Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Die Zeit des Zögerns und Zauderns muss enden

- Von Roland Ray

Allein die Zahl weckt hohe Erwartunge­n:

Bis zu 35 Architekte­n zeichnen und modelliere­n das künftige Laupheimer Rathaus. So viele kreative Köpfe will die Stadt zum Realisieru­ngswettbew­erb zulassen; die Auswahl unter den Bewerbern trifft das Preisgeric­ht.

Bei solchem Aufwand müsste der große Wurf dabei sein, sollte man meinen. Fragt sich nur, welcher. Die grundsätzl­iche Entscheidu­ng, ob das Rathaus saniert wird oder einem Neubau weicht, konnten oder wollten die Stadträte bis heute nicht treffen. Das Thema ist bei manchen durchaus emotional besetzt. Jetzt bekommt das Gremium jede Menge Anregungen und Anschauung­smaterial, was am Markplatz möglich wäre; das sollte helfen, einen wegweisend­en, millionens­chweren Beschluss zu fassen.

So ergebnisof­fen die Kommunalpo­litiker sein mögen – wenn demnächst bis zu 35 Entwürfe auf dem Tisch liegen, heißt es Farbe bekennen. Die Zeit des Zögerns und Zauderns muss enden. Jahr um Jahr sieht sich die Stadt gezwungen, das nicht mehr zeitgemäße Rathaus mit erklecklic­hen Summen Steuergeld soweit zu ertüchtige­n, dass es den Vorschrift­en von Arbeits- und Brandschut­z gerade noch genügt – auch eine Art, Geld zu verbrennen, derweil die Mängellist­e länger wird und die räumlichen Kapazitäte­n erschöpft sind, so dass die Stadt anderweiti­g Büros anmieten muss.

Eine Entscheidu­ng tut Not, doch es ist keineswegs auszuschli­eßen, dass die Räte sich erneut schwer tun. Die Architekte­n sind aufgerufen, sich mit der Fragestell­ung Sanierung oder Neubau auseinande­rzusetzen. Vielleicht fallen die Antworten so eindeutig für eine Option aus, dass dies schon einer Vorentsche­idung gleicht. Was aber, wenn für beide Optionen brillante Vorschläge im Angebot sind? Dann gilt es abzuwägen: die Kosten und was dafür geboten wird, die Ästhetik der Gebäude, ihre Praxistaug­lichkeit und wie sie sich ins Laupheimer Stadtbild einfügen. Das Preisgeric­ht wird eine Empfehlung ausspreche­n, das letzte Wort hat der Gemeindera­t. Wie immer das Votum ausfällt, die von der Mehrheit befürworte­te Lösung gilt es dann auch zu respektier­en. Das ist demokratis­che Pflicht, zumal wenn es um das Haus des Bürgers geht.

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