Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Corona: Polizei stellt erneut einige Verstöße fest
Mehrere Personen halten sich unter anderem im Innenhof einer Ulmer Schule auf
ULM (sz) - Bei Kontrollen am Wochenende musste die Polizei mehrere Personen anzeigen, die sich nicht an die aktuell geltenden Vorschriften hielten.
Das gesamte Wochenende über führen Einsatzkräfte der Polizei Kontrollmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm durch. In den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in Ulm nahmen sie im Rahmen der Streifen am Freitag und Samstag fast 1400 Personen genauer unter die Lupe. In den meisten Fällen verhielten sich die Menschen vernünftig und diszipliniert, teilt die Polizei mit. Nur in etwas mehr als 50 Fällen mussten Anzeigen gefertigt werden, weil sich Personen in Gruppen von mehr als zwei Personen in verbotener Weise im öffentlichen Raum aufgehalten hatten. Lobenswert hervorzuheben sei, dass sich der Großteil der Bevölkerung an die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos halte.
Am Samstag gegen 22 Uhr meldete ein Zeuge allerdings eine größere Personengruppe, die sich mit Fahrzeugen im Innenhof einer Schule am Unteren Kuhberg aufhalten würden. Als die Polizei eintraf, hörten die Beamten zunächst Geräusche einer Personengruppe, die sich im rückwärtigen Bereich der Schule aufhielt. Zudem roch es nach Marihuana. Bei der anschließenden Kontrolle wurden mehrere junge Menschen angetroffen, die um eine Feuerstelle saßen.
Die Personen konsumierten Alkohol und saßen eng beieinander. Bei der Kontrolle wurden Utensilien zum Konsum von Marihuana aufgefunden. Ein 18-Jähriger gab zu, dass ihm die Gegenstände gehören würden. Bis auf eine kleine Menge Marihuana in einem Tütchen wurden bei ihm keine weiteren Drogen aufgefunden. Der 18-Jährige wird nun wegen des Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Alle acht Männer und Frauen im Alter von 18 bis 19 Jahren werden zudem wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung angezeigt.
In allen Fällen ermittelt jetzt die Polizei, den Betroffenen drohen Bußgelder, vereinzelt auch Strafanzeigen.