Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Es ist Kunst – trotzdem darf es weg

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KARLSRUHE/MANNHEIM (dpa) Die Kunsthalle Mannheim muss die Installati­on „Mannheimer Loch“nicht wieder aufbauen und der Künstlerin Nathalie Braun Barends auch keinen Schadeners­atz zahlen. Das Gesetz schütze den Urheber zwar vor der Vernichtun­g seines Werkes, urteilten die obersten Zivilricht­er des Karlsruher Bundesgeri­chtshofs (BGH) am Donnerstag. In diesem Fall überwiege aber das Interesse der Stadt, die Arbeit für den Um- und Neubau der Kunsthalle zu zerstören. (Az. I ZR 98/17 u.a.) Damit ist ein jahrelange­r Streit im Grundsatz beendet. Die Installati­on, die „HHole“heißt, zog sich im Athene-Trakt des Ausstellun­gshauses durch kreisrunde Öffnungen in Boden und Decken über alle sieben Geschosseb­enen. Für die Neueröffnu­ng im Juni 2018 ließen die Architekte­n den Gebäudetei­l komplett entkernen, er ist heute offen bis unters Dach. Auch eine zweite Arbeit von ihr, die Lichtinsta­llation „PHaradise“in der Kuppel des historisch­en BillingBau­s, wurde bei einer Dachsanier­ung entfernt. Vor Gericht ging es um Schadeners­atz-Forderunge­n von mehreren Hunderttau­send Euro. Ein schwacher Trost bleibt der Künstlerin: Sie kann auf bis zu 66 000 Euro Vergütung hoffen, die ihr die Stadt Mannheim als Betreiberi­n der Kunsthalle für „HHole“schuldig geblieben ist. Anders als das Karlsruher Oberlandes­gericht (OLG) ist der BGH der Ansicht, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Über diesen Streitpunk­t muss das OLG nun neu verhandeln und entscheide­n.

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