Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Wegen „Problemen“: Stadt schickt jetzt Ordner auf den Ulmer Wochenmarkt
Ansonsten zeigt sich Ulms Oberbürgermeister zufrieden mit der bisherigen Corona-Moral der Bürger
ULM (sz) - Nach der ersten Woche, in der die verschärften Kontaktbeschränkungen der Landesregierung gelten, stellt Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch laut Mitteilung von Montag fest: „Die Ulmerinnen und Ulmer halten sich an die Regeln.“Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst hätten trotz des schönen Wetters keine gravierenden Verstöße festgestellt. Probleme sieht die Stadtverwaltung auf einem anderen Feld.
Dort, wo doch ausnahmsweise drei oder mehr Personen im öffentlichen Raum zusammenstehend angetroffen wurden, seien die Treffen rasch aufgelöst worden. „Probleme bereitet“habe dagegen der gut besuchte Wochenmarkt, doch dort sollen künftig mit eigenem Ordungspersonal die Besucherströme besser entzerrt werden, so die Ankündigung.
„Ganz offensichtlich ist es inzwischen überall angekommen, wie wichtig es zu unser aller Schutz ist, dass die Verhaltensregeln konsequent angewandt werden“, sagt Czisch. Abstand halten, Kontakte meiden, zuhause bleiben: Dies bleibe weiterhin oberstes Gebot. „Auch in den kommenden Wochen!“
Czisch warnt „mit Nachdruck“vor einer zu frühen Lockerung der Beschränkungen: „Dann wären alle bisherigen Maßnahmen für die Katz und wir würden in die Situation geraten, die wir gerade vermeiden wollen.“Czisch hält es für verfrüht, „ja gefährlich“, schon jetzt über zeitnahe Lockerungen zu diskutieren. „Wer heute positiv getestet wird, hat sich vor zehn bis vierzehn Tagen angesteckt. Unsere Statistiken hinken also zeitlich nach, darum sind belastbare Aussagen, ob die Maßnahmen
wie erwartet wirken, jetzt noch gar nicht möglich.“
Er appelliert alle Ulmer, die Regeln weiterhin zu befolgen, „auch wenn das schwer fällt, wenn jetzt der Frühling anbricht“. Für „uneinsichtige Zeitgenossen“hat Czisch ebenfalls „eine ganz klare Botschaft“: Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollierten weiterhin streng. „Es geht gerade nicht um ein Kavaliersdelikt.“Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz seien eine Ordnungswidrigkeit, in gravierenden Fällen können sie auch als Straftat gelten. Das Gesetz siehe besonders strenge Strafen vor: Bis zu 25 000 Euro Bußgeld oder bis zu zwei Jahren Haft drohen demjenigen, der sich nicht an die Auflagen hält.