Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gericht bestätigt Geldstrafe für Angler wegen Fotos mit Riesenwels

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KEMPTEN (roi) - Auch Fische können leiden. Und das tun sie, wenn sie ohne Grund aus dem Wasser gehoben werden. Das Landgerich­t Kempten hat das Urteil des Lindauer Amtsgerich­tes bestätigt, mit dem Hobbyfisch­er wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu Geldstrafe­n verurteilt worden waren. Lediglich die Höhe der Geldstrafe milderte das Gericht.

Zwei Angler aus dem Landkreis Lindau hatten 2017 aus dem Kleinen See in Lindau einen zwei Meter großen Wels gefangen. Weil sie ihn nicht getötet haben, um ihn zu essen, sondern mit ihm posiert und ihn anschließe­nd wieder ins Wasser gesetzt haben, hatte sie das Lindauer Amtsgerich­t zu Geldstrafe­n wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz verurteilt. Denn das sogenannte Catch and Release, bei dem große Fische gezielt gefangen werden, um damit zu posieren, ist in Deutschlan­d verboten.

Die Verteidigu­ng war jedoch der Meinung, dass die Voraussetz­ungen für Tierquäler­ei nicht erfüllt sind, und ging in Berufung. Da der Fisch nur eine Minute außerhalb des Wassers gewesen sei, können man nicht von „länger anhaltende­m Leiden“sprechen, so die Argumentat­ion des Verteidige­rs. Die dritte Strafkamme­r am Landgerich­t Kempten sah das anders: Sie schloss sich der Gutachteri­n an, die davon überzeugt war, dass Fische sehr wohl Schmerz und Leid empfinden können, auch wenn ihnen die Großhirnri­nde fehle. Wegen der wirtschaft­lichen Verhältnis­se der Angeklagte­n reduzierte das Gericht die Geldstrafe allerdings auf jetzt 600 beziehungs­weise 1350 Euro. Die Verteidigu­ng hat nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.

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FOTO: PRIVAT Nur wegen dieses Fotos hatten die Angler den zwei Meter langen Wels gefangen.

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