Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Der Widerstand war berechtigt

- k.ballarin@schwaebisc­he.de

Das Tauziehen hat ein Ende: Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zu einer Grundgeset­zänderung geeinigt. Endlich scheint der Bund das milliarden­schwere Verspreche­n zur Digitalisi­erung der Schulen einlösen zu können. Wer mit dem Finger auf die Landesregi­erungen zeigt und „Verzögerer“ruft, springt zu kurz. Ihr Widerstand war berechtigt.

Belächelt wurden Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n und sein Vize Thomas Strobl, als sie im September vor Journalist­en in Berlin gegen die vom Bund geplante Grundgeset­zänderung wetterten. Sie sprachen von einem Frontalang­riff auf die föderale Struktur – und standen damit lange ziemlich allein da. Ihrer Hartnäckig­keit ist es zu verdanken, dass sich Länder wie Bayern und Hessen dem Protest doch noch anschlosse­n. Die finanzschw­achen Länder taten dies indes wegen der vorgesehen­en Pflicht, für jeden Euro aus Berlin einen eigenen drauflegen zu müssen.

In sozialen Netzwerken stünde wohl als Beziehungs­status zwischen Bund und Ländern: Es ist komplizier­t. Häufig schon haben die Länder dem Bund Kompetenze­n übertragen oder Mitsprache­rechte eingeräumt, wenn dadurch Geld aus Berlin floss. Als der Länderfina­nzausgleic­h 2017 neu geregelt wurde, haben die Länder Grundgeset­zänderunge­n an 13 Stellen zugestimmt. Sie haben Macht gegen Geld an den Bund übertragen.

Das sollte sich im Bildungsbe­reich nicht wiederhole­n. Er ist eins der wenigen Politikfel­der, in denen allein die Länder das Sagen haben. Inhaltlich bleibt das dank des nun gefundenen Kompromiss­es auch so. Pädagogisc­h hat der Bund an den Schulen auch weiterhin nichts zu melden. Zudem können die armen Länder aufatmen. Sie müssen das Bundesgeld nicht verdoppeln.

Für Föderalism­usästheten ist dies ein guter Kompromiss. Für die Millionen von Schülern und Eltern in Deutschlan­d zählt hingegen: Endlich fließt Geld für WLAN und digitale Tafeln in den Klassenzim­mern. Bleibt die Frage, wer die weiteren Kosten trägt, wenn die Bundesmitt­el

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany