Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Stadt bietet Notfallbetreuung während der Osterferien an
Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen können ihre Kinder anmelden
LAUPHEIM (sz) - Um Erziehungsberechtigte, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, zu unterstützen, wird auch während der Osterferien eine Notfallbetreuung für Krippeund Kindergartenkinder sowie Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen angeboten. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.
Wie bisher handelt es sich ausdrücklich um eine Notfallversorgung für Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide, im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur
tätig sind. Neuerdings sind Erziehungsberechtigte Alleinerziehenden gleichgestellt, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist.
Zur Orientierung gibt das Land eine Aufzählung solcher schwerwiegenden Gründe vor. Unter die Aufzählung fallen beispielsweise Erziehungsberechtigte, deren Partner zu Hause einen Pflegefall ab Pflegegrad 3 oder eine Person mit Behinderung betreut. Weitere schwerwiegende Gründe sind auf der städtischen Homepage https://coronainfo-laupheim.de aufgelistet. Wer weder in den
Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig ist, noch aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist, kann die Notversorgung nicht in Anspruch nehmen.
Zur kritischen Infrastruktur zählt insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen medizinischen Produkten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bundeswehr), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur
(Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung und öffentliche Verwaltung) sowie die Lebensmittelbranche (Lebensmittelproduktion und -einzelhandel), deren Betrieb sicherzustellen ist.
Bei betroffenen Familien, deren Kinder bereits betreut werden, ist es ausreichend, diesbezüglich in der jeweiligen Notfallbetreuungsgruppe Rückmeldung zu geben.
Neuer Betreuungsbedarf kann über das auf der städtischen Homepage hinterlegte Formular an betreuung@laupheim.de oder direkt bei der jeweiligen Einrichtung gemeldet werden.