Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landwirtschaftsamt rät zu Nmin-Proben
BIBERACH (sz) - Laut neuer Düngeverordnung hat der Betriebsinhaber vor dem Düngen für jede Bewirtschaftungseinheit den Düngebedarf zu berechnen. Das Landwirtschaftsamt empfiehlt allen Landwirten, Nmin-Proben zu ziehen oder ziehen zu lassen. Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschutzgebieten ausgleichsberechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenproben Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergebnisse vorlegen, wird die SchALVO-Ausgleichsleistung nicht gewährt. Das beauftragte Labor liefert dem Landwirt mit dem Ergebnis eine Düngebedarfsberechnung.
Die Beprobung der Winterungen ist vom 1. Februar bis zum 30. April, die Beprobung der Sommerungen vom 15. Februar bis zum 30. April, von Kartoffeln vom 15. Februar bis zum 15. Juni und von Mais vom 15. März bis zum 30. Juni möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Bodenprobe erst kurz vor der ersten Düngungsmaßnahme gezogen wird. In Wasserschutzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im VierBlatt-Stadium des Mais vorgeschrieben, der Beprobungszeitraum erstreckt sich hier vom 30. April bis zum 30. Juni.
An folgenden Sammelstellen können die Proben unter anderem abgegeben werden: Laupheim: BayWa AG; Äpfingen und Schemmerhofen: Landwirtschaftliches Lagerhaus Pappelau; Achstetten: Klaus Bailer; Orsenhausen: Labor Dr. Jans.
Unter www.duengung-bw.de können die NID-Bögen online ausgefüllt und die Düngebedarfsberechnung durchgeführt werden. An allen Sammelstellen gibt es Formulare sowie zum Ausleihen Probebehälter und Bohrstöcke.