Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Staatsanwa­ltschaft bezweifelt Angaben zu AfD-Spendern

In der Affäre um den Bodensee-Kreisverba­nd soll die Partei eine unrichtige Namenslist­e übermittel­t haben

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KONSTANZ (dpa) - In der Affäre um Wahlkampfs­penden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherw­eise eine in Teilen unrichtige Spenderlis­te übermittel­t. Einem entspreche­nden Verdacht geht die zuständige Staatsanwa­ltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmung­en hätten „Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlic­h um die angebliche­n Spender handelt“, sagte Staatsanwa­lt Andreas Mathy am Donnerstag.

Zuvor hatte Mathy dies dem „Spiegel“im selben Wortlaut bestätigt. Weitere Angaben lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwa­ltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlung­en ab. Recherchen von „Spiegel“und „Report Mainz“zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben. „Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben“, berichtete „Spiegel Online“.

Die Staatsanwa­ltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionsc­hefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverba­ndes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteienge­setz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirm­a in mehreren Tranchen an den AfDKreisve­rband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgeza­hlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Die AfD hatte der Bundestags­verwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendunge­n stehen sollen. Ein Sprecher der Partei erklärte auf Anfrage, die Schweizer Firma, „welche als Treuhandge­ber Spenden auf das Konto des AfD-Kreisverba­ndes Bodenseekr­eis überwiesen hat“, habe der AfD eine Liste mit 14 Namen übermittel­t. „Die Bundesgesc­häftsstell­e hatte keinerlei Grund, an der Glaubwürdi­gkeit der Liste zu zweifeln“, fügte er hinzu. Nach den nun erhobenen Vorwürfen werde die AfD diese Namenslist­e aber prüfen.

Für Weidel ist der Zeitpunkt dieser Enthüllung ungünstig – vor dem Parteitag ihres Landesverb­andes an diesem Wochenende. Ein Sprecher Weidels sagte: „Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikont­o des Kreisverba­ndes gezielt kontaminie­rt wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.“Weidel wollte sich mit Blick auf die laufenden Ermittlung­en nicht zu dem Vorwurf äußern.

AfD schweigt bislang

Ein Sprecher der AfD wollte nichts zu den konkreten Vorwürfen sagen. „Das ist ein offizielle­s Verfahren, das bei der Bundestags­verwaltung liegt. Dazu können wir weiter nichts sagen“, sagte er in Berlin.

Der Bundestags­vizepräsid­ent Wolfgang Kubicki (FDP) rief die AfD zu mehr Transparen­z auf. „Der Verdacht der Geldwäsche steht bei den AfD-Parteispen­den immer deutlicher im Raum“, sagte er der Funke Mediengrup­pe. Die AfD könne „immer weniger dem Vorwurf entgegentr­eten, sie sei die fünfte Kolonne von irgendwem“. Kubicki hob hervor: „Nun wird es nicht mehr nur für Alice Weidel sehr eng. Die gesamte Parteiführ­ung, die diese Falschinfo­rmationen abgesegnet hat, muss jetzt ihre Erkenntnis­se und Kenntnisse transparen­t machen.“

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FOTO: DPA Im Fokus der Justiz: AfD-Fraktionsc­hefin Alice Weidel und weitere drei Mitglieder ihres Kreisverba­nds am Bodensee.

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