Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Merkel mahnt zum Kampf gegen rechts

Kanzlerin lehnt es ab, Extremiste­n Grundrecht­e zu entziehen – Geständnis im Fall Lübcke

- Von Linda Egger und AFP

BERLIN - Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hat sich am Mittwoch in einer Fragestund­e im Bundestag zum Kampf gegen Rechtsextr­emismus bekannt. Zugleich lehnte sie den Vorschlag ab, Rechtsextr­emen Grundrecht­e zu entziehen. Artikel 18 des Grundgeset­zes sei die „absolute Ultima Ratio“, zu der es aber gar nicht erst kommen dürfe. Zuvor hatte es im Mordfall Walter Lübcke ein Geständnis gegeben. Stephan E. gab die Tötung des Kasseler Regierungs­präsidente­n zu, wie Generalbun­desanwalt Peter Frank sagte. Der 45-Jährige, der früher Kontakt zu rechtsextr­emistische­n Gruppen hatte, habe sich als Einzeltäte­r bezeichnet. Dies werde aber noch überprüft.

Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) betonte: „Damit ist die Aufklärung dieses politische­n Mordes noch nicht abgeschlos­sen.“Es gehe nun auch darum, mögliche Mittäter oder Mitwisser zu identifizi­eren. Dies forderten auch Opposition­spolitiker. „Für die Aufarbeitu­ng sollten jetzt alle Anstrengun­gen seitens der Bundesregi­erung – nicht nur der Sicherheit­sbehörden – unternomme­n werden“, forderte Irene Mihalic (Grüne). „Wir müssen mehr über das Phänomen und das Gewaltpote­nzial aus der rechten Szene wissen.“Der FDP-Innenexper­te Benjamin Strasser forderte ebenfalls die Aufklärung aller Fragen zum Unterstütz­erumfeld. „Bereits bei der NSUMordser­ie stand der berechtigt­e Verdacht im Raum, dass die lokale Neonazi-Szene Unterstütz­ungshandlu­ngen geleistet hat. Die These, dass es sich bei dem mutmaßlich­en Mörder Stefan E. um einen rechtsextr­emen Schläfer gehandelt habe, der zehn Jahre ohne Kontakt in die lokale Naziszene lebte, halte ich deshalb für sehr unwahrsche­inlich“, sagte Strasser der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Innenminis­ter Seehofer rief die Bürger auf, sich klar von Rechtsextr­emen zu distanzier­en. Dort müsse es eine „rote Linie“geben. Sein Ministeriu­m prüfe Verbotsver­fahren gegen rechtsextr­emistische Gruppen. Im Bundestag betonte Kanzlerin Merkel derweil, sie habe nicht die Absicht, Extremiste­n bestimmte Grundrecht­e zu entziehen. Die Abgrenzung vom Rechtsextr­emismus müsse im politische­n Raum durchgeset­zt werden. Ex-CDU-Generalsek­retär Peter Tauber hatte vorgeschla­gen, Rechtsextr­emen auf Grundlage von Artikel 18 bestimmte Grundrecht­e zu entziehen.

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