Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bars und Kneipen sollen Gäste bald draußen bewirten dürfen

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MANNHEIM (lsw) - Bars und Kneipen können nach einem Beschluss des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) ihre Gäste bald wieder draußen bewirten. Die vollständi­ge Schließung seit Mitte März widersprec­he dem Gleichheit­sgrundsatz, da Betreibern von Speisegast­stätten mittlerwei­le eine Außenbewir­tschaftung erlaubt sei. Für diese Unterschei­dung gebe es keinen sachlichen Grund, teilte der VGH am Mittwoch in Mannheim mit. Die enthemmend­e Wirkung des Alkoholkon­sums mit der Folge höherer Ansteckung­sgefahr, die das Land gegen die Baröffnung ins Feld geführt hatte, sei in den Außenberei­chen von Bars und Restaurant­s gleicherma­ßen möglich. Ab dem 30. Mai dürfen demnach Bars ihre Gäste im Freien bewirten.

Der Betreiber einer Freiburger Bar mit jeweils 100 Quadratmet­er

Schankraum und Außenfläch­e hatte gegen die Schließung seiner Lokalität geklagt. Das Gericht gab dem Antrag des Gastronome­n teilweise statt und setzte den entspreche­nden Artikel in der Coronavero­rdnung des Landes vorläufig außer Kraft, sollte er über den 29. Mai gelten. Shisha-Bars, Clubs und Diskotheke­n sind von dem Beschluss unberührt.

Das rechtskräf­tige Urteil stellt für den Freiburger Barbetreib­er nur einen Teilerfolg dar. Die Richter halten die Argumentat­ion des Landes für nachvollzi­ehbar, dass in Bars vorwiegend alkoholisc­he Getränke getrunken und damit die Infektions­risiken bei Zusammenku­nft zahlreiche­r Menschen höher werden. Deshalb muss der Schankraum des Gastronome­n wegen der Corona-Verordnung auf unbestimmt­e Zeit verschloss­en bleiben.

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