Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Mit Kritik in die nächste Runde
Ochsenhausen muss den Lärmaktionsplan überprüfen – was mancher Gemeinderat zur Generalkritik nutzt
GOCHSENHAUSEN - Das Thema Lärmaktionsplan hat in Ochsenhausen in den vergangenen Jahren für viel Gesprächsstoff gesorgt. Immerhin war ein Ergebnis des Verfahrens das nächtliche Tempo 30 auf einem Abschnitt der B 312 im Innenstadtbereich. Nachdem der Lärmaktionsplan im Dezember 2015 vom Gemeinderat beschlossen worden war, muss er in diesem Jahr überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Darüber wurden die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik informiert – mit der Folge, dass umgehend Kritik laut wurde. Bürgermeister Andreas Denzel rechnet indes nicht damit, dass die Fortschreibung neue Erkenntnisse bringt.
Der Weg zum Ochsenhauser Lärmaktionsplan war ein langer. Vom Aufstellungsbeschluss im Juli 2013 bis zum Beschluss des Lärmaktionsplans im Dezember 2015 vergingen bereits zweieinhalb Jahre. Weitere fast drei Jahre dauerte es, bis einer der zentralen Punkte umgesetzt wurde: Tempo 30 von 22 bis 6 Uhr vom neuen Kreisverkehr an der Rottuminsel bis kurz vor der Firma Liebherr. Die Stadt hatte diesen Schritt immer an die Installation fester Blitzer durch den Landkreis gekoppelt. Im November 2018 gingen sie in Betrieb. Als weitere Punkte im Lärmaktionsplan zur Vermeidung und Minderung der Lärmbelastung wurden beispielsweise der Einbau von lärmarmen Asphaltsorten, der Umbau der ampelgesteuerten Verkehrsknoten an der B 312 (was an der Rottuminsel zwischenzeitlich erfolgt ist) und als vorrangiges Ziel die Umsetzung der geplanten Ortsumfahrung festgehalten.
Stadtbaumeister Rolf Wiedmann erklärte im Ausschuss für Umwelt und Technik vergangene Woche, dass in diesem Jahr mit den Grundlagen zur Überarbeitung und Aktualisierung des Plans begonnen werden soll. Dafür liege ein Angebot in Höhe von rund 9100 Euro vor. Dieser Betrag bewege sich im Rahmen dessen, was im Haushaltsplan vorgesehen sei.
Johannes Sauter (Freie Wähler) kritisierte, dass der Lärmaktionsplan eine „rein theoretische Betrachtung ohne Messungen“sei. In der Tat schreibt auch die zuständige Behörde, die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), auf ihrer Internetseite: „Die Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt ausschließlich durch Berechnung mit spezieller Software.“Er hätte gerne erörtert, insbesondere mit Blick auf die Geschwindigkeitsbegrenzung, ob die Maßnahmen tatsächlich einen Effekt haben, so Johannes Sauter weiter.
Ähnlich positionierte sich Franz Wohnhaas (Pro-Ox). Er hatte in der Vergangenheit bereits bemängelt, dass die Ochsenhauser Blitzer-Einnahmen in der Kasse der Landkreises landen und nicht wieder in Ochsenhausen, beispielsweise für Lärmschutz, investiert werden. „Die Bürger haben nichts davon“, sagte Wohnhaas. Die Stadt könne für die Kosten der Fortschreibung aufkommen, die Einnahmen kassiere der Landkreis. Seine Forderung: „Es muss ein Plan entwickelt werden, der diesen Namen auch verdient hat.“
Bürgermeister Andreas Denzel erklärt auf SZ-Nachfrage, dass er durch die Aktualisierung keine Neuerungen erwarte. Seine Einschätzung: Der Plan werde mit „großer Wahrscheinlichkeit“in der aktuellen Form weiter Bestand haben. Die Verkehrsbelastung sei schließlich nicht signifikant gestiegen. Somit dürften auch die vor Jahren im Gemeinderat angestellten Überlegungen, die Tempo-30-Zone bis in den Bereich der Biberacher Straße auszuweiten, nicht erneut Thema werden. Beim Beschluss des Lärmaktionsplans hieß es, dieser Abschnitt der B 312 stelle keinen „Lärmschwerpunkt“dar. Denzel dazu: „Wenn die Zahlen gestiegen sind, könnte es theoretisch eine andere Bewertung geben. Aber davon gehe ich nicht aus.“