Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Oft nicht verfügbar: Behindertenparkplatz in der Mittelstraße
Laupheimerin kritisiert: An vielen Tagen haben andere Belange Vorrang
LAUPHEIM „Weihnachten in der Innenstadt, aber wir müssen draußen bleiben“: Das beklagt die Laupheimerin Marianne Müller, seit einem Unfall körperlich beeinträchtigt. Was sie ärgert: Der Behindertenstellplatz im Einmündungsbereich Marktplatz/Mittelstraße ist wegen der Aktion „EngelTreff Laupheim“mit Hütten und Curlingbahn offenbar fast die ganze Adventszeit gesperrt. Die Stadtverwaltung verweist auf Alternativen.
„Menschen mit Behinderung sind die Letzten, die auf etwas Anspruch haben. So kommt es einem manchmal vor“, bedauert Marianne Müller. Besagter Parkplatz zum Beispiel falle ja keineswegs nur im Advent weg, sondern stets auch, wenn Wochenmarkt ist, und bei etlichen anderen Anlässen. Häufig seien dies Veranstaltungen, „zu denen man gerne hin würde“.
Die frühere Stadträtin war selbst jahrelang auf den Rollstuhl angewiesen, dann auf Rollator und Krücken. Heute kann sie mit einem Stock überschaubare Distanzen zu Fuß bewältigen, „aber nicht mit Einkäufen“.
Der Behindertenstellplatz an der oberen Mittelstraße werde an vielen Tagen anderen Belangen geopfert, kritisiert Müller; er befinde sich offensichtlich an der falschen Stelle. Damit nicht genug: Der Behindertenstellplatz in der Rabenstraße werde häufig von Nichtbefugten genutzt, sei als solcher auch kaum noch zu erkennen: Das Logo auf dem Boden ist verblichen, ein Hinweisschild fehlt.
Und der Platz hinter dem Rathaus? Die dort ausgewiesene Fläche müsste vor allem für Menschen mit Rollstuhl breiter sein, sagt Marianne Müller, und wer Richtung Innenstadt strebe, müsse ein Gefälle überwinden.
Das städtische Ordnungsamt verweist auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“zum gesperrten Stellplatz Mittelstraße darauf, dass es, sofern eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, schwerbehinderten Menschen deutschlandweit erlaubt ist, mit dem entsprechenden Parkausweis in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb dafür ausgewiesener Flächen bis zu 24 Stunden zu parken, sofern „durchgehender Verkehr“nicht behindert wird und in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Konkret bedeute das, dass dieser Personenkreis beziehungsweise der jeweilige Chauffeur das Auto zum Beispiel auf den Rathausplatz lenken könnte, oder – sofern verfügbar! – auf einen der Stellplätze in der oberen Mittelstraße, und das ohne Gebühr. Bis zu drei Stunden dürfe der genannte Personenkreis zudem an Orten mit eingeschränktem Halteverbot und auf Stellplätzen für Bewohner parken.