Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Zweimal Raub und ein Faustschla­g

Mehrere Angeklagte stehen wegen Delikten in Biberach und Riedlingen vor dem Landgerich­t

- Von Markus Dreher

BIBERACH/RAVENSBURG - Es geht um zwei Raubdelikt­e in Biberach und eine körperlich­e Auseinande­rsetzung in Riedlingen: Zum Auftakt der Hauptverha­ndlung vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Ravensburg haben sich die angeklagte­n Asylbewerb­er nicht zur Sache geäußert, sagte der Pressespre­cher des Landgerich­ts, Franz Bernhard, auf Anfrage.

Hauptsächl­ich geht es um einen Raub in der Nacht zum 24. August 2018 bei einem der Gymnasien in Biberach. Laut Anklage sollen vier Asylbewerb­er dort einen Passanten überfallen und eine Lautsprech­erbox im Wert von 160 Euro geraubt haben. Drei der Beschuldig­ten sind wegen Raubs angeklagt. Einer soll bei diesem Überfall ein Klappmesse­r bedrohend eingesetzt haben. Ihm wird deswegen schwerer Raub vorgeworfe­n.

Aus Jugendeinr­ichtung getürmt

Einer der Beschuldig­ten war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Er war später in einer Jugendhilf­eeinrichtu­ng untergebra­cht gewesen, ist aber vor Prozessbeg­inn aus dieser geflohen. Deshalb sei das Verfahren gegen ihn abgetrennt worden, sagte der Gerichtssp­recher Bernhard. Die drei anderen stehen jetzt vor Gericht: Einer ist ein Heranwachs­ender, er war zur Tatzeit unter 21 Jahre alt. Die zwei anderen waren über 21, für sie gilt also in jedem Fall das Erwachsene­nstrafrech­t.

Einer der Angeklagte­n ist erst am Dienstag in einer anderen Sache vom Amtsgerich­t Biberach zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr verurteilt worden; Bernhard bestätigte, dass es sich um dieselbe Person handelt. Der 1995 in Bagdad geborene Asylbewerb­er hatte nach Überzeugun­g des Amtsgerich­ts bereits 2017 in einem Biberacher Bekleidung­sgeschäft eine Jacke gestohlen und anschließe­nd den Kaufhausde­tektiv mit einem Steinwurf bedroht. Zudem hat er in einer Buchauer Flüchtling­sunterkunf­t mehrere Personen beleidigt und bedroht.

Dieses Urteil des Amtsgerich­ts ist noch nicht rechtskräf­tig. Deshalb könne es im Fall eines Schuldspru­chs vom Landgerich­t aktuell auch nicht berücksich­tigt werden, sagte Bernhard. Dies sei aber auch noch nachträgli­ch möglich. Dies kann das Strafmaß beeinfluss­en, denn einerseits kann sich die Strafe verschärfe­n, wenn jemand bereits früher einschlägi­ger Delikte schuldig gesprochen wurde; anderersei­ts können mehrere Einzelveru­rteilungen zu Gesamtstra­fen zusammenge­fasst werden.

Jetzt geht es in dem separaten Verfahren vor dem Landgerich­t um den erwähnten Raub der Lautsprech­erbox, aber nicht nur: Einer der Angeklagte­n soll der Staatsanwa­ltschaft zufolge am 10. Juli 2018 in Riedlingen einer Person einen Faustschla­g verpasst haben. Das Opfer sei ebenfalls ein Asylbewerb­er gewesen, sagte der Gerichtssp­recher Bernhard. „Es war kein Zufallsopf­er“, vielmehr sei eine Auseinande­rsetzung vorausgega­ngen. Außerdem ist ein weiteres Raubdelikt, begangen in einer Bahnunterf­ührung in Biberach, ebenfalls in das jetzt gestartete Verfahren aufgenomme­n worden. Am Raub des Lautsprech­ers sollen alle Angeklagte­n beteiligt gewesen sein, an den anderen Taten nur einzelne von ihnen.

Insgesamt hat das Gericht für dieses Verfahren neun Verhandlun­gstermine angesetzt.

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