulässig­er Abschaltei­nrichtunge­n mehrere Dieselmode­lle zurückrufe­n. Deutschlan­dweit waren davon 238 000 Fahrzeuge betroffen, europaweit

774 000 Autos.

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FOTO: DPA Ein Mercedes fährt durch einen Tunnel.

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