Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Vergabestopp für Bauplätze bleibt bestehen
Verwaltungsgericht sieht Verfahrensfehler beim Beschluss des Ummendorfer Rats
UMMENDORF - Die Gemeinde Ummendorf darf weiterhin die Bauplätze im Gebiet Heidengäßle/Mühlbergle II vorerst nicht vergeben. Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat auf Antrag zweier leer ausgegangener Bewerber per einstweiliger Anordnung den Abschluss notariell beurkundeter Kaufverträge vorläufig untersagt. Den Beschluss der 3. Kammer vom 17. Juni gab das VG am Montagabend in anonymisierter Form – ohne Nennung der Antragsteller – bekannt (Aktenzeichen: 3 K 7459/18).
Auch Bürgermeister Klaus Bernd Reichert informierte am Montagabend im Gemeinderat über den VGBeschluss und kündigte an, dass die beanstandeten Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Vergaberichtlinien geheilt werden sollen: Der Gemeinderat soll von Neuem über das Thema diskutieren und beschließen. „Wir geben uns selbstverständlich nicht geschlagen“, sagte Reichert. Sein Ziel bleibe, dass die 27 Bewerber, denen die Gemeinde bereits einen der 33 Bauplätze zugesagt hat, am Ende dort bauen können.
159 Bewerbungen für 33 Plätze
Da ein riesiges Interesse bei diesem ersten Neubaugebiet seit Jahren absehbar war, hatte der Gemeinderat am 24. September 2018 Vergaberichtlinien beschlossen. Für die 33 Parzellen gingen 159 Bewerbungen ein. Die Gemeinde vergab zunächst 27 Plätze nach dem zuvor veröffentlichten Punktesystem mit Kriterien wie Zahl und Alter der Kinder, Alter der Bauplatzinteressenten, ehrenamtliches Engagement und Wohndauer am Ort. Daraufhin machte ein leer ausgegangenes Paar Bedenken gegen diesen Kriterienkatalog geltend und strengte Anfang Dezember ein Eilverfahren an. In diesem hat das VG nun entschieden und die einstweilige Anordnung gilt, bis „im Klageverfahren erstinstanzlich über die Rechtswirksamkeit der Bauplatzvergaberichtlinien (...) entschieden ist“. Eine Klage ist noch gar nicht anhängig, sagte der VG-Sprecher Albrecht Mors, eine Entscheidung in der Hauptsache also offen.
Im Eilverfahren kommt das VG indes zur Auffassung, es bestehe „eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Antragsteller bei summarischer Prüfung in der Hauptsache Erfolg haben werden“. Der vorläufige Rechtsschutz für die Antragsteller soll verhindern, dass bis dahin irreversible Tatsachen geschaffen werden. Bereits im Januar hatte das VG die Beurkundung weiterer Kaufverträge untersagt, aber nur bis zum jetzigen Beschluss im Eilverfahren.
Ihre Einschätzung begründet die Kammer im Wesentlichen damit, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien „mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in formell rechtswidriger Weise zustande gekommen“seien: Zwar beschloss der Rat die Vergabekriterien öffentlich. „Die eigentliche Beratung“, schreiben die Richter, habe aber zuvor in drei Klausurtagungen sowie einer Sitzung hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Dies widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit nach Paragraf 35 der Gemeindeordnung und „stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar“. Außerdem bemängelt das VG, dass zumindest ein Rat trotz Befangenheit mit beraten und abgestimmt habe; dieser Rat bewarb sich kurz später um einen Bauplatz und kam auch zum Zug.
Inhaltliche Hinweise vermisst
Da die Richtlinien schon allein wegen dieser beiden Mängel vermutlich „formell rechtswidrig“seien, lässt es das VG dahingestellt, ob sie „materiell rechtmäßig sind“. Zwar lassen die Richter hieran „vor dem Hintergrund des zu beachtenden Transparenzgebots“Zweifel durchblicken, aber sie äußern sich nicht konkret zu Inhalten des Ummendorfer Kriterienkatalogs.
Eben diesen Umstand findet Reichert „persönlich sehr bedauerlich“. Denn die formellen Mängel will die Gemeinde beheben und drückt dabei aufs Tempo: Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats wird eigens um eine Woche vorgezogen. In der darauffolgenden Sitzung am 15. Juli soll der Rat dann von Neuem und diesmal öffentlich über das Bauplatzvergabeverfahren diskutieren und beschließen. Doch selbst wenn sich Verfahrensfehler so „heilen“ließen, wie Juristen das nennen: „Dann wissen wir immer noch nicht, wie es in der Hauptsache ausgeht“, sagte der Bürgermeister der „Schwäbischen Zeitung“. „Liegen wir in der Sache richtig oder nicht? Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht wenigstens ein paar Hinweise zu inhaltlichen Punkten gibt“– zumal ein Gerichtssprecher gegenüber der „Badischen Zeitung“früher über die Unzulässigkeit des Kriteriums Alter der Bauplatzbewerber spekuliert hatte. Derartige Einschätzungen „hätten uns geholfen“und es dem Rat ermöglichen können, in der neuerlichen Debatte, wenn nötig, gleich inhaltliche Korrekturen vorzunehmen. Dann hätten Häuslebauer und Gemeinde schneller Rechtssicherheit erlangt.