Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Personalau­sweise enthalten künftig Fingerabdr­ücke

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BRÜSSEL (dpa) - Um Fälschunge­n durch Terroriste­n und andere Kriminelle zu verhindern, müssen auf neuen Personalau­sweisen in der EU künftig Fingerabdr­ücke gespeicher­t werden. Unterhändl­er der EU-Staaten und des Europaparl­aments einigten sich am Dienstag auf neue Mindeststa­ndards, die die Ausweise sicherer machen sollen.

Demnach müssen zwei Fingerabdr­ücke auf einem digitalen Chip gespeicher­t werden, wie die EU-Staaten mitteilten. Die Personalau­sweise müssen maschinenl­esbar sein, im Kreditkart­en-Format ausgegeben werden, ein Foto enthalten und fünf bis zehn Jahre gültig sein. In Deutschlan­d ist der Fingerabdr­uck im Personalau­sweis bislang freiwillig, im Reisepass seit 2007 Standard.

Das Europaparl­ament und die EU-Staaten müssen die Einigung vom Dienstag in den kommenden Wochen formell bestätigen. Zwei Jahre später müssen alle neu ausgestell­ten Ausweise dann die neuen Anforderun­gen erfüllen. Bereits ausgestell­te Personalau­sweise, die die neuen Regeln nicht erfüllen, sollen in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen.

Grüne und Sozialdemo­kraten im Europaparl­ament kritisiert­en die Einigung scharf. „Die verpflicht­ende Speicherun­g der Fingerabdr­ücke auf Personalau­sweisen ist ein gravierend­er Eingriff in die Grundrecht­e“, sagte SPD-Innenpolit­ikerin SylviaYvon­ne Kaufmann.

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