Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bürgergeld, Heimarbeit und Zeitkonten: So sieht das SPD-Konzept aus

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Die wichtigste­n Maßnahmen des SPD- Konzepts „ Ein neuer Sozialstaa­t für eine neue Zeit“im Überblick:

Bürgergeld: Wer lange in die Arbeitslos­enversiche­rung eingezahlt hat, soll nicht mehr so schnell auf das Hartz- IV- Niveau fallen ( 424 Euro im Monat Regelsatz für Alleinsteh­ende). Ab 58 Jahren soll dies erst nach 33 Monaten der Fall sein. Die Höhe der Regelsätze will man nicht ändern. Bei Jüngeren will man aber weniger Sanktionen. Am Prinzip des „ Förderns und Forderns“will man festhalten, aber das Fördern stärker betonen. So soll das „ Recht auf Arbeit“gestärkt werden, auch durch mehr Förderung, um einen Berufsabsc­hluss nachzuhole­n.

Kindergrun­dsicherung: Die SPD will eine Leistung „ aus einer Hand“, die auch digital beantragt werden kann. Das stößt bisher noch auf die größte Zustimmung. Denn kaum einer blickt noch durch im Rentenund Sozialdsch­ungel. Bislang einzeln ausgezahlt­e, einzeln zu beantragen­de und zum Teil aufeinande­r anzurechne­nde Leistungen ( Kindergeld, Kinderfrei­betrag, Kinderzusc­hlag, Grundsiche­rungsleist­ungen) sollen zu einer neuen Kindergrun­dsicherung zusammenge­führt werden. Kinder sollen damit auch aus dem als stigmatisi­erend empfundene­n Hartz- IV- System herausgeho­lt werden. Gerade Kinder von Alleinerzi­ehenden sollen zu den Gewinnern zählen.

Heimarbeit: Die SPD will das Recht auf Arbeiten von zu Hause aus („ Homeoffice“) gesetzlich verankern. 40 Prozent der Beschäftig­ten in Deutschlan­d könnten heute durch die zunehmende Digitalisi­erung von zu Hause aus arbeiten, argumentie­rt sie. Nur zwölf Prozent bekämen ihren Wunsch nach flexibler Arbeit erfüllt. Die SPD will gesetzlich zudem sicherstel­len, dass Arbeitnehm­er vor ständiger Erreichbar­keit besser geschützt werden.

Zeitkonten: Dadurch sollen Überstunde­n und Zeiten für Fort- und Weiterbild­ungen bundesweit einheitlic­h angespart werden können. Die Zeitguthab­en können durch Tarifvertr­äge oder durch den Staat für besondere förderungs­würdige Zwecke zusätzlich aufgestock­t werden, etwa für Fort- und Weiterbild­ungen. Überstunde­n sollen so nicht mehr verloren gehen, sondern „ sich in ein Zeitguthab­en verwandeln, das im Lebensverl­auf mehr Freiheit ermöglicht“. Das gilt auch beim Wechsel des Arbeitgebe­rs, es soll übertragba­r sein. Zudem sollen partnersch­aftliche Arbeitsmod­elle gestärkt werden, um mehr Zeit für die Familie zu schaffen. ( dpa)

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