Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Tatvorwurf des besonders schweren Raubs bleibt bestehen
Im Messer- und Gabel-Raub-Prozess gegen eine 29-Jährige schrumpft die Anklage
RAVENSBURG/OCHSENHAUSEN - Am zweiten und dritten Verhandlungstag im Prozess gegen eine 29jährige Angeklagte, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten einen Mann in Ochsenhausen mithilfe von Messer und Gabel um 1000 Euro beraubt haben soll, hat das Gericht weitere Zeugen gehört: Unter anderem einen forensischen Sachverständigen, der zu den Verletzungen beim Opfer befragt wurde; außerdem einen Kriminalbeamten, der bestätigte, dass der mutmaßliche Mittäter und bislang untergetauchte Lebensgefährte der Frau am vergangenen Wochenende festgenommen werden konnte.
Die Angeklagte hatte bis dato vor Gericht beteuert, keinen Kontakt zum mutmaßlichen Mittäter und Vater dreier ihrer Kinder zu haben. „Kein Anruf seit vergangenem Juli, kein Kontakt?“, hatte der Vorsitzende Richter Franz Bernhard die Frau noch zum Prozessauftakt gefragt. Die hatte den Kopf geschüttelt und leise verneint. Offenbar dank der Überwachung durch den Kriminaldauerdienst konnte nun am vergangenen Wochenende der Lebensgefährte der Angeklagten dingfest gemacht werden. Beim Verlassen des Hauses, in dem die Angeklagte wohne, wie ein Kripobeamter im Zeugenstand sagte. Richter Bernhard, der den mutmaßlichen Mittäter gerne als Zeugen gehört hätte, verlas am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung, in der dieser über seinen Anwalt ausrichten ließ, er werde von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen. „Also ein untaugliches Beweismittel“, wie der Wahlverteidiger der Angeklagten kommentierte.
Auch beim Gutachten des Rechtsmediziners hatte der Verteidiger so einiges zu kommentieren. Der Forensiker sollte vor Gericht zu einem „möglichen Tatablauf und möglichen Verletzungsfolgen“Auskunft geben – und zwar anhand von Lichtbildern, auf denen Verletzungen an Hals und Unterarm des Geschädigten zu sehen sind, die vom Einsatz eines Obstmessers und einer Gabel stammen sollen. Damit sei er vom Mittäter der Frau massiv bedroht und genötigt worden, die PIN-Nummer zu seinem Bankkonto herauszugeben, hatte das 30-jährige Opfer vor Gericht noch einmal erzählt. Nachdem der Gutachter erläuterte, dass das Verletzungsbild „durchaus plausibel“sei und vom Andrücken „einer nicht besonders scharfen Messerklinge oder eines Messerrückens“herrühren könne, warf der Verteidiger die Frage auf, ob das Opfer sich derartige Verletzungen nicht auch selbst beigebracht haben könne.
Ihm erscheine nämlich der vom Opfer geschilderte Tathergang – es seien Messer und Gabel im Spiel gewesen, der Angreifer habe eine Zigarette geraucht, etwas getrunken und dann noch einen Zettel ausgefüllt – nicht schlüssig. „Prinzipiell kann jeder natürlich alles machen“, antwortete der Gutachter abschließend, wollte aber verstanden wissen, dass er die „leichten Hautverletzungen“nicht für typische Selbstverletzungen halte. Inwieweit sich das auf die Strafe für die 29-jährige Angeklagte auswirkt, ist fraglich. Das Opfer hatte in seiner Befragung vor Gericht bereits bestätigt, dass nicht die Angeklagte sondern der Lebensgefährte ihm mit Messer und Gabel zugesetzt habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft trug dem Rechnung und beantragte am zweiten Verhandlungstag, die besonders schwere räuberische Erpressung, die gefährliche Körperverletzung und die versuchte Nötigung aus der Anklage zu nehmen. Das Gericht stimmte zu. Was nun bleibt, ist der Tatvorwurf des besonders schweren Raubes.
Am Donnerstag geht’s weiter
Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag, 21. Februar, ist als weiterer Zeuge der amtliche Betreuer des Geschädigten geladen. Die öffentliche Verhandlung wird um 9 Uhr fortgesetzt. Sofern die beiden Verteidiger der Angeklagten keine weiteren Beweisanträge stellen werden, könnte an diesem Tag das Urteil fallen.