Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Karremann ließ zwei Standorte prüfen
Schwendis Bürgermeister reagiert auf SZ-Bericht zu seinen Mobilfunkinformationen im Gemeinderat
SCHWENDI (reis) - Schwendis Bürgermeister Günther Karremann hat sich darüber beklagt, dass er in der Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung vom Montag nicht korrekt zitiert worden sei. Es geht um seinen Sachstandsbericht zu den Mobilfunkmast-Standorten in Schönebürg und Sießen.
Nicht sein Amtsleiter, sondern der Dezernent des Kreisbauamts habe ihn darüber informiert, dass ein 30 Meter hoher Sendemast zwischen Sportplatz und der Straße „Oberer Pfannenstiel“in Schönebürg baurechtlich möglich sei. Diese Information sei eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage Karremanns beim Landratsamt gewesen. Der Standort halte einer naturschutzrechtlichen Betrachtung stand, weil der Mast von den dort stehenden Birken optisch kaschiert werde. Zwei Birken seien dort zuletzt gefällt worden, weil sie in die Flutlichtanlage ragten. Hätte man, wie ursprünglich geplant, auch die weiteren Birken entfernt, wäre eine Errichtung des Masts an diesem Standort nicht möglich, teilte Karremann in der Sitzung mit.
Der Schwendier Bürgermeister legt auch Wert auf seine in der Ratssitzung vorgetragene Schilderung, wonach er das Landratsamt um die baurechtliche Prüfung eines weiteren Standorts gebeten habe – nämlich gegenüber des Sportplatz-Standorts, östlich der Ochsenhauser Stra- ße (L 265). „Hier erhielten wir die Auskunft, dass die Errichtung eines Masts nicht genehmigungsfähig sei, weil er zu dicht an der Landesstraße stehen würde“, erklärte Günther Karremann.
Wegen der unklaren Rechtslage, was den von der Deutschen Telekom bevorzugten Standort auf dem Schulgebäude betrifft, wollte Schönebürgs Ortsvorsteherin und Gemeinderätin Paula Scheffold von Karremann wissen: „Müssen wir nun auf eine Reaktion der Deutschen Funkturm GmbH warten?“Der Bürgermeister wiederholte daraufhin seine Darstellung: Die Telekom wolle einen höheren Mast bauen als ursprünglich vorgesehen, das würde einen Eingriff ins Gebäude bedeuten, und das sei nicht Gegenstand der Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Telekom. Nun könne es passieren, dass die Telekom dennoch Baurecht beantragt, der Gemeinderat „nein“sagt, aber das Landratsamt zur Auffassung gelangt, dass das Einvernehmen zu erteilen sei. „Dann brauchen Sie mich zu diesem Standort nicht mehr zu fragen, sondern müssen sich an das Landratsamt wenden.“Denkbar sei auch, dass die Telekom bei einer Kündigung der Nutzungsvereinbarung Schadenersatz fordere. „Der Forderung würde ich widersprechen, weil sie zum Nachteil der Gemeinde wäre“, sagte Karremann.