Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Richter: „Es ging immer um Sex“

24Jähriger wird wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

- Von Marion Buck

RIEDLINGEN Pornografi­sche Fotos und eindeutige sexuelle Angebote hat ein 24Jähriger per WhatsApp einer Zwölfjähri­gen geschickt. Als die Mutter des Kindes dahinter kam, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Am Mittwoch wurde der Fall wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vor dem Riedlinger Amtsgerich­t verhandelt. Lange Zeit behauptete der Angeklagte, nichts von der Sache zu wissen und schob mehreren Menschen in seinem Umfeld die Schuld zu. Am Ende bekannte er sich zu dem Chat und bekam eine dreimonati­ge Hafstrafe, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, und 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit aufgebrumm­t.

Es war in den Herbstferi­en des vergangene­n Jahres, als die Mutter des damals zwölfjähri­gen Mädchens aufmerksam wurde. „Durch Zufall kam ich drauf, dass die beiden sich schreiben“, sagte die Mutter, die als Zeugin aussagte. Er habe ihre Tochter zu sexuellen Treffen eingeladen, Orte in der Gemeinde genannt, wo man sich treffen könnte. Auch Fotos habe er geschickt und verlangt, dass ihre Tochter auch welche schicke. Als die Mutter aufmerksam wurde, hatten sich die beiden bereits mehr als 14 Tage geschriebe­n. Wann es genau anfing, war nicht mehr nachvollzi­ehbar. Aber ihre Tochter habe ihr gesagt, das der Angeklagte ihr bereits das erste Mal schrieb, als sie zehn Jahre alt war. Ob sie auf ihre Tochter eingewirkt habe, fragte Richter Wilfred Waitzinger. Das habe sie, so die Mutter, allerdings empfand die Tochter das Ganze nicht als so schlimm und sagte, dass der 24Jährige das nicht Ernst meine. Ihre Tochter habe nicht erfasst, was da abgeht. Weil ihre Tochter und der Angeklagte weiter miteinande­r schrieben, ging die Mutter zur Polizei. „Ich war so wütend und wollte, dass es aufhört.“

So stand dann eines Tages die Polizei frühmorgen­s bei dem 24Jährigen vor der Haustür und durchsucht­e seine Wohnung. Die Beamten fanden auf einem PC und auf weiteren losen Festplatte­n kinder und jugendporn­ografische Bilder. Auch wegen des Besitzes dieser Bilder musste sich der 24Jährige verantwort­en.

Der Angeklagte saß am Mittwochna­chmittag ohne anwaltlich­en Beistand vor Gericht. Er zeigte sich sehr redegewand­t und bestritt den Besitz pornografi­scher Bilder von Kindern und Jugendlich­en. Stattdesse­n schob er die Schuld Menschen seines Umfeldes in die Schuhe. Das, was auf den losen Festplatte­n gefunden wurde, sei nicht sein Eigentum. Das gehöre seiner Exfreundin, mit der er zwei Kinder hat. Der PC habe zuerst seinem großen Bruder, dann seinem Vater gehört. Der sei pornografi­sch unterwegs, dem würde er so etwas zutrauen. Das tat auch seine Mutter, die im Zuhörerber­eich saß und bestätigte, dass sie ihrem Mann das zutraue.

Auch die Chats mit der Zwölfjähri­gen wies der Angeklagte von sich. Er habe ihr lediglich einmal eine WhatsApp geschickt wegen der kleinen Hasen in seiner Garage. Die sexuellen Angebote und Fotos müsse jemand anders geschickt haben. Sein Handy sei zu dem Zeitpunkt nicht Passwort geschützt gewesen. Jeder, der in der Wohnung war, hätte Zugriff gehabt – seine Freunde oder auch seine Ex. „Der gesamte Chatverlau­f soll vom großen Unbekannte­n sein?“, fragte Richter Waitzinger. Ob ihm nie aufgefalle­n sei, dass der Name der Zwölfjähri­gen immer oben in der Liste gestanden habe, fragte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Nadine Maier.

Mehrere Chats mit Frauen

Als weiterer Zeuge war der Polizeihau­ptkommissa­r geladen, der den Fall bearbeitet und den Angeklagte­n vernommen hatte. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass er das geschriebe­n hat“, so der Zeuge. Der Chatverlau­f sei schlüssig, ohne Stilbruch. Da hätten nicht mehrere Menschen geschriebe­n. Auch seine damalige Lebensgefä­hrtin habe ausgesagt, dass der Angeklagte mit mehreren Frauen schreibe, was zu Problemen in der Beziehung führte. „Sie sind schon ein Opfer der Polizei und der Justiz“, sagte der Richter und verwies darauf, dass der Angeklagte 2018 mit einer 15Jährigen Chats mit sexuellem Inhalt geführt habe und dafür bereits vor Gericht saß. „Es ging immer um Sex“, so Waitzinger.

Lange Zeit sah es danach aus, dass die Verhandlun­g vertagt und Vater, Bruder, Exfreundin und das Mädchen geladen und dann „das große Fass aufgemacht“werden muss. „Glauben Sie, dass es dann besser wird?“, fragte der Richter den Angeklagte­n und stellte ihm in Aussicht, dass die Staatsanwa­ltschaft den Vorwurf des Besitzes kinder und jugendporn­ografische­n Materials fallen lasse, wenn er sich nochmal überlege, ob er nicht vielleicht doch etwas mehr als nur eine „Hasennachr­icht“an das Mädchen geschickt habe. „Es könnte sein, dass ich etwas mehr geschriebe­n habe“, räumte er ein und dass er nicht gewusst habe, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt sei.

Weil er sich letztendli­ch zu einem Geständnis durchrang, blieb die Strafe am unteren Ende. Das Gesetz sieht für das Vergehen zwischen drei Monate und zwei Jahre vor. Die Staatsanwa­ltschaft forderte fünf Monate Gefängnis auf drei Jahre Bewährung und 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit. Richter Waitzinger milderte auf drei Monate ab und empfahl dem Angeklagte­n, in Zukunft vorsichtig­er zu sein.

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