Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Erneut keine Sicherungs­verwahrung

Soldat im Missbrauch­sfall in Staufen erwirkt in Revision mildere Haftstrafe

-

FREIBURG (dpa) Nach dem jahrelange­n sexuellen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil im Revisionsp­rozess gegen einen Soldat der Bundeswehr gefallen. Der Mann wurde am Montag vom Landgerich­t Freiburg zu siebeneinh­alb Jahren und damit sechs Monaten weniger Haft verurteilt, als im ersten Prozess vom vergangene­n Jahr. Auch werde weiterhin keine Sicherungs­verwahrung angeordnet, entschied erneut das Landgerich­t Freiburg.

Der heute 51 Jahre alte Deutsche war von dem Gericht im Mai 2018 wegen Vergewalti­gung und schweren Kindesmiss­brauchs zu acht Jahren Haft ohne Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgeri­chtshof (BGH) Anfang Mai diesen Jahres teilweise aufgehoben: Der Angeklagte hatte gegen das Strafmaß und die Staatsanwa­ltschaft gegen die NichtAnord­nung der Sicherungs­verwahrung Revision eingelegt. In Freiburg wurde daraufhin neu verhandelt. Der Tatvorwurf blieb unstrittig, da der BGH die Verurteilu­ng des Mannes im Grundsatz bestätigt hatte.

Der Soldat hatte gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Laut Gericht will er nun eine Therapie machen. Ein genereller Hang zu Straftaten liege nicht vor, begründete die Kammer das Urteil. Zudem habe der Mann in seinem Geständnis „tätige Reue“gezeigt und sei – abgesehen von einer früheren Verurteilu­ng wegen des Besitzes von

inderporno­grafie – nicht erheblich vorbestraf­t. Aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes war für weite

Teile des Revisionsp­rozesses die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte vor dem jetzigen Urteil acht Jahre Haft und Sicherungs­verwahrung gefordert. Der Verteidige­r legte sich nicht auf ein Strafmaß fest, lehnte eine Sicherungs­verwahrung aber ab.

Der heute elf Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgerich­t Freiburg im vergangene­n Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind Justizanga­ben zufolge rechtskräf­tig. Die Verbrechen an dem Kind waren gefilmt und weiterverb­reitet worden. Festgenomm­en wurde der Soldat, ein Deutscher, im Oktober 2017 in seiner Kaserne der deutschfra­nzösischen Brigade in IllkirchGr­affenstade­n bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither in Untersuchu­ngshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Ihm droht nun die Entlassung. Die Revisionsv­erhandlung gegen einen Spanier, der das Kind ebenfalls vergewalti­gte und dafür im August 2018 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, steht noch aus.

Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers ist damit in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, weil das Landgerich­t auch in diesem Fall keine Sicherungs­verwahrung angeordnet hatte.

 ?? FOTO: PATRICK SEEGER/DPA ?? Auch im Revisionsp­rozess hat das Gericht keine Sicherungs­verwahrung für den 51Jährigen beantragt. Auch die Haftstrafe fällt kürzer aus als im ersten Urteil.
FOTO: PATRICK SEEGER/DPA Auch im Revisionsp­rozess hat das Gericht keine Sicherungs­verwahrung für den 51Jährigen beantragt. Auch die Haftstrafe fällt kürzer aus als im ersten Urteil.

Newspapers in German

Newspapers from Germany