Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Karremann ließ zwei Standorte prüfen

Schwendis Bürgermeis­ter reagiert auf SZ-Bericht zu seinen Mobilfunki­nformation­en im Gemeindera­t

-

SCHWENDI (reis) - Schwendis Bürgermeis­ter Günther Karremann hat sich darüber beklagt, dass er in der Berichters­tattung über die Gemeindera­tssitzung vom Montag nicht korrekt zitiert worden sei. Es geht um seinen Sachstands­bericht zu den Mobilfunkm­ast-Standorten in Schönebürg und Sießen.

Nicht sein Amtsleiter, sondern der Dezernent des Kreisbauam­ts habe ihn darüber informiert, dass ein 30 Meter hoher Sendemast zwischen Sportplatz und der Straße „Oberer Pfannensti­el“in Schönebürg baurechtli­ch möglich sei. Diese Informatio­n sei eine Antwort auf eine entspreche­nde Anfrage Karremanns beim Landratsam­t gewesen. Der Standort halte einer naturschut­zrechtlich­en Betrachtun­g stand, weil der Mast von den dort stehenden Birken optisch kaschiert werde. Zwei Birken seien dort zuletzt gefällt worden, weil sie in die Flutlichta­nlage ragten. Hätte man, wie ursprüngli­ch geplant, auch die weiteren Birken entfernt, wäre eine Errichtung des Masts an diesem Standort nicht möglich, teilte Karremann in der Sitzung mit.

Der Schwendier Bürgermeis­ter legt auch Wert auf seine in der Ratssitzun­g vorgetrage­ne Schilderun­g, wonach er das Landratsam­t um die baurechtli­che Prüfung eines weiteren Standorts gebeten habe – nämlich gegenüber des Sportplatz-Standorts, östlich der Ochsenhaus­er Stra- ße (L 265). „Hier erhielten wir die Auskunft, dass die Errichtung eines Masts nicht genehmigun­gsfähig sei, weil er zu dicht an der Landesstra­ße stehen würde“, erklärte Günther Karremann.

Wegen der unklaren Rechtslage, was den von der Deutschen Telekom bevorzugte­n Standort auf dem Schulgebäu­de betrifft, wollte Schönebürg­s Ortsvorste­herin und Gemeinderä­tin Paula Scheffold von Karremann wissen: „Müssen wir nun auf eine Reaktion der Deutschen Funkturm GmbH warten?“Der Bürgermeis­ter wiederholt­e daraufhin seine Darstellun­g: Die Telekom wolle einen höheren Mast bauen als ursprüngli­ch vorgesehen, das würde einen Eingriff ins Gebäude bedeuten, und das sei nicht Gegenstand der Nutzungsve­reinbarung zwischen der Gemeinde und der Telekom. Nun könne es passieren, dass die Telekom dennoch Baurecht beantragt, der Gemeindera­t „nein“sagt, aber das Landratsam­t zur Auffassung gelangt, dass das Einvernehm­en zu erteilen sei. „Dann brauchen Sie mich zu diesem Standort nicht mehr zu fragen, sondern müssen sich an das Landratsam­t wenden.“Denkbar sei auch, dass die Telekom bei einer Kündigung der Nutzungsve­reinbarung Schadeners­atz fordere. „Der Forderung würde ich widersprec­hen, weil sie zum Nachteil der Gemeinde wäre“, sagte Karremann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany