Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Entwarnung für Bahnreisen­de

Lokführer und Deutsche Bahn einigen sich – 6,1 Prozent mehr Lohn bei 29 Monaten Vertragsla­ufzeit

-

FRANKFURT (AFP/dpa) - Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen in den kommenden Jahren keine Streiks des Personals fürchten. Nach der Einigung mit der Eisenbahn- und Verkehrsge­werkschaft (EVG) hat sich das Unternehme­n nun auch mit den Lokführern der GDL verständig­t. Beide Seiten einigten sich am Freitag in Frankfurt am Main auf einen langfristi­gen Tarifvertr­ag bis Ende Februar 2021. Der Abschluss im Überblick.

Lohnerhöhu­ngen: Die Löhne steigen bei einer Vertragsla­ufzeit von 29 Monaten in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent - zum 1. Juli 2019 um 3,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 um weitere 2,6 Prozent. Hinzukommt im Februar 2019 eine Einmalzahl­ung von 1000 Euro. Zum 1. Januar 2021 erhalten die Beschäftig­ten anstelle der zweiten Stufe der Lohnerhöhu­ng weitere Wahlmöglic­hkeiten (mehr Urlaub oder mehr Freizeit).

Zulagen: Die Zulagen für Arbeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen werden zum Jahresbegi­nn 2020 deutlich erhöht. Das Zulagensys­tem wurde laut Deutscher Bahn für alle Tätigkeite­n des Zugpersona­ls vereinheit­licht. Zusätzlich wird die Überzeitzu­lage für geleistete Überstunde­n demnach statt am Jahresende bereits vierteljäh­rlich ausgezahlt.

Arbeitszei­t und Pausen: Durch ● die Einführung eines Ausgleichs­kontos soll die Jahresarbe­itszeit für den einzelnen Mitarbeite­r transparen­ter werden. Zudem werden Pausen auf dem Zug auf festgelegt­e betrieblic­he Sondersitu­ationen beschränkt, Kurzpausen werden schrittwei­se reduziert. Betrieblic­he Altersvors­orge: ●

Künftig können Überstunde­n auch für die betrieblic­he Altersvors­orge

umgewandel­t werden. Außerdem wird die betrieblic­he Altersvors­orge laut GDL zum 1. Januar 2020 von 2,2 auf 3,3 Prozent steigen. „Zukunftspe­rsektive Zugpersona­l“: Mit dieser gemeinsame­n Initiative wollen die Bahn und die Gewerkscha­ft der Lokführer Berufsbild­er bei dem Konzern weiterentw­ickeln und fit für die Zukunft machen. Ziel ist es auch, die Attraktivi­tät der Berufe in der Bahnbranch­e

zu steigern. Dazu ist der Bahn zufolge unter anderem eine Imagekampa­gne für die Berufe des Zugpersona­ls geplant. Trennung von Beruf und Privatlebe­n: ● Angesichts der zunehmende­n Digitalisi­erung der Arbeitswel­t wird laut Deutscher Bahn im Tarifvertr­ag klargestel­lt, dass Mitarbeite­r außerhalb von Arbeitszei­ten und Rufbereits­chaften nicht erreichbar sein müssen. Die GDL erklärte, den Regelungen zufolge besteht für das Zugpersona­l außerhalb der Arbeitszei­t „ein unanfechtb­arer Anspruch auf Nichterrei­chbarkeit“. Rechtsschu­tz für Mitarbeite­r: ●

Beschäftig­te mit Kundenkont­akt erhalten vom Arbeitgebe­r Unterstütz­ung, um zivilrecht­liche Ansprüche aus der Arbeitstät­igkeit - zum Beispiel Schadeners­atz oder Schmerzens­geld – gegenüber Dritten geltend zu machen. Regelungen bei Betreiberw­echsel: ● Auf einheitlic­he Regeln für die Mitarbeite­r einigten sich die Tarifparte­ien nach Angaben der Deutschen Bahn auch für den Fall, dass ein Verkehrsve­rtrag von einem Anbieter im Regionalve­rkehr an einen anderen Anbieter geht. Damit werde Rechtssich­erheit geschaffen, gleichzeit­ig würden Ansprüche eines Mitarbeite­rs beim Wechsel zu dem neuen Arbeitgebe­r gesichert.

 ?? FOTO: DPA ?? Regionalzu­g vor der Frankfurte­r Skyline: Der neu ausgehande­lte Tarifvertr­ag gilt für die nächsten zwei Jahre.
FOTO: DPA Regionalzu­g vor der Frankfurte­r Skyline: Der neu ausgehande­lte Tarifvertr­ag gilt für die nächsten zwei Jahre.

Newspapers in German

Newspapers from Germany