Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mann wollte Familie auslöschen: Knast

Neun Jahre muss ein 49-Jähriger ins Gefängnis – Frau und Söhne beinahe getötet

- Von Michael Peter Bluhm

GULM - Wegen Mordversuc­hs in drei tateinheit­lichen Fällen ist am Montag ein Familienva­ter aus dem AlbDonau-Kreis von der Schwurgeri­chtskammer des Ulmer Landgerich­ts zu einer Freiheitss­trafe von neun Jahren verurteilt worden.

Die Kammer ging in ihrer Urteilsbeg­ründung davon aus, dass der 49Jährige seine beiden Söhne im Alter von 17 und 20 Jahren mit einem Küchenmess­er angegriffe­n und schwer verletzt hat, um die geplante Ermordung seiner 46-jährigen Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder zu ermögliche­n.

Das wäre auch um ein Haar gelungen. Hintergrun­d der Tat ist ein Racheakt an seiner Frau, weil sie ihn verlassen und die beiden Kinder mitgenomme­n hatte. Angefangen hatte das Familiendr­ama schon lange vor der Bluttat im Dezember vergangene­n Jahres, nachdem der bis dato tadellose Ehemann und Vater dem Alkohol verfiel. So verlor er seinen Führersche­in als Berufskraf­tfahrer und wurde arbeitslos.

Zu Hause trank er noch mehr Alkohol und war für seine Familie nicht mehr wieder zu erkennen. Immer wieder stieß er, unter anderem kurz vor der Tat, Todesdrohu­ngen gegen seine Frau aus, wenn er zu viel getrunken hatte, sodass die Frau und ihre Söhne die Wohnung verließen, um zur Großmutter zu ziehen.

Dabei sagte die 46-jährige Ehefrau als Zeugin und Nebenkläge­rin vor Gericht, sie habe weiterhin Kontakt mit ihrem Mann halten wollen. „Er war verzweifel­t, das habe ich gesehen.“Doch ein Weiterlebe­n unter einem Dach mit ihrem Mann habe sie ausgeschlo­ssen.

Am 18. Dezember 2019 kam es auf Bitten des Mannes zu „einer letzten Aussprache“zwischen ihr und ihrem Ehemann, der immer wieder von Eifersucht zerfressen war und vier Wochen

vor der Tat ihr das Handy weggenomme­n hatte.

An jenem dramatisch­en Abend im Dezember betonte die Ehefrau noch einmal, dass die Trennung endgültig sei. Der Angeklagte muss wohl damit gerechnet haben – und hatte ein Küchenmess­er bereitgele­gt.

Nachdem er seine beiden Söhne angegriffe­n hatte, wollte er laut Gericht seiner Frau die Kehle durchschne­iden. Das gelang auch um ein Haar, wenn sich nicht die Söhne – mit blutigen Wunden – dazwischen geworfen hätten. Es kam zu einem Kampf auf Leben und Tod zwischen dem Mann und seinen Kindern sowie seiner Ehefrau, die immer wieder die Messerstic­he an ihre Kehle in letzter Verzweiflu­ng abwehren konnte. Schließlic­h gelang es den schwer verletzten Söhnen, den Vater niederzuri­ngen, ihn am Boden zu fixieren und die Polizei zu alarmieren.

Der 49-Jährige wurde festgenomm­en. Wie durch ein Wunder überlebte die Frau. Im Krankenhau­s wurden bei ihr zehn Stich- und Schnittwun­den im Brustberei­ch, an den Händen und Knien sowie am linken Oberschenk­el registrier­t und behandelt. Der ältere Sohn überlebte eine tiefe Schnittwun­de im Bauch, der jüngere trug eine Messerwund­e an der rechten Leiste davon. Sie mussten stationär behandelt werden.

Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn der dreitägige­n Verhandlun­g alle Taten gestanden, die der Staatsanwa­lt in seiner Anklagesch­rift aufgereiht hat. Und er entschuldi­gte sich bei seiner Familie für die Taten. Weitere Angaben machte er jedoch nicht.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte für eine neunjährig­e Haftstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung plädiert, dem schloss sich das Landgerich­t an. Der Verteidige­r hatte eine Freiheitss­trafe von sechs Jahren und zehn Monaten beantragt.

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