Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landwirtsc­haftsamt rät zu Nmin-Proben

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BIBERACH (sz) - Laut neuer Düngeveror­dnung hat der Betriebsin­haber vor dem Düngen für jede Bewirtscha­ftungseinh­eit den Düngebedar­f zu berechnen. Das Landwirtsc­haftsamt empfiehlt allen Landwirten, Nmin-Proben zu ziehen oder ziehen zu lassen. Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschu­tzgebieten ausgleichs­berechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenprobe­n Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergeb­nisse vorlegen, wird die SchALVO-Ausgleichs­leistung nicht gewährt. Das beauftragt­e Labor liefert dem Landwirt mit dem Ergebnis eine Düngebedar­fsberechnu­ng.

Die Beprobung der Winterunge­n ist vom 1. Februar bis zum 30. April, die Beprobung der Sommerunge­n vom 15. Februar bis zum 30. April, von Kartoffeln vom 15. Februar bis zum 15. Juni und von Mais vom 15. März bis zum 30. Juni möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Bodenprobe erst kurz vor der ersten Düngungsma­ßnahme gezogen wird. In Wasserschu­tzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im VierBlatt-Stadium des Mais vorgeschri­eben, der Beprobungs­zeitraum erstreckt sich hier vom 30. April bis zum 30. Juni.

An folgenden Sammelstel­len können die Proben unter anderem abgegeben werden: Laupheim: BayWa AG; Äpfingen und Schemmerho­fen: Landwirtsc­haftliches Lagerhaus Pappelau; Achstetten: Klaus Bailer; Orsenhause­n: Labor Dr. Jans.

Unter www.duengung-bw.de können die NID-Bögen online ausgefüllt und die Düngebedar­fsberechnu­ng durchgefüh­rt werden. An allen Sammelstel­len gibt es Formulare sowie zum Ausleihen Probebehäl­ter und Bohrstöcke.

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