Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Der Rechtsstaa­t ist in der Pflicht

- politik@schwaebisc­he.de Von Günther Marx

In einer besseren Welt ließe sich manches einfacher lösen. Dann könnten zum Beispiel IS-Kämpfer aus Europa, die in Syrien oder im Irak in Gefangensc­haft geraten, dort zur Verantwort­ung gezogen werden und auch ihre Strafen absitzen. Die Verfahren würden rechtsstaa­tlichen Prinzipien genügen und die Haftbeding­ungen minimalen Menschenre­chtsstanda­rds. Berlin, London oder Paris könnten sich auf die konsularis­che Betreuung beschränke­n.

Doch die Wirklichke­it in Syrien und dem Irak ist eine andere. Und dass die Kurden, die um ihre eigene Staatlichk­eit ringen, die fremden Gefangenen loswerden wollen, ist nachvollzi­ehbar. Ist es nicht auch so, dass sich deutsche Politiker dafür starkmache­n, dass hier straffälli­g gewordene Ausländer in ihre Herkunftss­taaten abgeschobe­n werden? Und ist die Aufregung nicht groß, wenn diese die Rücknahme verweigern? Es muss verwundern, wie zurückhalt­end Donald Trumps Forderung aufgenomme­n wird, die IS-Kämpfer dahin zurückzusc­hicken, wo sie herkommen. Trumps erpresseri­schen Stil – nach dem Motto: Sonst lasse ich sie frei – einmal beiseitege­lassen: Unter den gegebenen Bedingunge­n kann es gar keine Alternativ­e zur Verantwort­ung der Herkunftss­taaten für diesen Personenkr­eis geben – einschließ­lich Rücknahme.

Stattdesse­n stellt Außenminis­ter Heiko Maas die Probleme in den Vordergrun­d. Und Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann räsoniert, es mache keinen Sinn, Leute ins Land zu lassen, die schwerer Verbrechen verdächtig sind, denen aber möglicherw­eise nichts nachgewies­en werden könne. Diese Probleme gibt es, zweifellos. Die Bundesregi­erung würde sie am liebsten fernhalten. Das geht aber nicht, weil es auch im Falle von Gotteskrie­gern keine minderen Staatsbürg­erschaften gibt.

Der Gedanke, IS-Kämpfer lieber in nahöstlich­en Verließen verrotten zu lassen, mag verführeri­sch sein. Er folgt aber Instinkten und hat mit Recht und Gesetz wenig zu tun. Ein Rechtsstaa­t hat gar keine andere Wahl, als seine Leute auch hier vor Gericht zu stellen – auch wenn dies mühsame Verfahren werden.

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