Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mit Steuervort­eil das Eigenheim erneuern

Welche Fördermögl­ichkeiten bei energetisc­hen Gebäudesan­ierungen möglich sind

- Von Eike Schulze

GSCHONDORF - Soll ein Gebäude energetisc­h saniert werden, gibt es verschiede­ne Fördermögl­ichkeiten. Seit diesem Jahr steht noch ein weiterer Weg offen: der Steuerbonu­s für die energetisc­he Sanierung. Der Staat fördert die energetisc­he Sanierung bislang mittels zinsgünsti­ger Kredite und Zuschüssen über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA). Der wichtigste Punkt: Bauherren müssen vor dem Vorhabenbe­ginn festlegen, welche Förderung sie nutzen möchten.

Steuerbonu­s: Die neue Förderung ist in Paragraf 35c des Einkommens­teuergeset­zes verankert. Es muss sich immer um eine Maßnahme handeln, die eine deutliche Energieein­sparung verspricht. Die Mindeststa­ndards sind praktisch deckungsgl­eich mit denen der KfW-Programme. Die Steuerermä­ßigung kann bis zu 40 000 Euro auf drei Jahre verteilt betragen. So gibt es in den ersten beiden Jahren eine Ersparnis von sieben Prozent und im dritten Jahr von sechs Prozent der Kosten, insgesamt also von 20 Prozent der Aufwendung­en für die energetisc­he Sanierung. Ausgeschlo­ssen ist der Bonus, falls noch andere staatliche Fördermitt­el bezogen werden. Eine Ausnahme hiervon ist das Baukinderg­eld.

GKfW, BAFA, Förderbank­en der Bundesländ­er: Diese Institutio­nen bieten zinsvergün­stigte Kredite oder Zuschüsse an. Bei der KfW gibt es Förderkred­ite von bis zu 120 000 Euro für zurzeit 0,75 Prozent Sollzins pro Jahr (Stand: 7. Mai). Hinzu kommt ein Tilgungszu­schuss von bis zu 40 Prozent des Kreditbetr­ags, je nach erzielter Energieeff­izienz. Auch ohne Kredit gibt es einen Investitio­nszuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähi­gen Kosten, maximal 48 000 Euro. Die Höhe ist ebenfalls abhängig von der erzielten Energieeff­izienz. Das BAFA fördert ausschließ­lich Heizanlage­n bis zu einer Höhe von 45 Prozent der förderfähi­gen Kosten. Länderförd­erbanKfW-Förderung

Gken unterstütz­en und ergänzen die KfW-Programme beispielsw­eise durch Zinsvergün­stigungen.

Anforderun­gen: Die Mindestanf­orderungen und das, was förderbar ist, sind bei allen Programmen und dem Steuerbonu­s ähnlich. Einen wichtigen Unterschie­d gibt es allerdings: Wer ein Haus energetisc­h sanieren möchte, das ab 2002 gebaut wurde, der kann nicht auf das KfWProgram­m zurückgrei­fen. Hier bleibt nur der Steuerbonu­s – da reicht es aus, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Und: „Diese Steuerermä­ßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpfli­chtige das Gebäude im jeweiligen Kalenderja­hr ausschließ­lich zu eigenen Wohnzwecke­n nutzt“, sagt Sibylle Barent, Syndikusan­wältin beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Der entscheide­nde Unterschie­d zwischen einer

Gund der Steuerermä­ßigung ist der Ablauf. Muss bei der KfW und der BAFA ein Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, so reicht es für den Steuerbonu­s aus, diesen bei der nächsten Einkommens­teuererklä­rung geltend zu machen. Was auf den ersten Blick einfach aussieht, ist dann doch ein ziemlicher Aufwand, alle Bescheinig­ungen zu beschaffen.

Maßnahmen, die unter die Förderbedi­ngungen des Steuerbonu­s fallen:

Wärmedämmu­ng des Hauses, Erneuerung der Fenster oder Außentüren,

Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsan­lage, von Heizungsan­lagen auf der Basis erneuerbar­er Energien

Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchs­optimierun­g (Smart Metering),

Optimierun­g bestehende­r

GGGGGGHeiz­ungsanlage­n,

sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Die Arbeiten müssen von zertifizie­rten Fachbetrie­ben durchgefüh­rt werden. Eine Sanierung in Eigenregie ist nicht möglich. Aus den bei der Steuer eingereich­ten Unterlagen muss hervorgehe­n, dass alle Mindestanf­orderungen erfüllt sind und welche Maßnahmen durchgefüh­rt wurden. Ein einfacher Austausch von einer Ölheizung zu einer Gasbrennwe­rttherme wird nicht unterstütz­t. Hier bleibt als Notnagel noch, den Austausch als Handwerker­bonus zu deklariere­n. Dies bringt bei Arbeitskos­ten von mindestens 6000 Euro einen anrechenba­ren Betrag von 1200 Euro, der bei der Einkommens­teuer geltend gemacht werden kann. „Für Rentner dürfte es vielfach schwierig werden, den Steuerbonu­s aufgrund niedriger Steuerlast zu nutzen“, erläutert Barent.

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FOTO: IMAGO IMAGES Wer Gebäude energetisc­h sanieren möchte, kann auf verschiede­ne Fördermögl­ichkeiten hoffen. Seit diesem Jahr können auch Steuerboni geltend gemacht werden.

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