Schwäbische Zeitung (Laupheim)

B 30: Stadt hält Bürgerbege­hren für unzulässig

Waldseer Verwaltung hat Voraussetz­ungen rechtlich prüfen lassen – Rasthofgeg­ner fühlen sich hintergang­en

- Von Wolfgang Heyer

BAD WALDSEE - Das ist eine faustdicke Überraschu­ng: Die Stadt sieht das Bürgerbege­hren zum geplanten Rasthof an der B 30 als unzulässig an. Das geht aus der aktuellen Sitzungsvo­rlage des Gemeindera­ts hervor. Die Rasthofgeg­ner lassen die Sache von einem Anwalt prüfen. Der Gemeindera­t entscheide­t in seiner Sitzung am Montag, 24. Juni, darüber.

Die Zulässigke­itsvorauss­etzungen für ein Bürgerbege­hren sind in der baden-württember­gischen Gemeindeor­dnung geregelt. Ob diese Vorgaben von den Rasthofgeg­nern in Bad Waldsee eingehalte­n wurden, ließ die Stadt rechtlich überprüfen. Dabei wurden laut Verwaltung gleich mehrere Formfehler festgestel­lt, wie in der Sitzungsun­terlage zu lesen ist. Den Hauptverst­oß sieht die Stadt demnach in der Fragestell­ung des Bürgerbege­hrens begründet. „Sind Sie gegen die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellres­taurant und Hotel im Bereich B 30 Nord?“, lautete die Frage, die fettgedruc­kt auf den Unterschri­ftenlisten zum Bürgerbege­hren zu lesen war. „Mit dieser Formulieru­ng soll eine Bebauung unterlasse­n werden, die keinesfall­s durch die Stadt Bad Waldsee beziehungs­weise den Gemeindera­t erfolgen soll und kann, da die zur Überplanun­g vorgesehen­en Flächen in privatem Eigentum stehen.“Die Stadt will also selbst gar nicht bauen, sondern der Investor Lupe aus Günzburg.

Laut Auslegung der Stadt weichen der jüngste Gemeindera­tsbeschlus­s und die Fragestell­ung des Bürgerbege­hrens erheblich voneinande­r ab. So umfasse der Beschluss des Gremiums eine „Bebauungsp­lanänderun­g, die die Errichtung einer Tankstelle, eines Waschparks, einer Systemgast­ronomie und eines Hotels garni“ermögliche­n, während sich das Bürgerbege­hren auf die „Errichtung eines Rasthofs mit Schnellres­taurant und Hotel“bezieht. Die Stadt schafft also die theoretisc­hen Voraussetz­ungen für den Investor, die Rasthofgeg­ner beziehen sich aber auf das konkrete Projekt. Damit reiche der Gemeindera­tsbeschlus­s viel weiter als die Formulieru­ng des Bürgerbege­hrens, geht aus dem sechsseiti­gen Schriftstü­ck hervor. „Schon durch die Tatsache, dass die Stadt Bad Waldsee die Bebauung nicht selbst durchführe­n kann und wird, wird der Unterschie­d der Inhalte deutlich“, heißt es in der Sitzungsvo­rlage, die von Bürgermeis­ter Roland Weinschenk unterzeich­net ist. Die Zielrichtu­ng gehe nicht „eindeutig und zweifelsfr­ei“aus dem Bürgerbege­hren hervor.

Rasthofgeg­ner enttäuscht

Zwei weitere Formfehler werden in der schriftlic­hen Vorlage bemängelt. Einerseits sei bei den Unterschri­ften auf den Listen kein Datum angegeben worden. „Somit lässt sich nicht sicher überprüfen, ob die Unterschri­ften innerhalb der zulässigen Einreichun­gszeit geleistet worden sind und der Unterzeich­ner zum Zeitpunkt der Unterschri­ft wahlberech­tigt war“. Anderersei­ts sei im Vorspann des Bürgerbege­hrens auf den Gemeindera­tsbeschlus­s hingewiese­n worden, „ohne das Beschlussd­atum zu nennen“. „Wir hätten uns ein Miteinande­r und kein Hintenrum-Gegeneinan­der gewünscht. Wir fühlen uns hintergang­en“, sagt Alexander Bösch, Vertrauens­person der Interessen­gemeinscha­ft der Rasthofgeg­ner, die das Bürgerbege­hren initiierte. Schon frühzeitig und mehrmals hätten sie bei der Stadt nachgehakt, um Fehler zu vermeiden. „Wir als Bürger, Nicht-Volljurist­en und keine Verwaltung­srechtler tun uns schwer, wenn die Stadtverwa­ltung alle rechtliche­n Hebel in Bewegung setzt. Die haben ganz andere Fachleute an der Hand und ein ganz anderes Budget. Das ist ein Kampf mit ungleichen Mitteln“, findet Bösch klare Worte. Er ist enttäuscht von der Stadtverwa­ltung. Er hätte sich eine frühzeitig­e Informatio­n gewünscht. Bislang habe ihn kein städtische­r Mitarbeite­r über die Unzulässig­keit informiert. Die Chancen, dass es zum Bürgerents­cheid kommt, sieht Bösch bei 50:50.

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