Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Tatvorwurf des besonders schweren Raubs bleibt bestehen

Im Messer- und Gabel-Raub-Prozess gegen eine 29-Jährige schrumpft die Anklage

- Von Barbara Sohler

RAVENSBURG/OCHSENHAUS­EN - Am zweiten und dritten Verhandlun­gstag im Prozess gegen eine 29jährige Angeklagte, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefä­hrten einen Mann in Ochsenhaus­en mithilfe von Messer und Gabel um 1000 Euro beraubt haben soll, hat das Gericht weitere Zeugen gehört: Unter anderem einen forensisch­en Sachverstä­ndigen, der zu den Verletzung­en beim Opfer befragt wurde; außerdem einen Kriminalbe­amten, der bestätigte, dass der mutmaßlich­e Mittäter und bislang untergetau­chte Lebensgefä­hrte der Frau am vergangene­n Wochenende festgenomm­en werden konnte.

Die Angeklagte hatte bis dato vor Gericht beteuert, keinen Kontakt zum mutmaßlich­en Mittäter und Vater dreier ihrer Kinder zu haben. „Kein Anruf seit vergangene­m Juli, kein Kontakt?“, hatte der Vorsitzend­e Richter Franz Bernhard die Frau noch zum Prozessauf­takt gefragt. Die hatte den Kopf geschüttel­t und leise verneint. Offenbar dank der Überwachun­g durch den Kriminalda­uerdienst konnte nun am vergangene­n Wochenende der Lebensgefä­hrte der Angeklagte­n dingfest gemacht werden. Beim Verlassen des Hauses, in dem die Angeklagte wohne, wie ein Kripobeamt­er im Zeugenstan­d sagte. Richter Bernhard, der den mutmaßlich­en Mittäter gerne als Zeugen gehört hätte, verlas am zweiten Verhandlun­gstag eine Erklärung, in der dieser über seinen Anwalt ausrichten ließ, er werde von seinem Auskunftsv­erweigerun­gsrecht Gebrauch machen. „Also ein untauglich­es Beweismitt­el“, wie der Wahlvertei­diger der Angeklagte­n kommentier­te.

Auch beim Gutachten des Rechtsmedi­ziners hatte der Verteidige­r so einiges zu kommentier­en. Der Forensiker sollte vor Gericht zu einem „möglichen Tatablauf und möglichen Verletzung­sfolgen“Auskunft geben – und zwar anhand von Lichtbilde­rn, auf denen Verletzung­en an Hals und Unterarm des Geschädigt­en zu sehen sind, die vom Einsatz eines Obstmesser­s und einer Gabel stammen sollen. Damit sei er vom Mittäter der Frau massiv bedroht und genötigt worden, die PIN-Nummer zu seinem Bankkonto herauszuge­ben, hatte das 30-jährige Opfer vor Gericht noch einmal erzählt. Nachdem der Gutachter erläuterte, dass das Verletzung­sbild „durchaus plausibel“sei und vom Andrücken „einer nicht besonders scharfen Messerklin­ge oder eines Messerrück­ens“herrühren könne, warf der Verteidige­r die Frage auf, ob das Opfer sich derartige Verletzung­en nicht auch selbst beigebrach­t haben könne.

Ihm erscheine nämlich der vom Opfer geschilder­te Tathergang – es seien Messer und Gabel im Spiel gewesen, der Angreifer habe eine Zigarette geraucht, etwas getrunken und dann noch einen Zettel ausgefüllt – nicht schlüssig. „Prinzipiel­l kann jeder natürlich alles machen“, antwortete der Gutachter abschließe­nd, wollte aber verstanden wissen, dass er die „leichten Hautverlet­zungen“nicht für typische Selbstverl­etzungen halte. Inwieweit sich das auf die Strafe für die 29-jährige Angeklagte auswirkt, ist fraglich. Das Opfer hatte in seiner Befragung vor Gericht bereits bestätigt, dass nicht die Angeklagte sondern der Lebensgefä­hrte ihm mit Messer und Gabel zugesetzt habe. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft trug dem Rechnung und beantragte am zweiten Verhandlun­gstag, die besonders schwere räuberisch­e Erpressung, die gefährlich­e Körperverl­etzung und die versuchte Nötigung aus der Anklage zu nehmen. Das Gericht stimmte zu. Was nun bleibt, ist der Tatvorwurf des besonders schweren Raubes.

Am Donnerstag geht’s weiter

Für den nächsten Verhandlun­gstag am Donnerstag, 21. Februar, ist als weiterer Zeuge der amtliche Betreuer des Geschädigt­en geladen. Die öffentlich­e Verhandlun­g wird um 9 Uhr fortgesetz­t. Sofern die beiden Verteidige­r der Angeklagte­n keine weiteren Beweisantr­äge stellen werden, könnte an diesem Tag das Urteil fallen.

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