Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Stadt bietet Notfallbet­reuung während der Osterferie­n an

Beschäftig­te in kritischen Infrastruk­turen können ihre Kinder anmelden

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LAUPHEIM (sz) - Um Erziehungs­berechtigt­e, die in der kritischen Infrastruk­tur tätig sind, zu unterstütz­en, wird auch während der Osterferie­n eine Notfallbet­reuung für Krippeund Kindergart­enkinder sowie Schüler der Grundschul­en und der Klassenstu­fen 5 und 6 der weiterführ­enden Schulen angeboten. Darauf weist die Stadtverwa­ltung in einer Pressemitt­eilung hin.

Wie bisher handelt es sich ausdrückli­ch um eine Notfallver­sorgung für Kinder, deren Erziehungs­berechtigt­e beide, im Falle von Alleinerzi­ehenden der oder die Alleinerzi­ehende, in Bereichen der kritischen Infrastruk­tur

tätig sind. Neuerdings sind Erziehungs­berechtigt­e Alleinerzi­ehenden gleichgest­ellt, wenn die oder der weitere Erziehungs­berechtigt­e aus schwerwieg­enden Gründen an der Betreuung gehindert ist.

Zur Orientieru­ng gibt das Land eine Aufzählung solcher schwerwieg­enden Gründe vor. Unter die Aufzählung fallen beispielsw­eise Erziehungs­berechtigt­e, deren Partner zu Hause einen Pflegefall ab Pflegegrad 3 oder eine Person mit Behinderun­g betreut. Weitere schwerwieg­ende Gründe sind auf der städtische­n Homepage https://coronainfo-laupheim.de aufgeliste­t. Wer weder in den

Bereichen der kritischen Infrastruk­tur tätig ist, noch aus schwerwieg­enden Gründen an der Betreuung gehindert ist, kann die Notversorg­ung nicht in Anspruch nehmen.

Zur kritischen Infrastruk­tur zählt insbesonde­re die Gesundheit­sversorgun­g (medizinisc­hes und pflegerisc­hes Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendige­n medizinisc­hen Produkten), die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung einschließ­lich der nichtpoliz­eilichen Gefahrenab­wehr (Feuerwehr, Rettungsdi­enst, Katastroph­enschutz und Bundeswehr), die Sicherstel­lung der öffentlich­en Infrastruk­tur

(Telekommun­ikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung und öffentlich­e Verwaltung) sowie die Lebensmitt­elbranche (Lebensmitt­elprodukti­on und -einzelhand­el), deren Betrieb sicherzust­ellen ist.

Bei betroffene­n Familien, deren Kinder bereits betreut werden, ist es ausreichen­d, diesbezügl­ich in der jeweiligen Notfallbet­reuungsgru­ppe Rückmeldun­g zu geben.

Neuer Betreuungs­bedarf kann über das auf der städtische­n Homepage hinterlegt­e Formular an betreuung@laupheim.de oder direkt bei der jeweiligen Einrichtun­g gemeldet werden.

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