Schwäbische Zeitung (Laupheim)
B 30: Stadt hält Bürgerbegehren für unzulässig
Waldseer Verwaltung hat Voraussetzungen rechtlich prüfen lassen – Rasthofgegner fühlen sich hintergangen
BAD WALDSEE - Das ist eine faustdicke Überraschung: Die Stadt sieht das Bürgerbegehren zum geplanten Rasthof an der B 30 als unzulässig an. Das geht aus der aktuellen Sitzungsvorlage des Gemeinderats hervor. Die Rasthofgegner lassen die Sache von einem Anwalt prüfen. Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am Montag, 24. Juni, darüber.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Bürgerbegehren sind in der baden-württembergischen Gemeindeordnung geregelt. Ob diese Vorgaben von den Rasthofgegnern in Bad Waldsee eingehalten wurden, ließ die Stadt rechtlich überprüfen. Dabei wurden laut Verwaltung gleich mehrere Formfehler festgestellt, wie in der Sitzungsunterlage zu lesen ist. Den Hauptverstoß sieht die Stadt demnach in der Fragestellung des Bürgerbegehrens begründet. „Sind Sie gegen die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel im Bereich B 30 Nord?“, lautete die Frage, die fettgedruckt auf den Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren zu lesen war. „Mit dieser Formulierung soll eine Bebauung unterlassen werden, die keinesfalls durch die Stadt Bad Waldsee beziehungsweise den Gemeinderat erfolgen soll und kann, da die zur Überplanung vorgesehenen Flächen in privatem Eigentum stehen.“Die Stadt will also selbst gar nicht bauen, sondern der Investor Lupe aus Günzburg.
Laut Auslegung der Stadt weichen der jüngste Gemeinderatsbeschluss und die Fragestellung des Bürgerbegehrens erheblich voneinander ab. So umfasse der Beschluss des Gremiums eine „Bebauungsplanänderung, die die Errichtung einer Tankstelle, eines Waschparks, einer Systemgastronomie und eines Hotels garni“ermöglichen, während sich das Bürgerbegehren auf die „Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel“bezieht. Die Stadt schafft also die theoretischen Voraussetzungen für den Investor, die Rasthofgegner beziehen sich aber auf das konkrete Projekt. Damit reiche der Gemeinderatsbeschluss viel weiter als die Formulierung des Bürgerbegehrens, geht aus dem sechsseitigen Schriftstück hervor. „Schon durch die Tatsache, dass die Stadt Bad Waldsee die Bebauung nicht selbst durchführen kann und wird, wird der Unterschied der Inhalte deutlich“, heißt es in der Sitzungsvorlage, die von Bürgermeister Roland Weinschenk unterzeichnet ist. Die Zielrichtung gehe nicht „eindeutig und zweifelsfrei“aus dem Bürgerbegehren hervor.
Rasthofgegner enttäuscht
Zwei weitere Formfehler werden in der schriftlichen Vorlage bemängelt. Einerseits sei bei den Unterschriften auf den Listen kein Datum angegeben worden. „Somit lässt sich nicht sicher überprüfen, ob die Unterschriften innerhalb der zulässigen Einreichungszeit geleistet worden sind und der Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt war“. Andererseits sei im Vorspann des Bürgerbegehrens auf den Gemeinderatsbeschluss hingewiesen worden, „ohne das Beschlussdatum zu nennen“. „Wir hätten uns ein Miteinander und kein Hintenrum-Gegeneinander gewünscht. Wir fühlen uns hintergangen“, sagt Alexander Bösch, Vertrauensperson der Interessengemeinschaft der Rasthofgegner, die das Bürgerbegehren initiierte. Schon frühzeitig und mehrmals hätten sie bei der Stadt nachgehakt, um Fehler zu vermeiden. „Wir als Bürger, Nicht-Volljuristen und keine Verwaltungsrechtler tun uns schwer, wenn die Stadtverwaltung alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzt. Die haben ganz andere Fachleute an der Hand und ein ganz anderes Budget. Das ist ein Kampf mit ungleichen Mitteln“, findet Bösch klare Worte. Er ist enttäuscht von der Stadtverwaltung. Er hätte sich eine frühzeitige Information gewünscht. Bislang habe ihn kein städtischer Mitarbeiter über die Unzulässigkeit informiert. Die Chancen, dass es zum Bürgerentscheid kommt, sieht Bösch bei 50:50.