Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bahn entschädig­t mehr Reisende

Verspätung­en kommen Bahn teuer zu stehen – Immer mehr Reisende verlangen Entschädig­ung

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BERLIN (dpa/AFP) - Immer mehr Reisende nehmen ihre Rechte wahr: 2,7 Millionen füllten vergangene­s Jahr das Fahrgastre­chte-Formular aus, 50 Prozent mehr als 2017. Auch die durchschni­ttliche Entschädig­ungssumme steigt: Knapp 20 Euro waren es 2018, im Vorjahr noch gut 19 Euro. Bereits ab 20 Minuten Verspätung haben Reisende ein Recht auf Entschädig­ung. Bis zu einem Jahr nach der Reise kann man das Geld zurückford­ern. Wir erklären, wie Sie an Ihr Geld kommen.

BERLIN (dpa/AFP) - Zugreisend­e mussten 2018 eine Menge aushalten: Jeder vierte Fernzug der DB AG kam zu spät. Immer mehr Reisende verlangen dafür Entschädig­ung. 2,7 Millionen Reisende füllten im vergangene­n Jahr das Fahrgastre­chte-Formular aus, ein Drittel mehr als 2017.

Die Kosten stiegen bei der Bahn von 34,6 Millionen Euro (2017) auf 53,6 Millionen Euro im vergangene­n Jahr, sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn. Die durchschni­ttliche Entschädig­ungssumme stieg von gut 19 Euro (2017) auf knapp 20 Euro im vergangene­n Jahr.

Künftig können sich geschädigt­e Kunden vielleicht noch mehr Geld zurückhole­n. Das EU-Parlament fordert, dass schon ab einer Stunde die Hälfte des Fahrkarten­preises fällig wird, ab eineinhalb Stunden dann drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll nach dem Willen der EUParlamen­tarier der volle Preis erstattet werden. Die aktuell geltenden Regelungen für Entschädig­ungen haben wir hier zusammenge­fasst.

Ab 20 Minuten

Wenn Bahnreisen­de erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnho­f mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Quellen dafür sind die Verspätung­sangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetaf­eln und in den Durchsagen. Betroffene dürfen dann den nächstbest­en, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das Geld kann er sich später wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenomme­n.

Ab 60 Minuten

Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde muss die Reise nicht angetreten werden. Den Fahrpreis kann man sich erstatten lassen. Bahnreisen­de, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Teil des Preises auszahlen lassen – oder zum Ausgangsba­hnhof zurückkehr­en und den gesamten Preis zurückford­ern. Wer dennoch weiterfähr­t, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrpreise­s. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen.

Formular ausfüllen

Um eine Entschädig­ung zu bekommen, müssen sich Betroffene ein Fahrgastre­chte-Formular besorgen und ausfüllen. Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Informatio­n, im Reisezentr­um oder im Internet. Anschließe­nd müssen sie es mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentr­um der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecen­ter Fahrgastre­chte in Frankfurt schicken. Das Servicecen­ter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.

Bis zu einem Jahr rückwirken­d

Kunden können Entschädig­ungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Informatio­n auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantri­tt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfa­hrkarte eingereich­t werden.

Entschädig­ungsbeträg­e von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidu­ng des Servicecen­ters nicht einverstan­den ist, kann sich an eine Schlichtun­gsstelle wenden.

Wem das dauernde Ausfüllen der Formulare zu aufwendig ist, der kann auf externe Dienstleis­ter im Internet zurückgrei­fen, die die Entschädig­ung für einen einfordern. Allerdings kostet das Geld.

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FOTO:DPA Die Bahn kommt – irgendwann. Viele Kunden lassen sich das nicht mehr gefallen und verlangen eine Entschädig­ung.

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