Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Es ist Kunst – trotzdem darf es weg
KARLSRUHE/MANNHEIM (dpa) Die Kunsthalle Mannheim muss die Installation „Mannheimer Loch“nicht wieder aufbauen und der Künstlerin Nathalie Braun Barends auch keinen Schadenersatz zahlen. Das Gesetz schütze den Urheber zwar vor der Vernichtung seines Werkes, urteilten die obersten Zivilrichter des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. In diesem Fall überwiege aber das Interesse der Stadt, die Arbeit für den Um- und Neubau der Kunsthalle zu zerstören. (Az. I ZR 98/17 u.a.) Damit ist ein jahrelanger Streit im Grundsatz beendet. Die Installation, die „HHole“heißt, zog sich im Athene-Trakt des Ausstellungshauses durch kreisrunde Öffnungen in Boden und Decken über alle sieben Geschossebenen. Für die Neueröffnung im Juni 2018 ließen die Architekten den Gebäudeteil komplett entkernen, er ist heute offen bis unters Dach. Auch eine zweite Arbeit von ihr, die Lichtinstallation „PHaradise“in der Kuppel des historischen BillingBaus, wurde bei einer Dachsanierung entfernt. Vor Gericht ging es um Schadenersatz-Forderungen von mehreren Hunderttausend Euro. Ein schwacher Trost bleibt der Künstlerin: Sie kann auf bis zu 66 000 Euro Vergütung hoffen, die ihr die Stadt Mannheim als Betreiberin der Kunsthalle für „HHole“schuldig geblieben ist. Anders als das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) ist der BGH der Ansicht, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Über diesen Streitpunkt muss das OLG nun neu verhandeln und entscheiden.