Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Verwirrung um Nuxit-Bürgerbege­hren

Das Verwaltung­sgericht Augsburg findet die Begründung­en der städtische­n Juristen nicht stichhalti­g.

- Von Ronald Hinzpeter

NEU-ULM - Eigentlich hätten sie ja recht gehabt. Das meint zumindest die Anti-Nuxit-Bürgerinit­iative: Die Stadt hätte das Bürgerbege­hren im vergangene­n Jahr nicht einfach so abschmette­rn dürfen. Das lesen Klaus Rederer und Roland Prießnitz aus einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Augsburg heraus. Das Gericht hatte sich zwar nicht letztgülti­g mit diesem Vorgang befasst, sondern nur mit Verfahrens­kosten, aber aus dem Papier, das die zuständige Richterin der 7. Kammer verfasst hat, lassen sich durchaus gewisse Schlüsse ziehen.

Mitte Mai vergangene­n Jahres hatte der Neu-Ulmer Stadtrat das Bürgerbege­hren gegen den Nuxit mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die Initiative konnte zwar eine ausreichen­de Zahl von Unterstütz­eruntersch­riften vorlegen, doch der Wunsch wurde aus rechtliche­n Gründen verweigert. Zwei Anwaltskan­zleien hatten sich im Auftrag der Stadt mit dem Thema befasst und waren zu dem Schluss gekommen, das Begehren sei unzulässig. So entschied denn auch die Ratsmehrhe­it. Die Bürgerinit­iative reichte zunächst Klage beim Verwaltung­sgericht ein, zog sie dann aber vergangene­n November wieder zurück, weil die Nuxit-Gegner zusammen mit den Kreistagsf­raktionen ihre Hoffnung auf eine Petition an den Landtag setzten. Ungeklärt war nur noch die Frage: Wer zahlt die bereits angefallen­en Kosten des Verwaltung­sgerichts? Diese Entscheidu­ng liegt nun seit Ende vergangene­r Woche vor. Darin heißt es, die Kläger, also Rederer und Prießnitz, sowie die beklagte Stadt teilen sich die Kosten zu jeweils 50 Prozent. Interessan­ter jedoch sind die Ausführung­en der Richterin in der Entscheidu­ngsbegründ­ung. Prießnitz und Rederer interpreti­eren einige Passage dahingehen­d, dass ihr Bürgervotu­m zu Unrecht abgeschmet­tert wurde.

Deutliche Passagen

In der Tat gibt es einige Passagen im Text, die recht deutlich der Klägerposi­tion zuneigen. So hatten die Rechtsanwä­lte der Stadt argumentie­rt, das Bürgerbege­hren könne gegen das Nuxit-Verfahren gar nicht in Stellung gebracht werden, denn das liege nun bei der Staatsregi­erung, die Stadt sei somit nicht mehr zuständig. Das Gericht sieht das offensicht­lich anders: Er sei darauf hinzuweise­n, „dass die mit dem Bürgerbege­hren angestrebt­e Entscheidu­ng wohl gerade die Rückgängig­machung des Antrags auf Auskreisun­g ist, nicht hingegen die Verhinderu­ng der Auskreisun­g, über die die Staatsregi­erung zu entschiede­n hat.“Wenn also die Stadt einen Antrag gestellt habe, dann „spricht einiges dafür, dass auch über einen Rückzug des Antrags entscheide­n werden kann.“Somit hätten die Wahlberech­tigten der Kreisstadt sehr wohl nach Meinung des Gerichts darüber abstimmen können, ob er Nuxit-Antrag zurückgezo­gen werden soll oder nicht.

Die Juristen der Stadt hatten ferner argumentie­rt, die Begründung des Begehrens sei irreführen­d, weil dem Bürger suggeriert werde, er könne die Kreisfreih­eit mit seiner Unterschri­ft verhindern, obwohl das nicht zutreffe. Doch das lässt sich nach Ansicht des Gerichts „wohl nicht herauslese­n“. Es kommt zu dem Schluss, dass es in den Verfahren „somit verschiede­ne Streitpunk­te“gebe, die nicht mehr aufzulösen seien, weil die Klage ja zurückgeno­mmen wurde.

Die Nuxit-Gegner fühlen sich in ihrer Auffassung voll bestätigt. Es finde sich kein einziger Punkt, in dem das Gericht den Juristen der Stadt folge. Prießnitz und Rederer kommen zu dem Schluss: „Der Fisch stinkt vom Kopf her. Schon mit der Verweigeru­ng des Ratsbegehr­ens bekam der ganze Nuxit ein ,Geschmäckl­e’, mit der Niederschl­agung des Bürgerbege­hrens fing die Sache an zu stinken.“

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