Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Der Widerstand war berechtigt
Das Tauziehen hat ein Ende: Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zu einer Grundgesetzänderung geeinigt. Endlich scheint der Bund das milliardenschwere Versprechen zur Digitalisierung der Schulen einlösen zu können. Wer mit dem Finger auf die Landesregierungen zeigt und „Verzögerer“ruft, springt zu kurz. Ihr Widerstand war berechtigt.
Belächelt wurden Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein Vize Thomas Strobl, als sie im September vor Journalisten in Berlin gegen die vom Bund geplante Grundgesetzänderung wetterten. Sie sprachen von einem Frontalangriff auf die föderale Struktur – und standen damit lange ziemlich allein da. Ihrer Hartnäckigkeit ist es zu verdanken, dass sich Länder wie Bayern und Hessen dem Protest doch noch anschlossen. Die finanzschwachen Länder taten dies indes wegen der vorgesehenen Pflicht, für jeden Euro aus Berlin einen eigenen drauflegen zu müssen.
In sozialen Netzwerken stünde wohl als Beziehungsstatus zwischen Bund und Ländern: Es ist kompliziert. Häufig schon haben die Länder dem Bund Kompetenzen übertragen oder Mitspracherechte eingeräumt, wenn dadurch Geld aus Berlin floss. Als der Länderfinanzausgleich 2017 neu geregelt wurde, haben die Länder Grundgesetzänderungen an 13 Stellen zugestimmt. Sie haben Macht gegen Geld an den Bund übertragen.
Das sollte sich im Bildungsbereich nicht wiederholen. Er ist eins der wenigen Politikfelder, in denen allein die Länder das Sagen haben. Inhaltlich bleibt das dank des nun gefundenen Kompromisses auch so. Pädagogisch hat der Bund an den Schulen auch weiterhin nichts zu melden. Zudem können die armen Länder aufatmen. Sie müssen das Bundesgeld nicht verdoppeln.
Für Föderalismusästheten ist dies ein guter Kompromiss. Für die Millionen von Schülern und Eltern in Deutschland zählt hingegen: Endlich fließt Geld für WLAN und digitale Tafeln in den Klassenzimmern. Bleibt die Frage, wer die weiteren Kosten trägt, wenn die Bundesmittel