Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gericht bestätigt Geldstrafe für Angler wegen Fotos mit Riesenwels
KEMPTEN (roi) - Auch Fische können leiden. Und das tun sie, wenn sie ohne Grund aus dem Wasser gehoben werden. Das Landgericht Kempten hat das Urteil des Lindauer Amtsgerichtes bestätigt, mit dem Hobbyfischer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden waren. Lediglich die Höhe der Geldstrafe milderte das Gericht.
Zwei Angler aus dem Landkreis Lindau hatten 2017 aus dem Kleinen See in Lindau einen zwei Meter großen Wels gefangen. Weil sie ihn nicht getötet haben, um ihn zu essen, sondern mit ihm posiert und ihn anschließend wieder ins Wasser gesetzt haben, hatte sie das Lindauer Amtsgericht zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Denn das sogenannte Catch and Release, bei dem große Fische gezielt gefangen werden, um damit zu posieren, ist in Deutschland verboten.
Die Verteidigung war jedoch der Meinung, dass die Voraussetzungen für Tierquälerei nicht erfüllt sind, und ging in Berufung. Da der Fisch nur eine Minute außerhalb des Wassers gewesen sei, können man nicht von „länger anhaltendem Leiden“sprechen, so die Argumentation des Verteidigers. Die dritte Strafkammer am Landgericht Kempten sah das anders: Sie schloss sich der Gutachterin an, die davon überzeugt war, dass Fische sehr wohl Schmerz und Leid empfinden können, auch wenn ihnen die Großhirnrinde fehle. Wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten reduzierte das Gericht die Geldstrafe allerdings auf jetzt 600 beziehungsweise 1350 Euro. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.