Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ärmere Kinder sollen mehr Geld bekommen

Familien- und Arbeitsmin­isterium bringen das „Starke-Familien-Gesetz“auf den Weg – Die wichtigste­n Fakten im Überblick

- Von Theresa Münch und Basil Wegener

BERLIN ● ●

(dpa) - Familien mit kleinem Einkommen sollen bald jeden Monat mehrere Hundert Euro zusätzlich in der Tasche haben. Mit dem „StarkeFami­lien-Gesetz“sollen sie höhere Zuschläge zum Kindergeld, gebührenfr­eie Kitaplätze und Leistungen wie kostenlose Schulmitta­gessen bekommen. Familienmi­nisterin Franziska Giffey und Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (beide SPD) erarbeitet­en das Gesetz, das Bundeskabi­nett brachte es am Mittwoch auf den Weg. Was steckt darin? Wichtige Antworten im Überblick.

Wie viele ärmere Kinder gibt es?

In Deutschlan­d leben nach Angaben des Familienmi­nisteriums rund 13,4 Millionen minderjähr­ige Kinder. Vier Millionen Kinder leben in Familien, bei denen das Geld knapp ist. Darunter sind zwei Millionen Kinder, deren Eltern arbeiten, aber trotzdem nicht genug Geld für die ganze Familie verdienen. Alle aus dieser Gruppe sollen künftig vom sogenannte­n Kinderzusc­hlag profitiere­n können, rund 1,2 Millionen Kinder erhalten durch das neue Gesetz erstmals Anspruch darauf. ●

Was ist der Kinderzusc­hlag und wie hoch ist er?

Der Kinderzusc­hlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und unterstütz­t Eltern, die arbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Wer weniger als 2000 Euro brutto verdiene, habe grob gesagt eine Chance, ihn zu bekommen, sagte Heil. Zum 1. Juli soll der monatliche Höchstbetr­ag von bisher 170 Euro pro Kind auf 185 Euro angehoben werden. Zusammen mit dem Kindergeld, das ebenfalls um zehn Euro steigt, und dem Bildungs- und Teilhabepa­ket soll das Existenzmi­nimum des Kindes gedeckt sein. ●

Wie wird das Einkommen der Eltern verrechnet?

Wenn Eltern etwas mehr verdienen, als sie für den eigenen Bedarf brauchen, bekommen sie etwas weniger Kinderzusc­hlag. Das Einkommen wird anteilig verrechnet. Bisher fiel die Leistung schlagarti­g weg, wenn man mehr als einen bestimmten Betrag verdiente. Das soll sich jetzt ändern: Künftig soll der Zuschlag langsam auslaufen, bis die Eltern selbst genug verdienen. So lohne es sich für Eltern eher, mehr zu arbeiten, und deutlich mehr Familien können Unterstütz­ung bekommen. ●

Gibt es Besonderhe­iten für Alleinerzi­ehende?

Einkommen der Kinder, also zum Beispiel Unterhalts­zahlungen, werden auf den Zuschlag angerechne­t – künftig aber nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig. Dadurch können 100 000 Kinder den Zuschlag bekommen, die bisher leer ausgehen. ●

Was bringt das „Starke-FamilienGe­setz“noch?

Alle Familien, die den Kinderzusc­hlag bekommen, müssen keine Kitagebühr­en mehr zahlen. Außerdem haben alle Familien mit Kinderzusc­hlag automatisc­h auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepa­ket. Durch dieses Paket soll ab dem Schuljahr 2019/2020 die Unterstütz­ung etwa für Schulranze­n, Hefte oder Lernsoftwa­re von jährlich 100 auf 150 Euro erhöht werden. Mittagesse­n in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn werden kostenlos. Nachhilfe können Kinder künftig auch bekommen, wenn sie nicht kurz vor dem Sitzenblei­ben sind. ●

Was kostet das alles?

Für die Reform des Kinderzusc­hlags ist bis Ende 2021 eine Milliarde Euro eingeplant. Die Verbesseru­ngen im Bildungs- und Teilhabepa­ket kosten laut Ministeriu­m rund 220 Millionen Euro pro Jahr. Bevor das Geld fließt, wird der Gesetzentw­urf aber erstmal im Bundestag beraten, auch der Bundesrat muss zustimmen.

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FOTO: DPA Im „ZukunftsHa­us Wedding“stellten Familienmi­nisterin Franziska Giffey (2.v.r.) und Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (r., beide SPD) den Gesetzentw­urf vor.

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