Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Stadt Ochsenhausen und Kritiker Wohnhaas treffen sich vor dem Landgericht
Öffentliche Verhandlung ist am 21. Februar in Ravensburg
OCHSENHAUSEN - In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Ochsenhausen und Franz Wohnhaas, der die Verwaltung und den Gemeinderat in mehreren Punkten kritisiert hatte, gibt es am 21. Februar eine öffentliche Verhandlung am Landgericht Ravensburg. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts auf SZ-Nachfrage.
Im Oktober waren in Ochsenhausen Flugblätter verteilt worden, in denen Verwaltung und Gemeinderat eine „fahrlässige“Verwaltung der „Interessen der Stadt und ihrer Bürger“vorgeworfen wurde. Als „Verantwortlicher nach dem Presserecht“wurde Franz Wohnhaas genannt, er ist auch für die Seite www.mischdichein-ox.de verantwortlich.
In dem in Ochsenhausen und den Teilorten verteilten Schreiben werden die Situation von Pflegeeinrichtungen und Sozialdienstleistungen, das neue Feuerwehrhaus, die Finanzsituation der Stadt, der neue Kreisverkehr und die Nutzung des ehemaligen Krankenhauses thematisiert. Bürgermeister Andreas Denzel hatte daraufhin in der Gemeinderatssitzung im November angekündigt, rechtliche Schritte gegen Wohnhaas einzuleiten. Denzel erklärte seinerzeit, dass es neben der „unzulässigen Nutzung von Wappen und Logo der Stadt“auch um „unwahre Tatsachenbehauptungen“gehe.
„Herr Franz Wohnhaas wurde anwaltlich aufgefordert, kurzfristig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben“, hatte Bürgermeister Denzel in einem SZGespräch bereits im Dezember erklärt. Wohnhaas müsse dabei erklären, „die unwahren Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen beziehungsweise sie nicht mehr zu wiederholen oder zu verbreiten“.
Um diese Erklärung zu unterzeichnen, war Wohnhaas eine Frist bis zum 17. Dezember eingeräumt worden. Franz Wohnhaas erklärte auf SZ-Nachfrage, dass er die Unterlassungsund Verpflichtungserklärung nicht abgegeben habe. Weiter wollte er sich momentan zu diesem Thema mit Verweis auf das schwebende Verfahren öffentlich nicht äußern.
Die Stadt hatte nach Ablauf der Frist beim Landgericht Ravensburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, weshalb es nun in sechs Wochen zur Verhandlung kommt.