Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Entscheidende Runde im VW-Dieselskandal
KARLSRUHE (AFP) - Die Akten im Dieselskandal kann VW trotz eines millionenschweren Vergleichs mit Zehntausenden Kunden noch lange nicht schließen. Wie teuer der Skandal das Unternehmen am Ende kommt, dürfte auch entscheidend vom Bundesgerichtshof (BGH) abhängen. Am Dienstag wird am höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe erstmals über die Schadenersatzklage eines Käufers verhandelt. Bislang gibt es im Dieselskandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil, an dem sich die Gerichte in Deutschland orientieren können. Das wird sich jetzt durch die Klage des 65-jährigen Herbert Gilbert ändern, der Entschädigung für den von ihm im Jahr 2014 gekauften VW Sharan verlangt. Die Karlsruher Bundesrichter müssen prüfen, ob ihm wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“Schadenersatz zusteht – und wieviel. Gilbert zahlte im Januar 2014 für einen gebrauchten Diesel 31 490 Euro. Ausgestattet war der Wagen mit dem Dieselmotor EA 189 – demjenigen Motorentyp, der im Zentrum des Abgasskandals steht. Als der Abggasskandal aufflog, zog der Mann aus Rheinland-Pfalz schließlich vor Gericht. Mit seiner Klage verlangt er laut BGH den Kaufpreis „nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs“. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte im Juni 2019 im Berufungsverfahren, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung 25 616,10 Euro zu zahlen habe. Wann die Bundesrichter ihr Urteil fällen, ist noch unklar. Sicher ist nur, dass es wegweisend für zahllose weitere Verfahren sein wird.