Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Maskenpfli­cht gilt auch für den Wochenmark­t

Händler müssen Nase und Mund bedecken – Kunden müssen nicht, sollten aber

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LAUPHEIM (sz) - Ab Montag, 27. April, gilt die von der Landesregi­erung beschlosse­ne Maskenpfli­cht von sogenannte­n „Alltagsmas­ken“. Das bedeutet, dass alle Menschen beim Einkaufen und im öffentlich­en Personenve­rkehr einen Schutz tragen müssen. Die Stadt Laupheim weist nun darauf hin, dass die Maskenpfli­cht auch für den Wochenmark­t gilt – vorerst jedoch nur für Händler und Verkäufer.

Als Maske gelten Behelfs-NasenMund-Schutz, auch als „Facies“bekannt, medizinisc­he Masken oder Kleidungss­tücke wie ein Schal, ein Tuch oder ein Loop. Voraussetz­ung ist, dass der Stoff sowohl Mund als auch Nase bedeckt.

Die Stadtverwa­ltung Laupheim informiert nun darüber, dass die Maskenpfli­cht ebenfalls beim Einkauf auf dem Wochenmark­t gilt. Dazu hat das Ordnungsam­t die Händler und Verkäufer darüber informiert, dass diese während des Wochenmark­tes einen Mundschutz tragen müssen. Die Pflicht gilt ab Donnerstag, 30. April, bis auf Weiteres für die Wochenmärk­te am Donnerstag und am Samstag.

Händler und Verkäufer, deren Verkaufsst­and über einen entspreche­nden „Spuckschut­z“verfügen, müssen keinen Mundschutz tragen. Zwar findet der Verkauf in diesem Fall unter freiem Himmel statt, jedoch ist das Einhalten des Mindestabs­tandes aufgrund der teils beengten Verhältnis­se und bei hohem Besucherau­fkommen schwierig. Die Maskenpfli­cht gilt bisher nur für die Händler und Verkäufer des Wochenmark­tes; allerdings wäre es im Sinne des Infektions­schutzes sehr wünschensw­ert, wenn auch die Besucher des Wochenmark­tes während ihres Einkaufes „Alltagsmas­ken“tragen würden. Trotz der allgemeine­n Maskenpfli­cht sollten alle weiteren

Hygienemaß­nahmen, wie Hust- und Niesetiket­te, das Einhalten des Mindestabs­tandes sowie regelmäßig­es Händewasch­en, weiterhin eingehalte­n werden.

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FOTO: AXEL HEIMKEN/DPA Händler und Verkäufer auf dem Laupheimer Wochenmark­t müssen ab 30. April Mund und Nase bedecken. Für Kunden gilt: Eine Maske ist erwünscht, aber noch keine Pflicht.

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