Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ermittlung­en wegen Autokorso dauern an

Hochzeitsg­esellschaf­t soll auch Schüsse aus einer Schrecksch­usspistole abgegeben haben

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BIBERACH (mtc) - Die Hochzeitsg­esellschaf­t, die am Donnerstag­nachmittag mit einem Autokorso den Biberacher Marktplatz blockierte und bei den Passanten für Unruhe sorgte (SZ berichtete), soll nach polizeilic­hen Angaben und Zeugenauss­agen bereits vorher schon aufgefalle­n sein.

Nachdem gegen 15 Uhr ein Zeuge der Polizei meldete, dass aus einem Korso Schüsse abgefeuert worden seien, stoppte die Polizei in der Riedlinger Straße den Hochzeitsk­orso mit rund 30 Autos. Bei der Durchsuchu­ng fand die Polizei im Auto eines 25-Jährigen eine Schrecksch­usspistole, die wegen Verstoß gegen das Waffengese­tz, beschlagna­hmt wurde. Dem Verdächtig­en droht eine Anzeige.

Im weiteren Verlauf blockierte dieselbe Hochzeitsg­esellschaf­t den Marktplatz und behinderte sowohl den öffentlich­en Verkehr und sorgte kurzzeitig für Aufsehen. Ein Motorradfa­hrer, der hauptsächl­ich für den Lärm und die Unruhe in der Stadtmitte verantwort­lich gemacht wurde, soll nach Angaben der Polizei geflüchtet sein. Die Ermittlung­en bezüglich der Identität des Geflüchtet­en laufen fort.

Ein anderer 25-Jähriger war besonders durch seinen aggressive­n Umgang mit der Polizei aufgefalle­n. Unzähligen Aufforderu­ngen der Polizei, sich fern zu halten, sei der Mann nicht nachgekomm­en, teilte das Polizeiprä­sidium Ulm auf Anfrage der SZ mit. Weil er sich zudem auch nicht ausweisen konnte, wurde er von der Polizei kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Nach Feststellu­ng der Identität wurde er wiederum freigelass­en.

Ob es im Falle der Hochzeitsg­esellschaf­t zu weiteren Bußgeld- oder Strafverfa­hren kommen wird, ist nach Auskunft der Polizei abhängig von Aussagen der Geschädigt­en. Generell drücke die Polizei bei Korsos unter Beachtung der Verhältnis­mäßigkeit auch mal ein Auge zu. Dass „die Grenze des Erlaubten regelmäßig überschrit­ten ist, sobald Menschen in Gefahr sind“ist laut Polizeispr­echer Holger Fink eindeutig klar. Oft sei es jedoch der Fall, dass Teilnehmer solcher Vorfälle ein Fest als „Freibrief“betrachten und denken, dass für sie die Regeln des alltäglich­en Lebens aufgehoben seien. Die Ermittlung­en dauern an. Dass sich der Vorfall an einem Feiertag ereignet habe, trage nicht zu einer Strafversc­härfung bei, so der Polizeispr­echer.

Diskussion­en im Internet

Der ganze Vorfall sorgte in den sozialen Medien und auf der Internetse­ite schwäbisch­e.de für rege Diskussion­en. Auch wenn einige Nutzer härtere Konsequenz­en bis hin zu Führersche­inabnahme für derartige Vorfälle einfordert­en, kommentier­te die Mehrheit, dass man über kurzzeitig­e Behinderun­gen hinwegsehe­n sollte, solange sie mit keiner Gefährdung verbunden sind. Andere äußerten die Meinung, dass die Polizei mit ihrem Einsatz dazu beigetrage­n habe, dass der Marktplatz so lange blockiert war.

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FOTO: KATRIN BÖLSTLER Eine Hochzeitsg­esellschaf­t hat auf dem Marktplatz in Biberach nicht nur für Lärm gesorgt, sondern auch die Straße blockiert.

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