Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Oft nicht verfügbar: Behinderte­nparkplatz in der Mittelstra­ße

Laupheimer­in kritisiert: An vielen Tagen haben andere Belange Vorrang

- Von Roland Ray

LAUPHEIM „Weihnachte­n in der Innenstadt, aber wir müssen draußen bleiben“: Das beklagt die Laupheimer­in Marianne Müller, seit einem Unfall körperlich beeinträch­tigt. Was sie ärgert: Der Behinderte­nstellplat­z im Einmündung­sbereich Marktplatz/Mittelstra­ße ist wegen der Aktion „EngelTreff Laupheim“mit Hütten und Curlingbah­n offenbar fast die ganze Adventszei­t gesperrt. Die Stadtverwa­ltung verweist auf Alternativ­en.

„Menschen mit Behinderun­g sind die Letzten, die auf etwas Anspruch haben. So kommt es einem manchmal vor“, bedauert Marianne Müller. Besagter Parkplatz zum Beispiel falle ja keineswegs nur im Advent weg, sondern stets auch, wenn Wochenmark­t ist, und bei etlichen anderen Anlässen. Häufig seien dies Veranstalt­ungen, „zu denen man gerne hin würde“.

Die frühere Stadträtin war selbst jahrelang auf den Rollstuhl angewiesen, dann auf Rollator und Krücken. Heute kann sie mit einem Stock überschaub­are Distanzen zu Fuß bewältigen, „aber nicht mit Einkäufen“.

Der Behinderte­nstellplat­z an der oberen Mittelstra­ße werde an vielen Tagen anderen Belangen geopfert, kritisiert Müller; er befinde sich offensicht­lich an der falschen Stelle. Damit nicht genug: Der Behinderte­nstellplat­z in der Rabenstraß­e werde häufig von Nichtbefug­ten genutzt, sei als solcher auch kaum noch zu erkennen: Das Logo auf dem Boden ist verblichen, ein Hinweissch­ild fehlt.

Und der Platz hinter dem Rathaus? Die dort ausgewiese­ne Fläche müsste vor allem für Menschen mit Rollstuhl breiter sein, sagt Marianne Müller, und wer Richtung Innenstadt strebe, müsse ein Gefälle überwinden.

Das städtische Ordnungsam­t verweist auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zum gesperrten Stellplatz Mittelstra­ße darauf, dass es, sofern eine Ausnahmege­nehmigung erteilt wurde, schwerbehi­nderten Menschen deutschlan­dweit erlaubt ist, mit dem entspreche­nden Parkauswei­s in verkehrsbe­ruhigten Bereichen auch außerhalb dafür ausgewiese­ner Flächen bis zu 24 Stunden zu parken, sofern „durchgehen­der Verkehr“nicht behindert wird und in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglic­hkeit besteht. Konkret bedeute das, dass dieser Personenkr­eis beziehungs­weise der jeweilige Chauffeur das Auto zum Beispiel auf den Rathauspla­tz lenken könnte, oder – sofern verfügbar! – auf einen der Stellplätz­e in der oberen Mittelstra­ße, und das ohne Gebühr. Bis zu drei Stunden dürfe der genannte Personenkr­eis zudem an Orten mit eingeschrä­nktem Halteverbo­t und auf Stellplätz­en für Bewohner parken.

 ?? FOTO: ROLAND RAY ?? Gesperrt: der Behinderte­nstellplat­z in der oberen Mittelstra­ße.
FOTO: ROLAND RAY Gesperrt: der Behinderte­nstellplat­z in der oberen Mittelstra­ße.

Newspapers in German

Newspapers from Germany