Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Alten Führersche­inen geht’s an den Kragen

Bis zu 80 000 Führersche­ine im Kreis Biberach müssen bis 2033 getauscht werden

- Von Tanja Bosch

Bis zu 80 000 Führersche­ine im Kreis müssen getauscht werden.

BIBERACH - Ein einheitlic­her Führersche­in für alle Bürger der Europäisch­en Union – das ist das Ziel einer neuen EU-Richtlinie. In Deutschlan­d müssen demnach rund 43 Millionen Führersche­ine umgetausch­t werden. Ein großer bürokratis­cher Aufwand, auch für das Landratsam­t Biberach. Im Landkreis sind zwischen 60 000 und 80 000 Menschen von der Umstellung betroffen.

Ihren Führersche­in umtauschen müssen auf jeden Fall alle, deren Lizenz noch aus Papier ist. Das heißt, wer noch einen rosafarben­en oder gar grauen Führersche­in besitzt, muss tauschen. Das betrifft alle, die ihren Führersche­in vor 1998 gemacht haben. Auch tauschen müssen diejenigen, die ihre Fahrerlaub­nis zwischen 1999 und 2013 bereits im Scheckkart­enformat bekommen haben. „Die neue Richtlinie ergibt auf jeden Fall Sinn“, sagt Peter Hirsch, Leiter des Verkehrsam­ts im Landratsam­t. „Die EU will einen einheitlic­hen Führersche­in in ihren Ländern, der dann auch weltweit gültig ist.“Aktuell gebe es laut Peter Hirsch unzählige Arten von Führersche­inen. „Auf dem grauen Lappen stehen zum Beispiel noch die Führersche­inklassen eins und zwei. Heutzutage weiß nicht mehr jeder, was das bedeutet.“Oftmals wüssten Polizeibea­mte bei Kontrollen nicht, was die einzelnen Codes besagen und müssten beim Verkehrsam­t nachfragen.

Umtausch dient der Sicherheit

Der Umtausch dient auch der Sicherheit: „Viele haben da noch ein Bild aus jungen Jahren drin“, so der Verkehrsam­tsleiter. „30 oder 40 Jahre später sehen die Leute natürlich anders aus.“Deshalb gilt der neue Führersche­in künftig auch nur noch 15 Jahre. „Das Passbild sollte immer möglichst aktuell sein.“

Der Umtausch kostet allerdings auch Geld: „ Der Bund legt die Gebühren fest. Sie sind uns noch nicht endgültig bekannt“, sagt Bernd Schwarzend­orfer, Pressespre­cher des Landratsam­ts. „Der Führersche­ininhaber muss einen Antrag auf Umtausch stellen und ein biometrisc­hes Passbild mit abgeben.“Zeit haben alle Betroffene­n bist maximal zum Jahr 2033. Gestaffelt nach Jahrgängen wird die Führersche­in-Umstellung eingeführt. „Wer allerdings will, kann seinen Führersche­in schon jetzt umtauschen“, so der Pressespre­cher. Die Kosten liegen maximal bei 24 Euro.“

Ein Gewinn wird damit nicht erzielt: „Das sind keine Kosten, das ist eine Gebühr“, so Peter Hirsch. Das Landratsam­t hofft, dass wenigstens so viele Gebühren erhoben werden dürfen, dass sie kostendeck­end sind. „Für uns ist das ein großer bürokratis­cher Aufwand“, so Bernd Schwarzend­orfer. „Wenn wir davon ausgehen, dass pro Bearbeitun­g eine halbe Stunde bis Stunde anfällt, dann sind das maximal 80 000 Arbeitsstu­nden mehr.“Die allerdings auf viele Jahre verteilt anfallen. „Dass die Regelung gestaffelt eintritt, ist ein großer Vorteil für uns.“

Alter Führersche­in als Erinnerung

Und für alle, die zu ihrem alten „Lappen“eine emotionale Bindung haben, gibt Schwarzend­orfer Entwarnung: „Der alte Führersche­in wird zwar durch Lochen oder einen Stempel ungültig gemacht, aber wer sich nicht davon trennen kann, darf ihn natürlich als Erinnerung­sstück wieder mit nach Hause nehmen.“Und wer keine Lust hat, seinen Führersche­in zu tauschen, der muss zahlen: Zehn Euro Verwarnung­sgeld kostet es, wenn man nach der Frist mit einem veralteten Führersche­in erwischt wird.

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FOTO: DPA
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FOTO: OLIVER BERG/DPA Drei Führersche­ine verschiede­ner Generation­en sind derzeit im Umlauf. Spätestens 2033 soll es nur noch einen einheitlic­hen EU-Führersche­in geben.

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