Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Maskenpflicht gilt auch für den Wochenmarkt
Händler müssen Nase und Mund bedecken – Kunden müssen nicht, sollten aber
LAUPHEIM (sz) - Ab Montag, 27. April, gilt die von der Landesregierung beschlossene Maskenpflicht von sogenannten „Alltagsmasken“. Das bedeutet, dass alle Menschen beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr einen Schutz tragen müssen. Die Stadt Laupheim weist nun darauf hin, dass die Maskenpflicht auch für den Wochenmarkt gilt – vorerst jedoch nur für Händler und Verkäufer.
Als Maske gelten Behelfs-NasenMund-Schutz, auch als „Facies“bekannt, medizinische Masken oder Kleidungsstücke wie ein Schal, ein Tuch oder ein Loop. Voraussetzung ist, dass der Stoff sowohl Mund als auch Nase bedeckt.
Die Stadtverwaltung Laupheim informiert nun darüber, dass die Maskenpflicht ebenfalls beim Einkauf auf dem Wochenmarkt gilt. Dazu hat das Ordnungsamt die Händler und Verkäufer darüber informiert, dass diese während des Wochenmarktes einen Mundschutz tragen müssen. Die Pflicht gilt ab Donnerstag, 30. April, bis auf Weiteres für die Wochenmärkte am Donnerstag und am Samstag.
Händler und Verkäufer, deren Verkaufsstand über einen entsprechenden „Spuckschutz“verfügen, müssen keinen Mundschutz tragen. Zwar findet der Verkauf in diesem Fall unter freiem Himmel statt, jedoch ist das Einhalten des Mindestabstandes aufgrund der teils beengten Verhältnisse und bei hohem Besucheraufkommen schwierig. Die Maskenpflicht gilt bisher nur für die Händler und Verkäufer des Wochenmarktes; allerdings wäre es im Sinne des Infektionsschutzes sehr wünschenswert, wenn auch die Besucher des Wochenmarktes während ihres Einkaufes „Alltagsmasken“tragen würden. Trotz der allgemeinen Maskenpflicht sollten alle weiteren
Hygienemaßnahmen, wie Hust- und Niesetikette, das Einhalten des Mindestabstandes sowie regelmäßiges Händewaschen, weiterhin eingehalten werden.